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Veröffentlicht von:Simon Richter Geändert vor über 6 Jahren
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„Balance finden, zwischen Autonomie und unterlassener Hilfeleistung gegenüber Menschen mit schweren bzw. komplexen psychischen Erkrankungen“ Fachtagung am Manfred Marhenke, Betreuungsverein Hildesheim e.V.
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Rechtliche Betreuung Autonomie Unterlassene Hilfeleistung
Würde des Menschen Selbstbestimmungsrecht Wunsch und Wille des Betreuten Unterlassene Hilfeleistung strafbar gem. § 323 c StGB
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Rechtliche Betreuung Was ist rechtliche Betreuung? §§ 1896 ff. BGB
Betreuung als Rechtsfürsorge für Erwachsene; sie umfasst die Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit und den Schutz des Betroffenen vor einer Selbstschädigung.
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Rechtliche Betreuung Wünsche und Wohl als Handlungsnormen im Betreuungsrecht § 1901 BGB Autonomie und Fürsorge: „Recht auf Krankheit“ und Schutzanspruch
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„Und manchmal müssen wir auch respektieren, dass Alkoholabhängige in vollem Bewusstsein der schädlichen Folgen ihrer Sucht ein kurzes Leben mit dem Alkohol einem mutmaßlich längeren Leben in der Abstinenz vorziehen. Dies erfordert der Respekt vor der Autonomie jedes Menschen.“ (Gottwald, S. & Crefeld, W.: Betreuer sind nur dem betreuten Menschen und dem Gesetz verpflichtet, in: Psychosoziale Umschau 2/2006, S. 29)
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