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Veröffentlicht von:Erna Langenberg Geändert vor über 8 Jahren
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Asyl - Eckdaten BGM Manfred Hager
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Asylanträge bis 2014 1.1.2015 bis dato: ca. 55.000 Prognose für 2015:ca. 70.000 – 80.000
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Top 6 der Asylwerber Syrien700 Afghanistan500 Irak500 Pakistan100 Bangladesch100 Russland100
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Wie kommen Asylwerber in die Grundversorgung Landesquartiere
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Versorgungsformen
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Organisierte Unterbringung
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Individuelle Unterbringung
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Krankenversicherung Jeder Asylwerber ist krankenversichert Voller Zugang zu Gesundheitsversorgung E-card Ersatzbeleg (keine E-.Card)
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Beschäftigung von Asylwerbern Kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt Beschäftigungsbewilligung nach 3 Monaten theoretisch möglich Nur gewisse Branchen (z.B. Erntehelfer) Derzeit kaum Ausstellung von Beschäftigungsbewilligung
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Remunerantentätigkeiten Bei Asylwerber zulässig Zulässig für Quartierbetreiber, Gemeinde Land oder Bund (Schneeräumung, Straßenreinigung usw.) Anerkennungsbeitrag: € 3,5 - € 5,-- pro Stunde Ab € 120,-- pro Monat Anrechnung auf Grundversorgung Asylwerber sind kranken- aber nicht unfallversichert
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Tagesstrukturierung Förderung von Selbstversorgerquartieren (Kochen, Reinigung, sonstige Tätigkeiten) Remunerantentätigkeiten Deutschkurse Freizeitgestaltung (€ 10,-- pro Monat) Zusatzleistungen der Quartierbetreiber (organisierter Sport usw.)
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Mobile Betreuung durch Caritas und Diakonie Caritas:Wein- und Industrieviertel Diakonie:Wald- und Mostviertel Betreuungsschlüssel von 1 : 140
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Teilung der Grundversorgungskosten Bund und Länder teilen sich die Kosten Bund 60% Länder 40% 100% Bund bei Verfahren über ein Jahr
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Grundversorgung Gemeindekosten Die Gemeinden sind in NÖ nicht an den Grundversorgungskosten beteiligt In anderen Bundesländern schon
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Schule pflicht Schulpflicht für Asylswerberkinder Sprachförderkurse Entscheidung trifft Landesschulrat auf Antrag der Schule
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Kindergarten Verpflichtendes Kindergartenjahr Inerkulturelle Miterabeiterinnen (vom Land NÖ bezahlt)
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Dolmetscher Über Caritas und Diakonie – z.B. für Schule B ei Ärzten / KH oder sonstigen Fällen Online Ratgeber – 19 Sprachen – Homepage Infobroschüre – 18 Sprachen – Homepage Hausordnung in mehreren Sprachen
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Qualitätssicherungen in den Quartieren Behördliche Kontrollen Meldepflichten der Caritas und Diakonie Quartiersbeirat (tagt vierteljährlich) Pflichten des Quartierbetreibers
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Verbleibedauer Bei Syrern schnelle Entscheidungen (bis 6 Monate) Asylverfahren beschleunigt max. 9 Monate Bei Beschwerdeverfahren auch länger
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Flüchtlingsungterkünfte Änderung der NÖ Bauordnung am 1. Oktober 2015 in Kraft vorübergehende Sonderregelungen gelten nur für vorübergehende Betreuungseinrichtungen für Zwecke der Grundversorgung Mit 1.1.2023 treten Sonderregelungen außer Kraft
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Die wichtigsten Änderungen im Überblick (§16 NÖ Bauordnung) Betreuungseinrichtungen Vorübergehender, höchstens fünf Jahre befristeter Bedarf Schriftlicher Vertrag zwischen Land und der Betreuungseinrichtung bzw. Betreuungsperson Spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Ausführung des Vorhabens der Baubehörde I. Instanz schriftlich melden Keine Prüfungsverpflichtung und kein Bewilligungs- oder Anzeigeverfahren Beurteilung durch Bausachverständigung wurde bereits durchgeführt und ist im Vertrag enthalten Keine Kanaleinmündungsabgabe und keine Wasseranschlussabgabe (Kanalbenützungsgebühren und Wasserbezugsgebühren bleiben unberührt)
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