Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder"—  Präsentation transkript:

1 Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

2 Vereinsberatung : Steuern
Eintrittsgelder Zuordnung zum Zweckbetrieb, wenn die Veranstaltung zum Zweckbetrieb gehört Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Veranstaltung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehört Sportveranstaltungen (wenn Einnahmen weniger als ,-€) (keine bezahlten Sportlern) Sportveranstaltungen mehr als ,-€ Gesellige Veranstaltungen Kommerzielle Veranstaltungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

3 Beurteilung von Eintrittsgelder
Vereinsberatung : Steuern Beurteilung von Eintrittsgelder Eintrittsgelder stellen eine Gebühr dar, die zum Besuch der Veranstaltung berechtigt Eintrittsgelder dienen unter anderem dazu, einen wirtschaftlichen Zuwachs zu erlangen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

4 Vereinsberatung : Steuern
Ertragssteuerliche Behandlung von Eintrittsgelder Eintrittsgelder Körperschaftssteuerfrei bei Zweckbetrieb Körperschaftsteuerpflichtig bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

5 Vereinsberatung : Steuern
Umsatzsteuerliche Behandlung von Eintrittsgelder Eintrittsgelder Zweckbetrieb 7 % Umsatzsteuer Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 19 % Umsatzsteuer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

6 Vereinsberatung : Steuern
Hinweise Eintrittsgelder gehören zur Bemessungsgrundlage der Kleinunternehmerregelung des § 19 Umsatzsteuergesetz von ,-€. Dabei ist es unerheblich, ob die Veranstaltung zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb oder zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehört. Steuersatz bei der Umsatzsteuer: 7 % beim steuerbegünstigten Zweckbetrieb 19 % beim steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Bei der Durchführung von Sportveranstaltungen sind die Eintrittsgelder wegen des ermächtigten Umsatzsteuersatzes getrennt aufzuzeichnen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015


Herunterladen ppt "Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen