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Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems

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Präsentation zum Thema: "Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems"—  Präsentation transkript:

1 Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems Dr. Sven Helm

2 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Anlass für ein internes Kontrollsystem aus steuerrechtlicher Sicht Inhalt des Anwendungserlasses zu § 153 AEAO aus dem Jahr 2016 Die hoch relevante Teilziffer 2.6 Fallbeispiel Eckpunkte eines innerbetrieblichen Kontrollsystems Enthaftung der Geschäftsleitung

3 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Anlass für ein internes Kontrollsystem aus steuerrechtlicher Sicht BMF-Schreiben vom Das BMF hat mit Schreiben vom den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt, mit der die Berichtigung einer Erklärung von einer Selbstanzeige abgegrenzt wird. Dieses Schreiben beinhaltet Ausführungen, in welchen dargelegt wird, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem als Indiz gegen das Vorliegen von Leichtfertigkeit oder Vorsatz bei der Beurteilung von strafbewehrtem oder fehlerhaftem Verhalten angesehen werden kann. Problematisch ist jedoch, dass dieses Schreiben keine Definition eines sogenannten „eingerichteten innerbetrieblichen Kontrollsystems“ enthält. Mit diesem Kurzvortrag möchten wir Ihnen den Aufbau eines solchen Systems und dessen Vorteile kurz vorstellen.

4 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Inhalt des Anwendungserlasses zu § 153 AEAO aus dem Jahr 2016 Die hoch relevante Teilziffer 2.6: Für eine Steuerhinterziehung reicht von den verschiedenen Arten des Vorsatzes bereits bedingter Vorsatz aus (wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und den Eintritt des Taterfolgs billigend in Kauf nimmt). Teilziffer 2.6: Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, dass der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Die Rechtsfolge des Erlasses ist es, dass der Betriebsprüfer den Sachverhalt unter Berücksichtigung und Einbeziehung eines dokumentierten steuerorientierten innerbetrieblichen Kontrollsystems einordnen muss.

5 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Anlass eines internen Kontrollsystems aus steuerrechtlicher Sicht Fallbeispiel „Bei einem erfolgreichen, exportorientierten Mittelstandsunternehmen wurde eine steuerliche Außenprüfung wirksam angeordnet. Der Betriebsprüfer stellt fest, dass für einzelne, als umsatzsteuerfrei behandelte Exportgeschäfte nicht die erforderlichen Buch- und Belegnachweise vorliegen. Dies führt zu einer erheblichen Umsatzsteuernachforderung. Was bedeutet dies für den weiteren Gang der steuerlichen Außenprüfung? Variante 1: Es besteht kein innerbetriebliches Kontrollsystem für Steuerzwecke Variante 2: Ordnungsgemäßes innerbetriebliches Kontrollsystem für Steuerzwecke liegt vor.

6 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Anlass eines internen Kontrollsystems aus steuerrechtlicher Sicht Fallbeispiel Folgen der Außenprüfung in Variante 1: Der Prüfer muss überprüfen ob Vorsatz, bedingter Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Spiel gewesen sein könnte. Trifft dies zu, kommt eine einfache Korrektur nicht mehr in Betracht. Der Prüfer muss den Sachverhalt der Buß- und Strafsachenstelle („BuStra“ oder „StraBu“) des Finanzamts melden. Mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich (§371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO). Nach der Prüfungsfeststellung wird im Zweifel zunächst ein Strafverfahren eingeleitet. Der Steuerpflichtige kann ggf. noch den Vorwurf des (bedingten) Vorsatzes widerlegen. Folgen der Außenprüfung in Variante 2: Nach der Prüfungsfeststellung wird zunächst das Kontrollsystem geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, spricht dies gegen (bedingten) Vorsatz und es kommt nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens.

7 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Eckpunkte eines innerbetrieblichen Kontrollsystems Vom Ergebnis her muss ein innerbetriebliches Kontrollsystem für Steuern vor allem der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dienend, angemessen und wirksam sein. Es ist angemessen, wenn es geeignet ist, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Regelverstöße rechtzeitig zu erkennen, als auch solche Regelverstöße zu verhindern. Die Wirksamkeit des Tax CMS (Compliance Management System für Steuern) gilt als gegeben, wenn die Grundsätze und Maßnahmen in den laufenden Geschäftsprozessen von den hiervon Betroffenen nach Maßgabe ihrer Verantwortung zur Kenntnis genommen und beachtet werden. Unseres Erachtens sollten unter anderem folgende Punkte in ein Tax CMS integriert werden: Checkliste Compliance Tax –Compliance Richtlinie (Erfassung der Tax Compliance Ziele) Compliance Manual Tax (Dokumentation der Prozesse und Kontrollen auf dem Gebiet Steuern im Rahmen der Compliance Organisation und des Compliance Programms

8 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Eckpunkte eines innerbetrieblichen Kontrollsystems Unseres Erachtens sollten unter anderem folgende Punkte in ein Tax CMS integriert werden: Landkarte der Risiken Tax (Erfassung der Compliance Risiken Tax) Optional Erstellung einer speziellen Checkliste zur Abdeckung besonderer steuerlicher Risiken. Mit der Erstellung eines Tax CMS ist es jedoch nicht getan, vielmehr sollte die Compliance-Kultur gelebt werden und auf neue Risiken und/oder Funktionsänderungen Anpassungen erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Compliance Management Systeme für Steuern (Tax CMS) auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind und nicht allgemein erstellt werden können.

9 Tax Compliance – Die Ausgestaltung und Vorteile eines internen Kontrollsystems
Enthaftung der Geschäftsleitung Die Implementierung eines Compliance Systems und das Leben einer Compliance Kultur kann dazu dienen, dass sich die für das Unternehmen handelnden Personen sich möglichst wirksam enthaften können. Die gute Nachricht ist, dass bereits das Tätigwerden und Hinwirken, dass zumindest 95 bis möglichst 100% der Abläufe korrekt gehandhabt werden, entlastend und enthaftet wirken kann. Bei der Implementierung eines Compliance Systems im Bereich des Steuerrechts können wir Sie, falls gewünscht, gerne unterstützen.

10 Fragen?

11 Team Internationales Steuerrecht


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