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Der Betrieb des GKW Landau

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Präsentation zum Thema: "Der Betrieb des GKW Landau"—  Präsentation transkript:

1 Der Betrieb des GKW Landau
Legal, illegal oder sch…egal? Versuch einer Bewertung

2 Das Genehmigungsverfahren
Zuständigkeiten der Behörden Zuständigkeiten des Betreibers Risikobetrachtung Gefahrenabwehrplan Störfallverordnung Veränderte Rahmenbedingungen Wiederkehrende Maßnahmen Dokumentationspflicht Bewertung Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

3 Zuständigkeiten der Behörden
Bauamt Bergamt SGD-Süd GKW Primärkreislauf Sekundärkreislauf Primärkreislauf = Tiefenwasserförderung Sekundärkreislauf = ORC-Kreis mit i-Pentan Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

4 Zuständigkeiten des Betreibers
Daldrup – Geysir-Europe Geo-x Geo-x Bestec Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

5 Die Risikobetrachtung und der Gefahrenabwehrplan
Die Risikobetrachtung ist vom Betreiber einer Anlage vor der Inbetriebnahme durchzuführen und den Behörden zur Genehmigung vorzulegen. Ihr hinterlegt ist ein Maßnahmenplan, der mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt sein muss. Sie ist Grundlage für den Alarm- und Gefahrenabwehrplan bei Störfällen. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen in oder um die Anlage muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Im Gefahrenabwehrplan müssen die Zuständigkeiten klar geregelt sein. Die Katastrophenhelfer müssen technisch in der Lage sein, einen Störfall zu beherrschen oder geeignete, präventive Maßnahmen bei drohender Gefahr zu ergreifen. Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

6 Inbetriebnahme ohne Betriebserlaubnis!
Zeitschiene von der Inbetriebnahmen bis zur Vorlage der vorgeschriebenen Unterlagen: Das GKW geht im Nov. 2007 auf Basis von Absprachen zw. Bauamt u. geo-x in Betrieb. Bis August 2008 ist die BMA nicht zur FW-Landau durchgeschaltet u. d. Löschteich ist nicht erreichbar! Januar 2009. Erst nach Androhung von Zwangsgeldern werden die benötigten Unterlagen vorgelegt! Das GKW Landau läuft 14 Monate ohne Betriebserlaubnis! Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

7 Die Störfallverordnung
Die Störfallverordnung ist ein Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Sie regelt den Betrieb einer Anlage, wenn besondere Kriterien erfüllt sind. Bei einem GKW unterliegt der ORC-Kreislauf wegen der großen Menge an i-Pentan , die dort für den Betrieb benötigt werden, den Bestimmungen der Störfallverordnung. Bei der Erfüllung besonderer Umstände, können die erweiterten Bestimmung zur Anwendung kommen. Die Störfallverordnung betrifft bei einem GKW nur den Sekundärkreislauf (ORC) der Anlage. Die Störfallverordnung schreibt eine regelmäßige Überprüfung (5 jährig) der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor. Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

8 Veränderte Rahmenbedingungen
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss überarbeitet werden, wenn es neue Erkenntnisse zu den gehandhabten Stoffen gibt, die Auswirkungen auf das Gefahrenpotential der Anlage haben können. Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss überarbeitet werden, wenn sich die äußeren Rahmenbedingungen ändern. Das gilt dann, wenn Ereignisse in der Anlage auf das Umfeld einwirken, oder Ereignisse von außen auf die Anlage Auswirkungen haben können. Stichwort: Bombenfunde! Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

9 Wiederkehrende Maßnahmen und Dokumentationspflicht
Viele technische Einrichtungen in einem GKW müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Beispiel: Sicherheitsventile und Druckbehälter. Alle Unterlagen zur Konformität der verbauten Anlageteile müssen vorgelegt werden können. In regelmäßigen Abständen sind Sicherheitsbegehungen (monatlich) durchzuführen. Dokumentation! Die Funktion der Brandmeldeanlage muss 4 Mal im Jahr überprüft werden. Dokumentation! Die Sensorig der i-Pentan-Überwachung muss einmal im Jahr überprüft werden. Dokumentation! Alle 3 Jahre muss eine „Brandschau“ mit dem zuständigen Verantwortlichen der Feuerwehr (Brandinspektor) durchgeführt werden. Dokumentation! Alle 5 Jahre muss die Anlage durch einen Mitarbeiter der SGD-Süd begutachtet werden. Dabei sind alle dokumentationspflichtigen Unterlagen vorzulegen. Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz

10 Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz
Bewertung Den durch die SGD-Süd und dem Bergamt vorgelegten Unterlagen ist nicht zu entnehmen, ob die Bestimmungen für den Betrieb der Anlage eingehalten wurden! Die vom Verfasser gestellten Fragen an das Bauamt und den Stadtrat der Stadt Landau wurden unzureichend oder noch gar nicht beantwortet. Sollte es dem Betreiber nicht möglich sein, diese Unterlagen vorlegen zu können und die angemahnten Überarbeitungen zu leisten, besteht keine Grundlage für die Genehmigung zum Betrieb des GKW in Landau. Verfasser:Thomas Hauptmann, BI-Geothermie Landau/Südpfalz


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