INRAG Public Conference, April 13 – 14, Aachen, Germany

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INRAG Public Conference, April 13 – 14, Aachen, Germany Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Dieter Majer Ehemals Bundesumweltministerium INRAG Public Conference, April 13 – 14, Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Eine Technische Dokumentation (auch Technikdokumentation oder Produktdokumentation) umfasst alle Informationsprodukte, die ein technisches Erzeugnis beschreiben und zu seiner Nutzung, Wartung oder Reparatur anleiten. Sie bereitet die Informationen systematisch auf und strukturiert sie so, dass der jeweilige Zweck vollständig erfüllt wird. Die Technische Dokumentation wird dem dokumentierten Erzeugnis meist über Namens- und Nummernsysteme eindeutig zugeordnet. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Basis meines Vortrages sind die Dokumentationsvorschriften, die im internationalen Regelwerk der IAEA und dem für Deutschland gültigen Regelwerk der KTA 1404 enthalten sind. In der zur Verfügung stehenden Zeit kann ich natürlich nur überblicksartig und ausschnittsweise auf die Dokumentationsvorschriften eingehen. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Zweck und Aufgabe der Dokumentation sind unter anderem: das Vorliegen oder die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen (z. B. Genehmigungsvoraussetzungen nach den entsprechenden Genehmigungsgesetzen aufzuzeigen, den Soll-Zustand der Anlage und wesentliche Vorgänge bei der Errichtung der Anlage zu beschreiben, eine Bewertung des Ist-Zustands der Anlage zu ermöglichen, INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Zweck und Aufgabe der Dokumentation sind unter anderem: die für einen sicheren Betrieb der Anlage erforderlichen Sachverhalte und Regelungen darzustellen, den Erfahrungsrückfluss zu ermöglichen und eine Wissensbasis für das Alterungsmanagement zur Verfügung zu stellen. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Die jeweils gültigen Dokumentationsvorschriften sind anzuwenden auf die Dokumentation, die im Rahmen von Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung sowie bei Betrieb und Änderungen an der Anlage für das Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren erstellt wird, alle organisatorischen Regelungen, die für den sicheren Betrieb notwendig sind, alle Dokumente, die als Wissensbasis genutzt werden und die Aufbewahrung von Reservematerial und Werkstoffproben. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Die Dokumentation, die vom Antragsteller oder Genehmigungsinhaber zu erstellen und zu archivieren ist, muss sowohl den Soll- als auch den Ist-Zustand der Anlage, ihrer Teile und der Organisation darstellen. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Zur Sicherung der Aktualität und Vollständigkeit der Dokumentation sowie der Zweitdokumentation ist ein Änderungsdienst einzurichten. Der Änderungsdienst hat sicherzustellen, dass die Dokumente im erforderlichen Umfang ergänzt und aktualisiert werden sowie Benutzer von Auszügen der Dokumentation unverzüglich über Austausch und Ergänzungen der Dokumente informiert werden. Es müssen organisatorische Voraussetzungen vorhanden sein, um Behörden, Sachverständigen sowie weiteren Berechtigten jederzeit den Zugang zu den Dokumenten zu ermöglichen. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Es ist sicherzustellen, dass alle für die Dokumentation erforderlichen Dokumente herstellungsbegleitend erstellt, zusammengestellt und geprüft werden. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Die Dokumentation muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Anlage geschützt sein gegen Feuer, Hochwasser, schädigende magnetische, Temperatur-, Licht- und Feuchtigkeitseinflüsse, Schädlinge sowie unerlaubten Zugang Dritter INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Wiederkehrende Prüfungen Durchführung und Ergebnisse der Erstprüfungen der wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren und so lange zu archivieren, wie die geprüften Teile Bestandteil der Anlage sind. Die Durchführung und Ergebnisse wiederkehrender Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation durchgeführter wiederkehrender Prüfungen ist grundsätzlich solange zu archivieren, wie die geprüften Teile Bestandteil der Anlage sind. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Verfahrenstechnische Dokumentation Zur verfahrenstechnischen Dokumentation gehören z. B.: Systemschaltpläne und -beschreibungen, Funktionspläne und -beschreibungen. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Die Organisationsdokumentation beinhaltet die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen, die für den sicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind. Hierzu gehören z. B.: Betriebshandbuch (BHB), Prüfhandbuch (PHB), Notfallhandbuch (NHB) oder Dokumentation des Managementsystems einschließlich der Prozessbeschreibungen. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Zweitdokumentation Zur Erfüllung der Anforderungen des § 53 Absatz 1 StrlSchV ist durch eine Zweitdokumentation sicherzustellen, dass auch bei eingeschränkter Zugriffsmöglichkeit, bei teilweiser oder vollständiger Zerstörung der Dokumente auf dem Kernkraftwerksgelände eine sichere und schnelle Bewältigung von Störfall- und Unfallfolgen durch den Genehmigungsinhaber sowie eine umfassende und schnelle Schadensermittlungdurch die Behörden möglich ist. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Die Dokumente der Zweitdokumentation sind so zusammenzustellen und zu lagern, dass im Anforderungsfall, von einer außerhalb des Kernkraftwerksgeländes liegenden Einsatzstelle aus, Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzziele Kontrolle der Reaktivität, Kühlung der Brennelemente, Einschluss der radioaktiven Stoffe, geplant und eingeleitet werden können. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Die Dokumente der Zweitdokumentation sind so zusammenzustellen und zu lagern, dass im Anforderungsfall, von einer außerhalb des Kernkraftwerksgeländes liegenden Einsatzstelle aus, Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzziele Begrenzung der Strahlenexposition sowie Notfallmaßnahmen zur Rückführung der Anlagenparameter in den Bereich, in dem die Schutzziele nicht verletzt sind oder zur Abmilderung der Folgen einer Schutzzielverletzung geplant und eingeleitet werden können. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Die Zweitdokumentation ist so aufzubewahren, dass im Anforderungsfall keine in Betracht zu ziehenden Einwirkungen der Anlage die Zugriffsmöglichkeit gefährden. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany

Dokumentation bei der Lizenzierung und dem Betrieb von Kernkraftwerken Es ist ein systematisches Verfahren festzulegen und zu beschreiben, in dem Struktur, Umfang, unabhängige Prüfung und Handhabung der Dokumentation von der Erstellung bis zur Archivierung und Vernichtung geregelt sind. INRAG Public Conference April 13 – 14 Aachen, Germany