Erfolgsqualifizierte Delikte Prüfungsaufbau zu § 227

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Klausur S 353 Strafrecht SS 2013
Advertisements

Klausur S 345 Strafrecht SS 2013
Fall 4: Der gefälschte Personalausweis
Fall 2: Caroline von H., eine monegassische Prinzessin
FerienLEO Deliktsrecht Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Fall 6: Das Loch im Fußboden (BGH NJW 2001, 2538)
Fall 8: Der Testesser (BGH NJW-RR 1998, 250).
Klausur S 167 Strafrecht WS 2010/2011
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester Besprechungsfall – München, 24.
VL Besonderer Teil II Hubert Hinterhofer.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT VERBREITEN MENSCHLICHER KRANKHEITEN (ART.231) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT GERINGFÜGIGE VERMÖGENSDELIKTE (ART.172 ter ) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Kurzfall 1 K und Z sind Brüder und konkurrieren schon lange um die Gunst des Vaters V. Als V altersbedingt stirbt, geraten K und Z in einen Streit um das.
Verkehrsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Der Rücktritt - Teil 2 I. Rücktritt vom unbeendeten Versuch
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Kausalitätsfälle.
Pistolenknauffall.
Klausur S 429 Strafrecht WS 2013/14
Klausur Nr. 2 Strafrecht SS 2009 Friedrich Toepel.
Klausur S 23 Strafrecht SS 2009 Friedrich Toepel.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT BRANDSTIFTUNG (ART.221) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB
A ist Buchhalter bei der Firma des B
Vorlesung „Strafrecht II“ Sommersemester 2015 Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie.
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
FerienLEO Deliktsrecht Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Fall 3: Folgenreiche Eifersucht (BGH NJW 2002, 2232)
Aufbauschema - § 315 c StGB Obj. Grundtatbestand:
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr Tätertauglichkeit Möglichkeit der Mitverursachung (Beteiligung Abs. 5) Tathandlungsich.
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb. Rechtswidrigkeit Schuld -> Ausnahme von § 20 (+/-) (sog. Ausnahmemodell) ? Wenn (-)
Drei Möglichkeiten mit mehreren Tatbestandsverwirklungen zu verfahren 1.Alle Tatbestandsverwirklichungen sind getrennt zu beurteilen. Aus den Einzelstrafen.
Versuch und Rücktritt 1. Fall A will den B töten. Er lauert ihm an einem nebligen Abend auf und schießt mehrere Male mit einer Pistole auf ihn. 1. A trifft.
Versuch und Rücktritt 2. Wiederholung 1 Warum wird der Versuch einer Tat bestraft? Was sind Vollendung und Beendigung? Vollendete Tat: Versuch subsidiär.
Strafrecht AT Prof. Dr. Jörg Eisele. D AS ERFOLGSQUALIFIZIERTE D ELIKT Strafrecht Allgemeiner Teil 2Prof. Dr. Jörg Eisele.
Herzlich willkommen! Grundkurs Strafrecht II Körperverletzungsdelikte 3 1.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 1. Leseempfehlung Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313 BGH 3 StR 199/15, Urt. v (Notwehrwille)
Klausur S 621 Strafrecht SS 2016 Friedrich Toepel.
Rechtliche Grundlagen Erste Hilfe – Holzmeier – Erste Hilfe - Rechtliche Grundlagen -
MAV – BGW-PVD-KA-RE – Seite - 1 MAV - Seminar Gefährdungsbeurteilung – der Managementzyklus Arbeitsbereich/Tätigkeiten.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen Vertiefung Recht entsteht durch Rechtsprechung. Entscheidungen lesen und verstehen.
HERZLICH WILLKOMMEN! Raub, Qualifikationen und Raub mit Todesfolge §§ 249, 250, 251.
Klausur S 701 SS 2017 Friedrich Toepel.
Vertiefung einzelner Probleme
Franz Kafka – Die Verwandlung
Klausur S 705 SS 2017 Friedrich Toepel.
Aufbauschema - § 315 c StGB Obj. Grundtatbestand:
Die Lehre von den Konkurrenzen
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb.
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr
Vertiefung Strafrecht
Ars combinatoria § 23 Abs. 1 StGB § 12 Abs. 1 StGB § 22 StGB
Aufbau des Tatbestandes
Konversatorium zum Strafrecht BT I
Klausur S 761 WS 2017/18 Friedrich Toepel.
Übungen im Strafrecht I
SchadErsR 1. Woche.
Übungen im Strafrecht I
Klausur S 793 SS 2018 Friedrich Toepel.
SchuldR AT 1 1. Woche.
Tatbestandliche Handlungseinheit
Der aussergewöhnliche Todesfall Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Ich liebe dich, Herr! Du bist meine Stärke! Der Herr ist mein Fels, meine Festung (Burg) und mein Befreier. Mein Gott ist meine Zuflucht, mein Schild und.
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb.
Argumentum a fortiori (Erst-Recht-Schluss)
Negation - S1 Konjunktion S1 ^ S2 Disjunktion S1 v S2 Alternative
Klausur S 869 Strafrecht WS 2018/19
Klausur S 873 Strafrecht WS 2018/19
Klausur S 877 Strafrecht SS 2019
Klausur S 881 Strafrecht SS 2019
Strafrecht in der Zivilrechtsklausur -Teil 2 -
 Präsentation transkript:

Erfolgsqualifizierte Delikte Prüfungsaufbau zu § 227 § 223 (Grunddelikt):   Körperverletzungserfolg Vorsatz § 222  Verursachung des Todes Kausalverlauf kurz schildern Sorgfaltspflichtverletzung (in der vorsätzlichen Körperverletzung enthalten) Objektive Zurechnung des Todes zur Sorgfaltspflichtverl. (Gefahrzusammenhang / Vorhersehbarkeit) Gegebenenfalls Selbstgefährdung des Opfers oder überwiegendes Verschulden Dritter, das der Zurechnung entgegen stehen könnte. § 227 (Erfolgsqualifikation) Eintritt der schweren Folge Spezifischer Gefahrzusammenhang: Besonderer Gefahrzusammenhang zum Körperverletzungserfolg: (Durchgängigkeitserfordernis, Unmittelbarkeitserfordernis, Realisierung einer erfolgstypischen Gefahr) Besonderer Gefahrzusammenhang zur Körperverletzungshandlung Barg die Handlung eine typische Todesgefahr? Hat sich diese im Kausalverlauf zum Tode verwirklicht?

Erfolgsqualifizierte Delikte   Beziehung zwischen Grunddelikt und schwerer Folge § 227/ § 226 Nach BGH : Kausalität der Körperverletzungshandlung Einfache Fahrlässigkeit Unmittelbarkeitserfordernis aufgegeben Lehre: Zusätzlich Kausalität des Körperverletzungserfolges (Durchgangserfordernis) Unmittelbarkeitserfordernis Letalitätserfordernis

Freiheitsdelikte § 239, § 239a, § 239b Kein Durchgangserfordernis Kausalität des Versuchs genügt Kein Unmittelbarkeitserfordernis Bedrohungsgefahr genügt, daher auch tödlicher Fluchtversuch oder Befreiungsversuch Nur bei § 239: Tödliche Behandlung während der Freiheitsberaubung § 306 b Abs. 1, § 306 c: Kausalität des Brandstiftungserfolges (aA BGH) Kausalität der Gemeingefahr Keine freiverantwortliche Selbstgefährdung von Rettern (BGH, anders teilweise die Literatur)