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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) © Martin Dieck.

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Präsentation zum Thema: "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) © Martin Dieck."—  Präsentation transkript:

1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) © Martin Dieck

2 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Alle Aufzeichnungen und Auswertungen müssen so klar und übersichtlich erstellt sein, dass sich ein sachverständiger Dritter jederzeit in angemessener Frist einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Betriebes verschaffen kann. © Martin Dieck

3 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit keine Saldierung (Verechnung) von Aktiva mit Passiva, keine Erträge mit Aufwendungen übersichtliches Schema für Aufzeichnungen und Auswertungen. Die Geschäftsfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. © Martin Dieck

4 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wahrheit Vollständigkeit: alle relevanten Daten für Bilanz und GuV müssen zeitnah erfasst und ausgewiesen werden; alle Belege von Geschäftsvorfällen sind vollständig und zeitlich aufeinanderfolgend sortiert aufzubewahren © Martin Dieck

5 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wahrheit Richtigkeit: richtige Buchung, Bewertung und Abgrenzung der Geschäftsfälle in der laufenden Buchführung und Vermögensbewertung © Martin Dieck

6 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wahrheit ● Grundsatz der Vorsicht Zum Schutz der Gläubiger sollen Vermögensgegenstände zum Niederstwert angegeben werden In der Bilanz darf kein Scheinvermögen ausgewiesen werden (Gläubigerschutz) © Martin Dieck

7 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wahrheit ● Grundsatz der Vorsicht Bilanz und Bilanzidentität Mit Erreichen der Buchführungspflichtgrenze ist eine Inventur zeitnah durchzuführen und eine Inventarliste zu führen. Die Schlussbilanz eines abgeschlossenen Wirtschaftsjahres entspricht gleichzeitig der Anfangsbilanz des neuen Wirtschaftsjahres (Bilanzidentität). © Martin Dieck

8 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wahrheit ● Grundsatz der Vorsicht Bilanz und Bilanzidentität Grundsatz der fortlaufenden Aufzeichnung Geschäftsvorfälle müssen chronologisch in den Grundbüchern und systematisch im Hauptbuch erfasst werden Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. © Martin Dieck

9 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wahrheit ● Grundsatz der Vorsicht Bilanz und Bilanzidentität Grundsatz der fortlaufenden Aufzeichnung Geschäftsvorfälle müssen chronologisch in den Grundbüchern und systematisch im Hauptbuch erfasst werden Kasseneinnahmen und - ausgaben sollen täglich festgehalten werden. Die Buchungen müssen dokumentenecht erfolgen Keine Buchung ohne Beleg © Martin Dieck

10 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wahrheit ● Grundsatz der Vorsicht Bilanz und Bilanzidentität fortlaufende Aufzeichnung Aufbewahrungspflicht Aufzeichnungen (z. B. Journal, Kontenschreibung), Inventare (Vermögensverzeichnis) und Bilanzen sind 10 Jahre aufzubewahren. Keine Buchung ohne Beleg © Martin Dieck


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