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Veröffentlicht von:Bärbel Adler Geändert vor über 5 Jahren
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LÖSUNGSMUSTER X fragt telefonisch bei Buchhändler B nach einem guten Krimi und bittet um einen Vorschlag. B schickt dem X daraufhin einen Liebesroman mit einem Anschreiben, wonach er das Buch zum Kauf für 30 € anbietet. Er schreibt weiter, wenn er von X innerhalb von zwei Wochen den Betrag überwiesen bekomme, sende er ihm das Buch umgehend zu. X bezahlt. Wie ist die Rechtslage?
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Es könnte ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen sein
Es könnte ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen sein. Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot § 145 BGB und Annahme § 147 BGB zustande. Das Angebot könnte in der telefonischen Anfrage des X zu sehen sein. B müsste dieses Angebot angenommen haben. Die Annahme könnte auch konkludent durch die Zusendung erfolgen, § 151 BGB. Allerdings hat B dem X nicht wie erwünscht einen Krimi sondern einen Liebesroman übersandt. Damit ist das Angebot des X erloschen, § 146 BGB. Durch die Zusendung des Liebesromans liegt aber ein neues Angebot vor, § 150 II BGB. X müsste dieses neue Angebot annehmen. Die Annahme könnte durch die Bezahlung des Buches erfolgt sein. Die Annahme kann auch ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden konkludent erfolgen, § 151 BGB. Durch die Bezahlung des Buches hat X somit das Angebot des B angenommen. Ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB ist zustande gekommen.
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