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Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und.

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Präsentation zum Thema: "Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und."—  Präsentation transkript:

1 Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

2 Vereinsberatung : Steuern Förderverein Förderverein muss eine eigene unabhängige Satzung mit genauen Bezeichnung der zu fördernde Körperschaft haben Die geförderte Körperschaft muss gemeinnützig sein Schulen Universitäten Theater Museen Kirchen Baudenkmäler Kunstdenkmäler Sport Kultur Feuerwehren zur Brandschutz- aufgaben Wohlfahrt- einrichtungen Eigene Aktivitäten grundsätzlich möglich, wenn die Tätigkeiten dem Förderzweck dienen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

3 Vereinsberatung : Steuern Mittelbeschaffung von teilweise Weitergabe von Mitteln Mittelbeschaffung von Fördervereine § 58 Nr. 1 Abgabenordnung Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke § 58 Nr. 2 Abgabenordnung teilweise Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften Andere steuerbegünstigte Körperschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

4 Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Hinweise zu Fördervereinen Fördervereine sind Geldsammelvereine die selbst gemeinnützig sein müssen um andere Vereine zu unterstützen die auch gemeinnützig sein müssen Der Förderverein muss eine eigenständige Satzung haben In der Satzung des Fördervereins muss die zu fördernde Körperschaft (Verein) und der Förderungszweck genau bezeichnet werden (Förderung des Fußballsportes des FC Musterhausen) Der Förderverein muss von der zu fördernden Körperschaft (Verein) unabhängig sein Der Vorstand des Fördervereins darf nicht identisch mit dem Vorstand der zu fördernden Körperschaft (Verein) sein (Der zu fördernde Verein kann Beisitzer zum Förderverein entsenden) Der Förderverein ist ein selbständiges Rechtsgebilde mit allen Rechten und Pflichten einer gemeinnützigen Körperschaft Der Förderverein darf sich auch wirtschaftliche betätigen, wenn dadurch der Förderzweck unterstützt und es dem Förderzweck dienlich ist Ein Förderverein hat keinen Zweckbetrieb Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

5 Vereinsberatung : Steuern Überblick über die Tätigkeitsbereiche von Fördervereinen Ideeller Bereich Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mitgliedsbeiträge Zuschüsse Spenden Durchführung von Veranstaltungen Verkauf von Speisen und Getränken Steuerfreier Bereich Steuerpflichtiger Bereich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

6 Vereinsberatung : Steuern Übersicht über den Kassenabschluss eines Fördervereins Ideeller Bereich Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen./. Ausgaben Betriebseinnahmen./. Betriebsausgaben ÜberschussGewinn /Verlust Jahresergebnis Förderverein Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

7 Vereinsberatung : Steuern Mittelverwendung von Fördervereinen Vereinsvermögen des Fördervereins 50% des Vereinsvermögens müssen verbleiben Weitergabe von höchstens 50% des Vereinsvermögens Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

8 Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013


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