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Veröffentlicht von:Hanna Ackermann Geändert vor über 5 Jahren
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Der Selbständige und seine Altersversorgung
von Martin Münstermann Rentenberater
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Altersversorgung? Welches Altersversorgung haben Sie?
Gesetzliche Rentenversicherung Private Versicherungen Sonstiges z. B. Immobilien, Vermögen Keine
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Wie hoch ist Ihre Altersversorgung im Monat angelegt?
mehr 3000 € 2000 € 1000 € 800 € 500 € weniger
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Selbständig und im Alter?
Eben noch dann Grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XI
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Was meinen Sie an Geld im Alter zu brauchen?
mehr 3000 € 2000 € 1000 € 800 € 500 € weniger
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Heterogene Alterssicherung
Pflichtversicherung in der gesetzlichen RV Antragspflichtversicherung GRV Freiwillige Versicherung GRV Berufsständische Versorgungswerke z. B. Ärzte, Architekten, Juristen, Steuerberater Landwirte Private Altersvorsorge
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Wie selbständig? Haupterwerb in Vollzeit – keine zweite Tätigkeit bzw. Beschäftigung Zuerwerb – Teilzeit Selbständig 2. Beschäftigung Nebenerwerb – Teilzeit Beschäftigung 2. Selbständig Daraus leiten sich unterschiedliche Risiken ab z. B. Krankheit, Erwerbsminderung, Tod, Alter, Unfall
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Eintragung in Handwerksrolle
Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben sind lt. § 2 Nr. 8 SGB VI versicherungspflichtig in der GRV Eintragung in Handwerksrolle Befreiungsmöglichkeit wenn 18 Jahre lang Pflicht-Beiträge in die GRV eingezahlt wurden. (vgl. § 6 Abs. 1 Nr 4 SGB VI)
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Gesetzliche Rentenversicherung oder aussteigen?
????
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Gefährdung der Erwerbsfähigkeit Ambulante med. Reha
Reha von Rente Gefährdung der Erwerbsfähigkeit Ambulante med. Reha Stationäre med. Reha In den letzten 2 Jahren vor Antragstellung 6 Monate Pflichtbeiträge oder vermindert erwerbsfähig und 60 KM Wartezeit Teilhabe am Arbeitsleben 15 Jahre Wartezeit Übergangsgeld bei Reha
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Erwerbsminderungsrente
36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Erwerbsminderung Freiwillige Beiträge reichen i. d. R. nicht Leistungsminderung < 3 Stunden täglich, >3 - < 6 Stunden täglich Tätigkeiten auf allgemeinen Arbeitsmarkt Hochrechnung auf das Lebensjahr Abschlag 10,8 %
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Wann in Rente? Wann wollen Sie aufhören zu arbeiten und in Rente gehen?
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Altersrente Regelaltersrente 60 Monate Wartezeit
Unbegrenzter Hinzuverdienst Wird von 65 auf 67 Jahre schrittweise verschoben
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Altersrente Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre Wartezeit
Begrenzter Hinzuverdienst 63 Jahre Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn
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Altersrente Altersrente für besonders langjährig Versicherte
45 Jahre Wartezeit Beiträge Begrenzter Hinzuverdienst 63 Jahre schrittweise auf 65 Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn
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Überblick Altersrente
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Überblick Altersrenten
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und Tschüss …. Vielen Dank für Ihr Interesse Martin Münstermann
Rentenberater
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