Konfliktsituationen in der Pflege

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN.
Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht
Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen
Herzlich Willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung!
Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge
Tanken ohne Bezahlung NStZ 2009, 694 Jura 2010, A tankte am gegen 0:23 an einer Tankstelle Dieselkraftstoff im Wert von 102. Dann fuhr er – wie.
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass Stand:
Dr. Maria Kletečka-Pulker
Die Patientenverfügung
Juristinnen Schweiz - Frauenbild und Schönheitsstreben
RECHTE DES PATIENTEN PFLICHTEN DES ARZTES
Sterbeh!lfe by Leon & Fabian.
Vorsorgeverfügungen 2) Patientenverfügung 3) Rechtliche Betreuung
HERZLICH WILLKOMMEN Vorsorgevoll-macht, Patienten-verfügung
„Die rechtliche Dimension des Gesundheitsbegriffs“
Schuldausschlussgründe Rechtsirrtum, Notwehrexzess, entschuldbarer Notstand, Nötigungsnotstand Prof. Dr. Sarah Summers.
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Geschäftsplanpräsentation
Geschäftsplanpräsentation
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Es begrüßt Sie Frau Jennifer Gerkens zum Vortrag
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
Aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun.
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Vortrag : Generalvorsorgevollmacht Jutta Siempelkamp, Notarin und Rechtsanwältin Bundesallee Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
BDB Jahrestagung 2015 Goslar Arbeitsgruppe 6 VORSORGENDE VERFÜGUNGEN – BERATUNG IM BETREUUNGSVEREIN IM SPANNUNGFELD ZWISCHEN SELBSTBESTIMMUNG UND RISIKO.
Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen.
Ablaufhilfe für freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen Eine Arbeitshilfe der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt.
1 Stand und Perspektiven der Diskussion in Deutschland Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.V., Göttingen.
5. Brandenburger Nephrologie Kolleg Patientenverfügungen - Auswirkungen auf die tägliche Praxis RA Dr. Martin Nanzka, Berlin 5. Brandenburger.
Krankenstand – aber richtig! Arbeitsrechtliche Fragen Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair.
Prof. em. Dr. Dirk Olzen, Direktor IMR Die haftungsrechtliche Bedeutung von Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen.
Landespsychiatrieplan Niedersachsen 2 1 AUFTRAG, ZIELE UND RAHMENSETZUNG 1.1 Niedersachsen: Bevölkerungsstruktur und Entwicklung 1.2 Entwicklung psychischer.
Rechtliche Grundlagen Erste Hilfe – Holzmeier – Erste Hilfe - Rechtliche Grundlagen -
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
Berufskolleg Krefeld-Uerdingen
10 Tipps vom Rechtsanwalt für Ihren nächsten Krankenhausaufenthalt
Chancen und Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Rechtspfleger
Störungen und Schmerzen am Haltungs- und Bewegungsapparat der Wirbelsäule.
Modul 7.3. Aufsichtspflicht
„Balance finden, zwischen Autonomie und unterlassener Hilfeleistung gegenüber Menschen mit schweren bzw. komplexen psychischen Erkrankungen“ Fachtagung.
Wenn aus einem Risiko ein Schaden geworden ist……
7. Tag der freien Berufsbetreuer
Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?
Übungen im Strafrecht I
Was darf im niedergelassenen Bereich delegiert werden?
Rechtsanwalt Volker Loeschner
Einleitung und Abbruch der künstlichen Ernährung am Lebensende.
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorlesung Medienrecht (SMK 7) im Hörsaal 5 der Deutschen Sporthochschule Köln im Wintersemester 2017/18.
Patientenanwaltschaft
Fortsetzungsfeststellungsklage
Der aussergewöhnliche Todesfall Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Einheit 11: Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
Umgang mit Beschwerden im Betreuungswesen
Datenschutz-grundverordnung
Headhunting leicht gemacht!
Für jetzt. für später. für mich. Lustvoll älter werden
PsychKHG für Bayern Dr. Rolf Marschner
19. Oberbayerische Tagung – Alkohol und Drogen im Straßenverkehr - Die Veränderung der MPU- Beratung aus anwaltlicher Sicht.
Datenschutz neu (EU-DSGVO / DSG)
Patientenverfügung SRK Pflege-Netzwerk
Datenschutz in Schulen
und wer darf darüber verfügen?
Der Anwalt und seine Rolle im KESR-Verfahren
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass 19. Dezember 2019.
 Präsentation transkript:

Konfliktsituationen in der Pflege powered by Semmler Media

Themenübersicht Problemstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Uneinsichtige Patienten Verwirrte Patienten Zwangsmittel Haftungsfragen powered by Semmler Media

Themenübersicht Problemstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Uneinsichtige Patienten Verwirrte Patienten Zwangsmittel Haftungsfragen powered by Semmler Media

Problemstellung Patient Betreuer Arzt Pflegekraft Betreuungs-kraft Bevollmächtigte Vorgesetzte Angehörige powered by Semmler Media

Themenübersicht Problemstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Uneinsichtige Patienten Verwirrte Patienten Zwangsmittel Haftungsfragen powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Selbstbestimmungsrecht des Patienten Art. 1 GG Menschenwürde Art. 2 GG + körperliche Unversehrtheit + Handlungsfreiheit = Selbstbestimmungsrecht Der Patient entscheidet, ob und wie er behandelt wird. powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Strafrecht Zivilrecht Strafe Schadenersatz € # Naturalrestitution Geldersatz Schuld powered by Semmler Media

Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rechtfertigungsgründe Einwilligung mutmaßliche Einwilligung Notstand powered by Semmler Media

Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rechtfertigungsgründe Einwilligung mutmaßliche Einwilligung Notstand powered by Semmler Media

Rechtfertigungsgründe Haftungstatbestände 1. Tatbestand was ist eigentlich verboten? 2. Rechtswidrigkeit darf man das? 3. Schuld kann der Täter was dafür? powered by Semmler Media

Rechtfertigungsgründe Haftungstatbestände 1. Tatbestand was ist eigentlich verboten? 2. Rechtswidrigkeit darf man das? NEIN 3. Schuld kann der Täter was dafür? Ausnahme: Rechtfertigungsgründe powered by Semmler Media

Rechtfertigungsgründe - Notwehr - Notstand - Einwilligung - mutmaßliche Einwilligung - behördliche Erlaubnis - Festnahmerecht nicht: Befehl, Weisung, Anordnung etc. powered by Semmler Media

Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rechtfertigungsgründe Einwilligung mutmaßliche Einwilligung Notstand powered by Semmler Media

Voraussetzungen der Einwilligung kein Verbot der Einwilligung keine Mängel bei der Willensbildung Zeitpunkt powered by Semmler Media

Voraussetzungen der Einwilligung kein Verbot der Einwilligung keine Mängel bei der Willensbildung Zeitpunkt keine Einwilligung in Tötung des Patienten keine Einwilligun in sittenwidrige Körperverletzung powered by Semmler Media

Voraussetzungen der Einwilligung kein Verbot der Einwilligung keine Mängel bei der Willensbildung Zeitpunkt Einwilligungsfähigkeit keine Täuschung / Irrtum / Zwang Aufklärung des Patienten powered by Semmler Media

Voraussetzungen der Einwilligung kein Verbot der Einwilligung keine Mängel bei der Willensbildung Zeitpunkt Einwilligung vor dem Eingriff jederzeit widerruflich powered by Semmler Media

Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rechtfertigungsgründe Einwilligung mutmaßliche Einwilligung Notstand powered by Semmler Media

mutmaßliche Einwilligung ausdrückliche Einwilligung mutmaßliche Einwilligung - ausdrückliche Erklärung - schriftl. möglich - keine Unsicherheiten - keine Erklärung - nur Mutmaßungen - 100% Sicherheit? - größte Unsicherheiten powered by Semmler Media

mutmaßliche Einwilligung Problemkreise - Grundlagen vorhanden? - Projektion eigener Wünsche - keine Erklärung - nur Mutmaßungen - 100% Sicherheit? - größte Unsicherheiten - Notstandssituationen - Angehörige powered by Semmler Media möglichst auf mutmaßliche Einwilligung verzichten

Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rechtfertigungsgründe Einwilligung mutmaßliche Einwilligung Notstand powered by Semmler Media

Notstand durch Gefahr bedrohtes Rechtsgut durch Rettungsmaßnahme beeinträchtigtes Rechtsgut powered by Semmler Media

Notstand o.k. durch Gefahr bedrohtes Rechtsgut durch Rettungsmaßnahme beeinträchtigtes Rechtsgut Leben körperl. Unversehrtheit powered by Semmler Media

Notstand durch Gefahr bedrohtes Rechtsgut durch Rettungsmaßnahme beeinträchtigtes Rechtsgut körperl. Unversehrtheit (Schmerzen) stark wirkendes Schmerzmittel powered by Semmler Media

Notstand durch Gefahr bedrohtes Rechtsgut durch Rettungsmaßnahme beeinträchtigtes Rechtsgut leichte Schmerzen lebensgefährlich stark wirkendes Schmerzmittel powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Angehörige sind rechtlich wie Fremde zu behandeln. Rolle der Angehörigen Patient Angehöriger Angehörige sind rechtlich wie Fremde zu behandeln. powered by Semmler Media

Rolle der Angehörigen Angehöriger Patient Angehöriger Angehöriger 1. Grund: Wie sollte man vorgehen, wenn mehrere Angehörige sich nicht einig sind? powered by Semmler Media

Wen soll man zum Kreis der Angehörigen zählen? Rolle der Angehörigen Sohn Patient Neffe Nachbar 2. Grund: Wen soll man zum Kreis der Angehörigen zählen? powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Rolle des Betreuers Patient Betreuer gesetzlicher Vertreter powered by Semmler Media

Rolle des Betreuers Patient Betreuer Wirkung der Erklärung Erklärung Dritter powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Rolle des Bevollmächtigten Vollmacht Patient Bevollmächtigter Betreuer Wirkung der Erklärung Erklärung Dritter powered by Semmler Media

Rolle des Bevollmächtigten Vollmacht Patient Bevollmächtigter kann auch Befugnis zur Einwilligung in Heilbehandlungen und Fixierungen umfassen Voraussetzung: diese Bereiche sind in der Vollmacht ausdrücklich genannt powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Rolle des Arztes Entscheidung Patient Arzt Therapie-Vorschläge powered by Semmler Media

Rechtliche Rahmenbedingungen Selbstbestimmungsrecht des Patienten Haftungsrechtlicher Schutz des Patienten Rolle der Angehörigen Rolle des Betreuers Rolle des Bevollmächtigten Rolle des Arztes Rolle von Vorgesetzten powered by Semmler Media

Rolle von Vorgesetzten Vorgesetzter Weisungsbefugnis Pflegekraft Patient Pflege powered by Semmler Media

Rolle von Vorgesetzten Vorgesetzter Weisungsbefugnis Pflegekraft Patient Pflege Weisung muß rechtmäßig sein. Rechtswidrige Weisungen dürfen und müssen nicht ausgeführt werden. powered by Semmler Media

Rolle von Vorgesetzten Therapie-Vorschlag Vorgesetzter Arzt Übernahme des Vorschlages Weisungsrecht ? Pflegekraft Patient Umsetzung des Vorschlages powered by Semmler Media

Rolle von Vorgesetzten Therapie-Vorschlag Vorgesetzter Arzt Übernahme des Vorschlages Pflegekraft Patient Umsetzung des Vorschlages powered by Semmler Media Abweichungen nur bei evidentem Arztfehler

Themenübersicht Problemstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Uneinsichtige Patienten Verwirrte Patienten Zwangsmittel Haftungsfragen powered by Semmler Media

Uneinsichtige Patienten Aufklärung Einwilligungsverweigerungsfähigkeit Einleitung des Betreuungsverfahrens powered by Semmler Media

Uneinsichtige Patienten Aufklärung Einwilligungsverweigerungsfähigkeit Einleitung des Betreuungsverfahrens powered by Semmler Media

Voraussetzungen der Einwilligung Aufklärung Voraussetzungen der Einwilligung keine Mängel bei der Willensbildung Einwilligungsfähigkeit keine Täuschung / Irrtum / Zwang Aufklärung des Patienten Uneinsichtigkeit = Indiz für Irrtum powered by Semmler Media Uneinsichtigkeit = Anlaß zu verstärkter Aufklärung

Uneinsichtige Patienten Aufklärung Einwilligungsverweigerungsfähigkeit Einleitung des Betreuungsverfahrens powered by Semmler Media

Einwilligungsverweigerungsfähigkeit Einwilligungs fähigkeit Einwilligungs fähigkeit Einwilligungs fähigkeit Einwilligungs fähigkeit Einwilligungs fähigkeit Einwilligungs fähigkeit Einwilligungsfähigkeit Einwilligungs fähigkeit verweigerungs verweigerungs EF (+) => EVF (+) mit SpW. EF (-) => EVF (-) ohne SpW. „Wer wirksam JA sagen kann, kann auch wirksam NEIN sagen!“ „Wer nicht wirksam JA sagen kann, kann auch nicht wirksam NEIN sagen!“ powered by Semmler Media

Einwilligungsverweigerungsfähigkeit EF (+) => EVF (+) mit SpW. „Wer wirksam JA sagen kann, kann auch wirksam NEIN sagen!“ Ausweichen auf andere Rechtfertigungsgründe? NEIN Einwilligungs-Verweigerung Behandlung unterbleibt powered by Semmler Media

Uneinsichtige Patienten Aufklärung Einwilligungsverweigerungsfähigkeit Einleitung des Betreuungsverfahrens powered by Semmler Media

Einleitung des Betreuungsverfahrens fortgesetzte Uneinsichtigkeit trotz wiederholter Aufklärung Indiz für fehlende Einwilligungsfähigkeit Anlaß für Anregung eines Betreuungsverfahrens powered by Semmler Media

Einleitung des Betreuungsverfahrens An das Amtsgericht Posemuckel 12345 Posemuckel Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben Anlaß zu der Annahme, daß unser Bewohner Hans Meier einer rechtlichen Betreuung bedarf, weil er trotz mehrfacher Aufklärung die Notwendigkeit eines Bettgitters nicht einsieht. Wir regen daher an, ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Mustermann Heimleiter powered by Semmler Media

Themenübersicht Problemstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Uneinsichtige Patienten Verwirrte Patienten Zwangsmittel Haftungsfragen powered by Semmler Media

Verwirrte Patienten Einwilligungsfähigkeit andere Rechtfertigungsgründe Betreuung und Bevollmächtigung Patientenverfügung powered by Semmler Media

Verwirrte Patienten Einwilligungsfähigkeit andere Rechtfertigungsgründe Betreuung und Bevollmächtigung Patientenverfügung powered by Semmler Media

Einwilligungsfähigkeit Voraussetzungen der Einwilligung keine Mängel bei der Willensbildung Einwilligungsfähigkeit keine Täuschung / Irrtum / Zwang Aufklärung des Patienten powered by Semmler Media

Einwilligungsfähigkeit (+) wenn natürliche Einsichtsfähigkeit vorliegt (+) wenn vorliegt: im konkreten Einzelfall stets aufs neue zu prüfen und ggf. zu dokumentieren Kenntnis von der Krankheit Kenntnis von der Therapie Fähigkeit zur Abwägung powered by Semmler Media altersunabhängig

Verwirrte Patienten Einwilligungsfähigkeit andere Rechtfertigungsgründe Betreuung und Bevollmächtigung Patientenverfügung powered by Semmler Media

andere Rechtfertigungsgründe EF (-) => EVF (-) ohne SpW. „Wer nicht wirksam JA sagen kann, kann auch nicht wirksam NEIN sagen!“ Ausweichen auf andere Rechtfertigungsgründe? JA mutmaßliche Einwilligung / Notstand Behandlung erfolgt powered by Semmler Media

Verwirrte Patienten Einwilligungsfähigkeit andere Rechtfertigungsgründe Betreuung und Bevollmächtigung Patientenverfügung powered by Semmler Media

Betreuung und Bevollmächtigung Einwilligungsfähigkeit des Patienten (Heilbehandlung) liegt vor liegt nicht vor gefährlicher Eingriff ungefährlicher Eingriff Genehmigung durch VG (+) (-) Patient entscheidet über die Erteilung der Einwilligung Betreuer entscheidet powered by Semmler Media

Betreuung und Bevollmächtigung Einwilligungsfähigkeit des Patienten (Heilbehandlung) liegt vor liegt nicht vor gefährlicher Eingriff ungefährlicher Eingriff Genehmigung durch VG (+) (-) Patient entscheidet über die Erteilung der Einwilligung Bevollmächtigter entscheidet Betreuer entscheidet powered by Semmler Media

Verwirrte Patienten Einwilligungsfähigkeit andere Rechtfertigungsgründe Betreuung und Bevollmächtigung Patientenverfügung powered by Semmler Media

Patientenverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht verbindliche Weisung an den Arzt und an die Pflegekräfte wertvoller Hinweis an den Betreuer wertvoller Hinweis an den Bevollmächtigten powered by Semmler Media

Patientenverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht kann alleine stehen ideale Ergänzung powered by Semmler Media

Themenübersicht Problemstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Uneinsichtige Patienten Verwirrte Patienten Zwangsmittel Haftungsfragen powered by Semmler Media

Zwangsmittel Erzwungene Behandlung Fixierungsmaßnahmen Fürsorglicher Zwang powered by Semmler Media

Zwangsmittel Erzwungene Behandlung Fixierungsmaßnahmen Fürsorglicher Zwang powered by Semmler Media

Erzwungene Behandlung Grundsatz Unterbringungsgesetze Betreuungsrecht powered by Semmler Media

Erzwungene Behandlung Grundsatz Unterbringungsgesetze Betreuungsrecht powered by Semmler Media

Grundsatz keine Pflicht zu vernünftigem Verhalten keine Pflicht zur Duldung von Behandlungen keine zwangsweise Durchführung von Behandlungen powered by Semmler Media

Erzwungene Behandlung Grundsatz Unterbringungsgesetze Betreuungsrecht powered by Semmler Media

Unterbringungsgesetze Betroffener ist nicht untergebracht untergebracht Lebensgefahr liegt nicht vor Lebensgefahr liegt vor Zwangsbehandlung, jedoch nur zur Abwehr der Lebensgefahr keine Zwangsbehandlung powered by Semmler Media

Unterbringungsgesetze Betroffener ist untergebracht untergebracht Unterbringung nur durch Gericht oder Ordnungsbehörde Unterbringung im Altenheim i.d.R. nicht zulässig Unterbrigungsgesetze bieten keine Handhabe für Zwangsbehandlung im Altenheim powered by Semmler Media

Erzwungene Behandlung Grundsatz Unterbringungsgesetze Betreuungsrecht powered by Semmler Media

Betreuungsrecht Betreuer ist gesetzlicher Vertreter des Betreuten keine gesetzliche Grundlage Betreuer kann für den Betreuten Erklärungen abgeben Betreuer setzt die Erklärungen zwangsweise durch Betreuungsrecht bietet keine Handhabe für Zwangsbehandlung powered by Semmler Media

Erzwungene Behandlung Fazit: Keine Zwangsbehandlung im Altenheim powered by Semmler Media

Zwangsmittel Erzwungene Behandlung Fixierungsmaßnahmen Fürsorglicher Zwang powered by Semmler Media

Fixierungsmaßnahmen Grundsatz Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung Notstand Betreuungsrecht Rolle des Arztes powered by Semmler Media

Fixierungsmaßnahmen Grundsatz Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung Notstand Betreuungsrecht Rolle des Arztes powered by Semmler Media

Grundsatz Fixierungsmaßnahmen nicht mit Freiheitsentziehung verbunden Rechtfertigungsgrund liegt vor Rechtfertigungsgrund liegt nicht vor Erforderlichkeit (+) Erforderlichkeit (-) powered by Semmler Media Maßnahme ist zulässig Maßnahme ist unzulässig

Grundsatz Fixierungsmaßnahmen nicht mit Freiheitsentziehung verbunden Rechtfertigungsgrund liegt vor Rechtfertigungsgrund liegt nicht vor Erforderlichkeit (+) Erforderlichkeit (-) powered by Semmler Media Maßnahme ist zulässig Maßnahme ist unzulässig

Grundsatz Fixierungsmaßnahmen Freiheitsentziehung Freiheitsentziehung Suche nach Alternativen finanzielle Machbarkeit keine Sitzwache nötig Phantasie nötig Einwilligung mutmßliche Einwilligung Notstand Einschränkung der Bewegungsfreiheit keine Freiheitsentziehung bei Bewegungsunfähigen niedrige Eingriffsschwelle Rechtfertigungsgrund Rechtfertigungsgrund Rechtfertigungsgrund Erforderlichkeit Erforderlichkeit powered by Semmler Media

Fixierungsmaßnahmen Grundsatz Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung Notstand Betreuungsrecht Rolle des Arztes powered by Semmler Media

Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung stets vorrangig die Einwilligung des Patienten erfragen! Einwilligung kann ggf. durch Betreuer / Bevollmächtigten erteilt werden powered by Semmler Media

Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung strenge Anforderungen wg. hoher Eingriffsintensität im Zweifel: keine mutmßliche Einwilligung besondere Zurückhaltung bei langfristigen / wiederkehrenden Fixierungsmaßnahmen powered by Semmler Media

Fixierungsmaßnahmen Grundsatz Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung Notstand Betreuungsrecht Rolle des Arztes powered by Semmler Media

Notstand Notstand = Notrecht Berufen auf Notstand ist nur ausnahmsweise zulässig kein dauerhaftes / wiederkehrendes Berufen auf Notstand powered by Semmler Media

Fixierungsmaßnahmen Grundsatz Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung Notstand Betreuungsrecht Rolle des Arztes powered by Semmler Media

Betreuung und Bevollmächtigung Einwilligungsfähigkeit des Patienten (Fixierung) liegt vor liegt nicht vor ? Fixierung Genehmigung durch VG (+) (-) Patient entscheidet über die Erteilung der Einwilligung Betreuer entscheidet powered by Semmler Media

Betreuung und Bevollmächtigung Einwilligungsfähigkeit des Patienten (Fixierung) liegt vor liegt nicht vor ? Fixierung Genehmigung durch VG (+) (-) Patient entscheidet über die Erteilung der Einwilligung Bevollmächtigter entscheidet Betreuer entscheidet powered by Semmler Media

Betreuung und Bevollmächtigung Einwilligungsfähigkeit des Patienten (Fixierung) liegt nicht vor ? Fixierung das Gericht ordnet die Fixierung nicht an (außer in Notzuständigkeit) Genehmigung durch VG (+) (-) Betreuer / Bevoll-mächtigter entscheidet Betreuer entscheidet powered by Semmler Media

Betreuung und Bevollmächtigung Notwendige Schritte: Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes Anordnung durch den Betreuer / Bevollmächtigten Erforderlichkeit im Einzelfall Dokumentation powered by Semmler Media

Fixierungsmaßnahmen Grundsatz Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung Notstand Betreuungsrecht Rolle des Arztes powered by Semmler Media

Fixierung ist keine Therapie Rolle des Arztes Entscheidung Patient Arzt Therapie-Vorschläge Entscheidung ? powered by Semmler Media Fixierung ist keine Therapie

Rolle des Arztes Fazit: Keine Anordnung von Fixierungen durch den Arzt powered by Semmler Media

Zwangsmittel Erzwungene Behandlung Fixierungsmaßnahmen Fürsorglicher Zwang powered by Semmler Media

Fürsorglicher Zwang Fürsorglichkeit / Altruismus / Caritas sind keine Rechtfertigungsgründe fürsorglicher Zwang rechtfertigt daher weder Zwangsbehandlungen noch Fixierungen powered by Semmler Media

Themenübersicht Problemstellung Rechtliche Rahmenbedingungen Uneinsichtige Patienten Verwirrte Patienten Zwangsmittel Haftungsfragen powered by Semmler Media

Haftungsfragen Haftung setzt Pflichtwidrigkeit voraus Maßnahme ist zulässig Maßnahme ist nicht zulässig Maßnahme wird durchgeführt Durchführungs-verantwortung Pflicht- widrigkeit Maßnahme wird nicht durchgeführt Pflicht- widrigkeit keine Pflichtwidrigkeit powered by Semmler Media