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Veröffentlicht von:Dagmar Seidel Geändert vor über 6 Jahren
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Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der tatsächlichen Durchführung
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vereinsberatung : Steuern
Übungsleiter ÜL- Entschädigung wird ausgezahlt 2.400,-€ Verzicht auf die Auszahlung der ÜL- Entschädigung Verzicht auf Aufwandsersatz Verzicht auf Auslagenersatz Einzahlung vom ÜL an den Verein Verzichtserklärung des ÜL liegt vor (Kein Geldfluss) Verzichtserklärung des ÜL liegt vor (Kein Geldfluss) Verzichtserklärung des ÜL liegt vor (Kein Geldfluss) Nachweis Bankbelege Nachweis durch den ÜL Nachweis durch den ÜL Nachweis durch den ÜL Geldspende Geldspende Aufwandsspende Aufwandsspende Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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Vereinsberatung : Steuern
Hinweise Höchstbetrag von 2.400,-€ jährlich oder 200,-€ monatlich beachten. Auszahlung des Honorars an den Übungsleiter und anschließender Einzahlung durch den Übungsleiter (Geldfluss) = Geldspende Keine Auszahlung des Honorars an den Übungsleiter, da Verzichtserklärung vom Übungsleiter vorliegt (Keine Geldfluss) = Aufwandsspende = Geldspende Verwendung des amtlichen Vordrucks „Geldspende“ und Angabe, ob Verzicht JA oder NEIN erforderlich. Bei Verzichtserklärung muss Nachweis durch den Übungsleiter vorliegen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
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