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Mitreden- Mitwirken - Verhandeln

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Präsentation zum Thema: "Mitreden- Mitwirken - Verhandeln"—  Präsentation transkript:

1 Mitreden- Mitwirken - Verhandeln
PV-Arbeit konkret v. Dominikus Plaschg

2 Aufgaben der PV § 9 PVG Mitwirkung (Mitreden, mitgestalten)
Einvernehmen herstellen (Verhandeln) Recht auf schriftliche Mitteilungen Weitere Obliegenheiten (Vorschlagsrecht) Einsicht in Dienstnehmerschutzaufzeichnungen Übertragung DN- Schutzaufgaben an Sicherheitsvertrauensperson 2 2

3 Mitwirkung (§ 9 Abs. 1) Aktiv werden: Untätigkeit ist gesetzeswidrig! „obliegt“ = nicht nur Recht sondern Pflicht!, PV hat Parteienstellung und untersteht der Landesregierung; DL beraten, Einwände einbringen (Generalklausel § 2) DL hat auf Verlangen der PV innerhalb von 2 Wochen über Anregungen, Anträge & Vorschläge zu beraten. DL hat Beratungsergebnisse i. F. einer Niederschrift festzuhalten. mit DL verhandeln, allerdings: PV ist kein Träger von HOHEITSRECHTEN (= kein Weisungsrecht, keine Amtshaftung) Gesetzeskonformität prüfen! (LLDG, VBG, GG usw. - Wo: z.B. GÖD-Jahrbuch) 3 3

4 Bereiche der Mitwirkung (§ 9 Abs. 1)
Dienstnehmerschutz Übernahme in öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis Auswahl der DN für Aus- & Fortbildung Maßnahmen im Interesse d. Gesundheit Vorschüsse, Belohnungen Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Kündigung Versetzung in den Ruhestand Einrichtung/Umbau von Amtsgebäuden bzw. Umstrukturierungen 4 4

5 Einvernehmen § 9 Abs. (2) EINVERNEHMEN = ZUSTIMMUNG (oder keine Äußerung innerhalb von 14 Tagen) stärkstes Recht der PV (PVAK 1974, S 162) ansonsten Maßnahmen ohne Einvernehmen sind ungültig (Befassung der Zentralstelle, danach ZA), PV hat „aufschiebendes Vetorecht...“ Musterbeispiel: Stundenplan – geregelter Dienstbetrieb muss aber gewährleistet sein Gemeininteresse vor Einzelinteresse 5 5

6 Einvernehmen 9 Abs. (2) allgemeinen Personalangelegenheiten im Wirkungsbereich DA Erstellung und Änderung des Stundenplanes Einführung neuer Arbeitsmethoden (Unterrichtsformen) Ausstattung von Arbeitsplätzen Anschaffung von techn. Geräten (Auswirkungen auf Gesundheit) Auswahl der persönlichen Schutzkleidung Planung & Organisation von Unterweisung (Konferenzen, Dienstbesprechungen) Arbeitsmittel, Räume und Einrichtungen 6 6

7 Schriftliche Mitteilung § 9 Abs. 3
Aufnahme, Dienstzuteilung, Versetzung eines DN, Betrauung und Abberufung von Vorgesetztenfunktionen Beabsichtigte Disziplinarmaßnahmen Gewährte Belohnungen Beabsichtigte Ausschreibung eines Arbeitsplatzes Verständigung vom Angebot eines Ersatzarbeitsplatzes Auflassung und Zusammenlegung von Dienststellen

8 Weitere Obliegenheiten § 9 Abs. (4)
Anregungen, Vorschläge zum allgemeinen Nutzen (vor Einzelinteressen) an den DL auf Wunsch des DN: Vertretung in Einzel-personalangelegenheit, z.B. bei disziplinären Angelegenheiten an Besichtigungen durch behördliche Organe teilnehmen bzgl. der PV-Schutzbestimmungen aktiv werden 8 8

9 Procedere lt. § 10 DL hat beabsichtigte Maßnahmen lt. § 9 Abs. (1) und Abs. (2) 2 Wochen vor Durchführung dem DA (ZA) zur Kenntnis zu bringen. Verständigung (Abs. 1) /Einvernehmen (Abs 2.): ausdrückliche Zustimmung innerhalb von 2 Wochen oder keine Äußerung andernfalls: begründete Einwände bzw. Gegenvorschläge DL hat über Beratungsergebnis Niederschrift anzufertigen. § 10 Abs. (4) keine Verständigung: schriftliche Ablehnung des DL an DA, bei Verlangen der PV an übergeordnete Dienststelle (2 Wo Frist) Wenn Wunsch des DA nicht entsprochen wird, Verhandlungen zwischen ZA und vorgesetzter Dienststelle Letzte Entscheidung bei Zentralstelle, Grundssatz: Soziale & dienstrechtl. Härten sind nach Möglichkeit zu vermeiden 9 9

10 Rechte und Pflichten PV §§ 25-28
§ 10 a Abs. (1): Akteneinsicht (Pers.-Akten mit Zustimmung des DN) § 25 Abs. (1): Weisungsfreiheit in allen PV-Angelegenheiten (= DL dürfen nicht beschränken oder benachteiligen; möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes) § 25 Abs. (2). unbesoldetes Ehrenamt (5 Jahre), neben Berufspflichten; jedoch: auf zusätzliche Belastung ist Rücksicht zu nehmen (KV, Projekte etc.), bei Leistungsbeurteilung darf kein Nachteil erwachsen § 25 Abs. (4): PV steht unter Fortzahlung ihrer Bezüge d. zur Erfüllung d. Obliegenheiten nötige freie Zeit zu; Meldung an DL 10 10

11 Rechte und Pflichten (§§ 25-28)
Teilnahme an folgende Fortbildungsveranstaltungen ist zu ermöglichen: Schulungskurse strenge Verschwiegenheitspflicht (auch nach Beendigung der Funktion) Versetzung nur mit eigener Zustimmung (§ 27 Abs. 1) Vertragslehrer (I L) als PV: nur mit Zustimmung des ZA kündbar (§27 Abs. 2) § 28: Immunitätsbestimmungen § 29: sofern noch nicht vorhanden: Recht auf entsprechende Räumlichkeiten & Einrichtungen 11 11


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