Leistungsort Gerichtsstand

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 Präsentation transkript:

Leistungsort Gerichtsstand Stand 12. Februar 2003

Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Übersicht Fall Erfüllungs-/Leistungsort Gerichtsstand 12.02.2003 Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Der Alltag Ein Kunde hat in der Apotheke ein elektrisches Massagegerät Omron E 3 TENS für 85,00 € über das Internet bestellt. Der Kunde hat kein Auto, deshalb vereinbaren Sie Lieferung frei Haus in den Nachbarort. Die Bezahlung soll innerhalb einer Woche erfolgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen hat die Apotheke nicht. 12.02.2003 Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Leistungsort (Erfüllungsort) Wer muss was Leisten? Verkäufer Lieferung der Ware ohne Mängel zum richtigen Zeitpunkt am vereinbarten Ort Dem Käufer das Eigentum an der Ware verschaffen Käufer Abnahme der Ware Bezahlung der Ware 12.02.2003 Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Warenschulden sind Holschulden Geldschulden sind Schickschulden Leistungsort (Erfüllungsort) Wo muss geleistet werden? Verkäufer Am Firmensitz bzw. am Sitz der Niederlassung Warenschulden sind Holschulden Käufer Leistungsort (Erfüllungsort) ist der Wohnsitz des Käufers Ausnahme: Geld muss dem Schuldner übermittelt werden Geldschulden sind Schickschulden 12.02.2003 Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Leistungsort (Erfüllungsort) Kosten und Gefahrenübergang Verkäufer Kosten bis Leistungsort Gefahr der zufälligen Vernichtung oder Beschädigung der Ware bis Leistungsort Käufer Kosten bis zum Wohnsitz des Verkäufers Gefahrübergang ebenfalls am Wohnsitz des Verkäufers 12.02.2003 Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Ort des Gerichtes, an dem Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages ausgetragen werden Gesetzlicher Gerichtsstand = Leistungsort Warenschulden am Ort des Verkäufers Geldschulden am Ort des Käufers Vertraglich vereinbarter Gerichtsstand Nur unter Kaufleuten und juristischen Personen Nicht mit Privatpersonen 12.02.2003 Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Ende Vielen Dank für eure/Ihre Aufmerksamkeit Links/Mail: www.rrbk.de www.mubk.de.vu info@rrbk.de schule@wullengerd.de 12.02.2003 Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld