Agieren statt reagieren – wie der Personalrat initiativ werden kann

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Agieren statt reagieren – wie der Personalrat initiativ werden kann HPR-Konferenz am 24.05.2018 Agieren statt reagieren – wie der Personalrat initiativ werden kann

Die heutigen Themen Rechtliche Grundlagen für Initiativen des Personalrats Das „allgemeine Initiativrecht“ Vorgehen Beispiele aus der Praxis Das „(vor)gerichtliche Vorgehen gegen Rechtsverstöße“ Das „Initiativrecht nach § 79 Abs.4 PersVG Berlin“

Rechtliche Grundlagen für Initiativen des Personalrats Allgemeines Initiativrecht nach § 72 Abs.1 Ziff.1 PersVG Berlin Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, beantragen, kann inhaltlich alles sein (vor)gerichtliches Vorgehen gegen Rechtsverstöße, § 91 PersVG Berlin z.B. Nichteinhaltung des Mitbestimmungsverfahrens Initiativrecht nach § 79 Abs.4 PersVG Berlin Geht bis zum Einigungsstelle, besteht in diesem Umfang nur zu Mitbestimmungsangelegenheiten

Der Weg des „allgemeinen Initiativrechts“ Thematisch alle, was der Dienststelle und ihren Angehörigen dient, § 72 Abs.1 Nr.1 PersVG Berlins Sinnvoller Weise Beschluss im PR, dass Maßnahme beantragt werden soll Beantragung bei der Dienststelle; eine Formvorschrift existiert zwar nicht, sollte aber zum Zwecke der besseren Verfolgbarkeit schriftlich und mit Begründung erfolgen Beschäftigung mit Antrag und Bescheidung an PR, Letztentscheidung durch Dienststelle

Allgemeines Initiativrecht – Beispiel aus der Berliner Praxis: PR KEB City: unbefristete Vollzeitstellen statt nur noch Teilzeitstellen PR Feuerwehr: Beschaffung eines Sicherheitstankdeckels für Dieselfahrzeuge, um „Falschbetankungen“ auszuschließen PR Feuerwehr: Erprobung von Schwerlast-Evakuierungstüchern PR Feuerwehr: Anschaffung von Wasserspendern LPR Tempelhof-Schöneberg: Schaffung einer neuen Stelle, koordinierende Erzieherin LPR Tempelhof-Schöneberg: verschiedene „Ersatzeinstellungen“ für Erzieherinnen und Erzieher

Der Weg des „(vor)gerichtlichen Vorgehens gegen Rechtsverstöße“ Hierbei handelt es sich in der Regel entweder darum, dass Maßnahmen ohne die vorgesehene Beteiligung des PRs durchgeführt werden oder aber Rechte des PRs selbst (Anspruch auf Seminarteilnahme, erforderliche Mittel, Kosten, Freistellung etc.) verletzt wurden. Beschluss des PRs, dass Verstoß gegenüber der Dienststelle gerügt wird, bzw. Teilnahme, Abschaffung, Kostenübernahme, Freistellung etc., gefordert wird. Schreiben an die Dienststelle mit Begründung und sinnvoller Weise mit Fristsetzung Im Falle einer nicht nachvollziehbaren Ablehnung durch die Dienststelle oder keiner Rückmeldung: Beschluss des PRs, dass zu diesem Thema ein Beschluss-verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet werden soll und ggf. welche/r Anwalt/Anwältin mit der Durchführung beauftragt wird Durchführung des Beschlussverfahrens vor dem Verwaltungsgericht.

(vor)gerichtliches Vorgehen gegen Rechts-verstöße – Beispiel aus der Berliner Praxis PR Feuerwehr: Durchsetzung der Beteiligung bei der Anordnung, sich vor der Arbeitszeit umzuziehen => Umkleide (Rüst-)Zeit ist Arbeitszeit Verstoß gegen die Beteiligung bei der Lage der Arbeitszeit schriftlich gerügt mit der Aufforderung, diese Beteiligung nachzuholen

Der Weg des „Initiativrechts nach § 79 Abs.4 PersVG Berlin“ PR beantragt Maßnahme Personalrat DSt entscheidet oder Zwischenbescheid, schriftlich, begründet, binnen zwei Wochen Dienststelle unverzüglich Unterlagen an HPR Verhandlung möglichst binnen 12 Arbeitstagen Oberste Dienstbehörde HPR möglichst binnen 12 Arbeitstagen nach Verhandlung mit HPR Entscheidung Oberste Dienstbehörde Personalrat gefällt Entscheidung nicht Antrag beim HPR HPR ruft Einigungs- stelle an, Frist: 2 Wochen ab Entscheidung

Der Weg des „Initiativrechts nach § 79 Abs.4 PersVG Berlin“ Einigungsstelle möglichst binnen 2 Monaten Beschluss Antrag der Obersten Dienstbehörde binnen 1 Monats endgültig ggf. Aufhebung durch Senat, § 81 Abs.2 PersVG Berlin

Initiativrecht nach § 79 Abs.4 PersVG Berlin - Themen Mögliche Themen: DV Arbeitszeit (§ 85 Abs.1 Ziff.1 und 2 PersVG Berlin) DV Urlaubsplanung (§ 85 Abs.1 Ziff.4 PersVG Berlin) Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ausgestaltung der Arbeitsplätze (Bsp.: Rauchverbot, ergonomische Arbeitsplätze, aber ggf. Spruch nur empfehlend wegen der Kosten) (§ 85 Abs.1 Ziff.7 und 12 PersVG Berlin)

Initiativrecht nach § 79 Abs Initiativrecht nach § 79 Abs.4 PersVG Berlin – Beispiel aus der Berliner Praxis HPR: weitergehende Winterbekleidung in der Berliner Justizverwaltung LPR Reinickendorf: (vorübergehender) Schutz der Erzieherinnen vor Lärmbelästigung im Hort mit Deckenabdeckung PR BA Pankow: Feststellung, ob eine Kollegin korrekt eingruppiert ist PR KEB City: Beschaffung ergonomischer Stehstühle für das Küchenpersonal LPR Marzahn-Hellersdorf: Schaffung eines regionalen Integrationsteams in Ausgestaltung der DV Gesundheit PR Feuerwehr: flächendeckende Installation von Quellenabsaugungen und Einführung von Lagerplätzen für die Einsatzkleidung der Diensthabenden außerhalb der belasteten Fahrzeughalle PR Feuerwehr: Aufstockung der vorhandenen Rettungsdienstschutzkleidung

Viel Erfolg und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kanzlei Austermühle Viel Erfolg und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rechtsanwältin Sonja Austermühle Fachanwältin für Arbeitsrecht Motzstraße 60, 10777 Berlin Telefon: 030 79 78 02 90 post@kanzlei-austermuehle.com www.kanzlei-austermuehle.com