Geringfügige Beschäftigung und Gleitzonenregelung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Möglichkeit zur Inanspruchnahme
Advertisements

Abgeltungssteuer Verwaltertreff Ratingen
1. Freier Mitarbeiter vs. Arbeitnehmer 2. Lohnnebenkosten
Sachbezug.
Die Lohnsteuer.
Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale
Die Krankenversicherung
Kein Problem mit der richtigen Vorsorgelösung
FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Entwurf des Jahressteuergesetz 2008 Das neue Anteilsverfahren – Ende der Benachteiligung?
Eheschließung und Ehescheidung
Steuersätze und Sozialversicherungen
Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später
Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen
Geringfügige Beschäftigte
Buchen von Gehaltsabrechnungen
Berechnung der EK-Steuer
Informationen zur Betriebsrente
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein.
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage Informationen für Arbeitgeber.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Verein als Arbeitgeber.
Kompetenzen koordinieren Wichtige Informationen zur Betrieblichen Altersversorgung für Arztpraxen und deren medizinische Fachangestellte Der staatlich.
Kompetenzen koordinieren Betriebliche Altersversorgung für Arztpraxen und deren medizinische Fachangestellte Ihr staatlich geförderter Weg zur sicheren.
Gut in Rente – für ein sorgenfreies Alter Für einen Neuen Generationenvertrag.
Arbeitslosenversicherung ● Geschichte ● Wer ist Versichert? ● Welche Leistungen gibt es? ● Finanzierung.
8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen
Scheinselbständigkeit
Die Musterfirma [Logo] Betriebsrente
Informationsveranstaltung „Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag“
Sozialstaat Grundprinzip: Soziale Sicherheit Soziale Gerechtigkeit
Informationen für Arbeitnehmer - Direktversicherung
Mehr Rente für Minijobber
Entlastung während der Elternzeit
Arbeiten in Deutschland
Ihre Arbeitskraft verdient eine erstklassige Absicherung!
VL-Optimierung in 3 Schritten
Lehrbeispiele ohne Überstunden
Angaben Bruttogehalt 4.040,00 Überstundenteiler 167,00 50% ÜST % ÜST 3 Freibetrag 75,60 Pendlerpauschale (klein/groß) klein km 26 Gewerkschaftsbeitrag.
Personalverrechnung 2016_17
Besteuerung von Renten und Pensionen
Herzlich Willkommen Leben und arbeiten in Deutschland
Herzlich Willkommen Leben und arbeiten in Deutschland
Herzlich Willkommen Leben und arbeiten in Deutschland
Steuerfolien 2012/2015 © Allianz / ABV
Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft
Steuerrechtliche Behandlung der bKV
Allgemeines zur Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Ihre Arbeitskraft verdient eine erstklassige Absicherung!
clever für das Alter vorsorgen
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage
Die betriebliche Direktversicherung
Der Selbständige und seine Altersversorgung
Grundlagen der Personalverrechnung
Die betriebliche Direktversicherung
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Advigon Versicherung AG
Scheinselbständigkeit
Aufwandsersatz für Übungsleiter und ehrenamtliche Mitarbeiter
Grundseminar 2013.
Informationen für Arbeitgeber
Die betriebliche Direktversicherung
Die betriebliche Direktversicherung
Beschäftigungsformen im Verein
Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten
Verein als Arbeitgeber
Informationen für Arbeitgeber
Sozialversicherungsrecht
STEUERN ZAHLEN, ABER RICHTIG!
 Präsentation transkript:

Geringfügige Beschäftigung und Gleitzonenregelung

Eine Geringfügige Beschäftigung Mehrere Geringfügige Beschäftigungen Inhalte Eine Geringfügige Beschäftigung Mehrere Geringfügige Beschäftigungen Gleitzone (eine Beschäftigung) Gleitzone (mehrere Beschäftigungen)

Geringfügige Beschäftigung im Gewerbebetrieb Bruttoarbeitsentgelt max. 400,00 € gesetzlich krankenversichert 13 % pauschale Krankenversicherung 15 % pauschale Rentenversicherung 2 % Abgeltungssteuer Zu zahlen vom Arbeitgeber Die Abgeltungssteuer in Höhe von 2% kann arbeitsvertraglich auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wird eine Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer vorgelegt, muss nach der Steuerklasse der Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 400,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 400,00 €. Ihr Ehepartner ist Beamter, Sie ist somit über das Versorgungs-werk für Beamte krankenversichert und nicht gesetzlich krankenversichert.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 400,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert. Die Arbeitnehmerin beantragt die Aufstockung in die Renten-versicherung.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 400,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert. Arbeitsvertraglich ist geregelt, dass die Arbeitnehmerin die Abgeltungssteuer bezahlt.

Geringfügige Beschäftigung im privaten Haushalt Bruttoarbeitsentgelt max. 400,00 € gesetzlich krankenversichert 5 % pauschale Krankenversicherung 5 % pauschale Rentenversicherung 2 % Abgeltungssteuer Zu zahlen vom Arbeitgeber Die Abgeltungssteuer in Höhe von 2% kann arbeitsvertraglich auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wird eine Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer vorgelegt, muss nach der Steuerklasse der Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 400,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert.

Mehrere Geringfügige Beschäftigung im Gewerbebetrieb Bruttoarbeitsentgelt max. 400,00 € gesetzlich krankenversichert 13 % pauschale Krankenversicherung 15 % pauschale Rentenversicherung 2 % Abgeltungssteuer Zu zahlen vom Arbeitgeber Die Abgeltungssteuer in Höhe von 2% kann arbeitsvertraglich auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wird eine Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer vorgelegt, muss nach der Steuerklasse der Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 200,00 €, beim Arbeitgeber B erhält Sie 150,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert.

Mehrere Geringfügige Beschäftigung im Gewerbebetrieb Bruttoarbeitsentgelt über 400,00 € Keine pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung möglich 20% pauschale Lohnsteuer oder Abrechnung nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Merke: Zur pauschalen Lohnsteuer fällt auch immer pauschale Kirchensteuer (in Hessen 7%) und pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5%) an.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 € (1. Lohnsteuerkarte Stkl. I, keine Kinder), beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 € (2. Lohnsteuerkarte Stkl. VI, keine Kinder).

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 € (1. Lohnsteuerkarte Stkl. I, keine Kinder), beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 € (2. Lohnsteuerkarte Stkl. VI, keine Kinder).

Wenn die Arbeitnehmerin sich auf der 2 Wenn die Arbeitnehmerin sich auf der 2. Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse VI) einen Freibetrag in Höhe von 350,00 € eintragen lässt und Sie auf der 1. Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse I) einen Hinzurechnungsbetrag in Höhe von 300,00 € eingetragen bekommt, muss Sie keine Lohnsteuer, keine Kirchensteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag zahlen. Da in der Steuerklasse I ein Betrag von max. 898,57 €. Lohnsteuerklasse I Brutto 650,00 € Lohnsteuer 0,00 € Kirchensteuer 0,00 € Soli 0,00 € Lohnsteuerklasse VI Brutto 0,00 € Lohnsteuer 0,00 € Kirchensteuer 0,00 € Soli 0,00 €

Gleitzone mit der Gleitzonenregelung wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung gemildert. Der Arbeitnehmer soll bei einem Verdienst zwischen 400,01 – 800,00 € nicht mit den vollen Beitrag zur Sozialversicherung belastet werden.

Zunächst muss das beitragspflichtige Entgelt (bE) ermittelt werden. Berechnung Zunächst muss das beitragspflichtige Entgelt (bE) ermittelt werden. Formel 2008: bE = 1,2268 x Entgelt – 181,44 Formel

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 600,00 €. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 13,8%.

Berechnung bei mehrfachen Beschäftigungen Zunächst muss das beitragspflichtige Entgelt (bE) ermittelt werden. Formel: bE = (1,2268 x GAE – 181,44) x EAE / GAE GAE = Gesamtarbeitsentgelt EAE = Einzelarbeitsentgelt

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 €, beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 €. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 13,8%.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 €, beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 €. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 13,8%.

F x 400 + (2 – F) x (AE – 400) Formel Gleitzone AE = Arbeitsengelt F = 30% geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 30% / (19,9% + 13,9% + 3,3% + 1,7%) = 0,7732 SGB V § 226