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Veröffentlicht von:Arwed Koenig Geändert vor über 5 Jahren
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Herzlich Willkommen Leben und arbeiten in Deutschland
Maria Jaschkowitz , Budapest, 16. Oktober 2010 Herzlich Willkommen
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Übersicht Informationen über Deutschland Arbeitsmarkt
031212MVA2_022126_003_k Übersicht Informationen über Deutschland Arbeitsmarkt Soziale Sicherheit Steuern Arbeitssuche Bewerbungsverfahren Wenn Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben
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Fakten über Deutschland
km² Einwohner (2010) Einwanderer (2007) Hauptstadt Berlin 16 Bundesländer
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Arbeitsmarkt September 2010 Arbeitslosigkeit
(2009: ) 7,2 % (2009: 8,0%) Westdeutschland 6,2 % (2009: 6,9%) Ostdeutschland 11,5 % (2009: 12,3%) Stopa bezrobocia w lipcu 2008 spadla w porownaniu do lipca 2007 Widzimy tu tez jakby dalej przechodzaca granice pomiedzy niemcami wschodnimi i zachodnimi.
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Arbeitsmarkt Gesucht werden: Ärzte Krankenschwestern/Krankenpfleger
Fachkräfte im Hotel- und Gaststättengewerbe Servicekräfte Köche Ingenieure Luft- und Raumfahrtechnik Elektrotechnik Maschinenbau Wirtschaft Techniker
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Arbeitserlaubnis Weiterhin ist für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland eine Arbeitserlaubnis notwendig Eine Arbeitserlaubnis wird nach Arbeitsmarktprüfung durch die lokale Agentur für Arbeit erteilt (am Arbeitsort) Erleicherterungen durch Gesetze, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind (z. B. für Akademiker) Beschäftigung im Rahmen bilateraler Abkommen Saisonkräfte Gastarbeitnehmer Studenten Haushaltshilfen
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Rahmenbedingungen Gastarbeitnehmerverfahren
Aufenthalt zur beruflichen und sprachlichen Weiterbildung Für alle Berufe/Branchen Keine Arbeitsmarktprüfung Max. 18 Monate Bezahlung nach lokal gültigem Tarifvertrag Nach 12 Monaten besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsberechtigung-EU zu beantragen
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Rahmenbedingungen im Bereich Saisonbeschäftigung/Schaustellergehilfen
Saisonarbeitnehmer/innen in Deutschland im Jahr 2009: Arbeitskräfte in der Landwirtschaft (LaWi) Arbeitnehmer/innen im Hotel-/Gaststättenbereich (HoGa) 8.000 Schaustellergehilfen Schwerpunkte in den Einsatzbereichen LaWi (Erdbeeren, Spargel, Gemüse, Wein, Hopfen, Obst) HoGa (Zimmermädchen/Roomboy, Küchenhilfe, Köchin/Koch, Kellner/in) Schausteller (Imbissverkauf, Fahrgeschäfte, Weihnachtsmärkte) Beschäftigungshöchstgrenze im Kalenderjahr (nach Branchen): LaWi und HoGa: 6 Monate im Kalenderjahr Schausteller: 9 Monate im Kalenderjahr
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031212MVA2_022126_003_k Internet Die hier vorgestellten Zulassungswege finden Sie auch im Internet unter: > Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Beschäftigung > Ausländer > Saisonarbeitnehmer/Schaustellergehilfen Gastarbeitnehmer Haushaltshilfeverfahren Internationaler Personalaustausch Studenten/Praktikanten Künstler Werkvertragsarbeitnehmer
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Soziale Sicherheit 5 Säulen des Sozialversicherungssystems
Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Detaillierte Informationen finden sie unter
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Soziale Sicherheit Beiträge Krankenversicherung 14,0 %
Arbeitslosenversicherung 2,8 % Rentenversicherung 19,9 % Pflegeversicherung 1,95 % Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung abgeführt Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber
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Steuern Einkommenssteuer 16 – 45 %
Kirchensteuer – 10 % der Einkommenssteuer Solidaritätszuschlag ,5 % der Einkommenssteuer Werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen
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Arbeitssuche www.arbeitsagentur.de Deutsche Arbeitsverwaltung
EU-Kommission/EURES Deutsche Zeitungen
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Arbeitssuche Incoming-Team der ZAV Kontaktaufnahme über
Telefon: Personalbogen und Lebenslauf nach Aufforderung zusenden Wir unterstützen Sie bei der Arbeitssuche in Deutschland und beraten Sie zu allen Fragen, die mit der Arbeitsaufnahme in Zusammenhang stehen
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Bewerbung Was erwarten deutsche Arbeitgeber von Ihnen?
abgeschlossene Ausbildung/abgeschlossenes Studium (sehr) gute deutsche Sprachkenntnisse teilweise auch gute Englisch-Kenntnisse Berufserfahrung im relevanten Bereich Motivation Lernbereitschaft Teamfähigkeit
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Bewerbung Anschreiben auf den Arbeitgeber bezogen
tabellarischer Lebenslauf in Deutsch Foto Kopien der Zeugnisse, Diplome, Weiterbildungsbescheinigungen Kopien von Arbeitszeugnissen Viele Firmen fordern nicht mehr unbedingt eine schriftliche Bewerbung sondern akzeptieren auch Bewerbungen per .
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Wenn man eine Arbeit gefunden hat:
Arbeitserlaubnis muss durch den Arbeitgeber beantragt werden Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Beantragung einer Lohnsteuerkarte Anmeldung zur Sozialversicherung Krankenkasse auswählen der Arbeitgeber meldet den neuen Arbeitnehmer im deutschen Sozialversicherungssystem an (über die Krankenkasse) von der Rentenversicherung erhält man dann den Sozialversicherungsausweis
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Fragen? Hier und Jetzt oder Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Team Incoming Villemombler Str. 76 53123 Bonn Tel.:
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