Einführung in die Politische Ökonomie

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Einführung in die Politische Ökonomie Der deutsche Sozialstaat Soziale Sicherung Stand 18.01.2012

Gliederung Der Sozialstaat (Definition, Allgemein) Entwicklung des Sozialstaates Zielvorstellungen und Gestaltungsprinzipien Das System der soziale Sicherung Struktur Zentrale Organisationsprinzipien Die Alterssicherung Generationenvertrag Funktion der Rente Finanzierung der Rente Berechnung der Rente Rentenreformen der vergangenen Jahre

Gliederung Das Gesundheitssystem Die Krankenversicherung Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren Reformvorschläge im Gesundheitswesen Die Pflegeversicherung Die Unfallversicherung Die Arbeitslosenversicherung Historie der Arbeitslosenversicherung Versicherte Personen Leistungen der Versicherung Herausforderungen und Perspektiven

1. Der Sozialstaat Definition „Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Es bezeichnet konkret auch die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen“.[1] 1. Frank Nullmeier: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik der Bundeszentrale für politische Bildung

1. Der Sozialstaat Allgemein Der Sozialstaat verändert die Lebenschancen vieler Menschen Der Sozialstaat steht in enger spannungsvoller Verbindung: Marktwirtschaft als einer Form der Ökonomie, die auf Eigentum und Leistung aufbaut Moderner Rechts- und Verfassungsstaat

1.1. Die Entwicklung des Sozialstaates Entstehungskontext Deutschland zählt zu den Pionierländern sozialstaatlicher Sicherung: 1883 entstand die Krankenversicherung 1884 entstand die Unfallversicherung 1889 entstand die Alters-und Invalidenversicherung 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung gegründet Die Versicherungsstrukturen wurden allein für die Arbeitnehmer entworfen Deutschland zählt nach der Klassifikation Esping- Andersens (1990) zu den „konservativen Wohlfahrtsstaaten“ bzw. „Bismarck-Modell“

1.1. Die Entwicklung des Sozialstaates Sozialpolitische Entwicklung 1995 erfolgte eine Erweiterung durch die Pflegeversicherung die Sozialversicherungen als institutionellen Kern des Bismarck-Modells bleiben von den politischen Regimewechseln (vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik) weitgehend unberührt Neuere sozialpolitische Entwicklungen geben jedoch ein widersprüchliches Bild ab:  Verschärfungen der Zumutbarkeitsbedingungen und erhebliche Kürzungen der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes

1.2. Zielvorstellungen und Gestaltungsprinzipien Konstruktionsprinzipien des Bismarck-Modells Beitragsfinanzierung bzw. Versicherungsprinzip Die Funktion der Sozialpolitik als traditionelles Instrument der Integration der Arbeiterschaft in die Gesellschaft

1.2. Zielvorstellungen und Gestaltungsprinzipien Kernprinzipien der sozialen Sicherung Das Prinzip der Statussichernden Versicherung Das Prinzip der Fürsorge Das Prinzip der Versorgung Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz

2. Das System der sozialen Sicherung Quelle: http://www.uni-giessen.de/dafblog/wordpress/wp-content/uploads/soziale-sicherung-5-saeulen.png

2.1. Die Struktur des sozialen Sicherungssystems Beiträge (Arbeitgeber/ Arbeitnehmer) 1) Sozialversicherung: -Äquivalenzprinzip -Solidarprinzip 2) Organisation: segmentierte korporatistische Gebietskörperschaften 3) Kreis der Versicherten: Erwerbstätige Unfall Elternschaft Bundes- zuschüsse Alter Krankheit Steuern spezielle Hilfs- und Förderprogramme Kindergeld Steuern Sozialhilfe Kommunen Existenz-minimum Quelle: nach Schmidt 2002a: 116

2.2. Zentrale Organisationsprinzipien Es existieren drei zentrale Organisationsprinzipien des deutschen Sozialversicherungssystems 1. Äquivalenzprinzip: Leistungen der Versicherungen richten sich nach den erbrachten Beiträgen der Versicherten, um einen Statuserhalt zu gewährleisten 2. Solidarprinzip: Direkte Verwendung von eingezahlten Beiträgen für die aktuell Empfangsberechtigten 3. Subsidiaritätsprinzip: Jede gesellschaftliche oder staatliche Tätigkeit für das Individuum soll nur unterstützend wirken, wenn dieses die Funktionen nicht mehr selbstständig wahrnehmen kann

3. Die Alterssicherung Finanzierung der Rentenversicherung: Durch den „Generationenvertrag“ als dynamisches Umlageverfahren Funktionsweise des „Generationenvertrages“: Derzeit Erwerbstätige sichern die Altersversorgung der gegenwärtigen Rentner und erhalten dafür einen Anspruch auf Rente, die die zukünftig erwerbstätige Generation finanzieren wird Versichert sind durch die Rentenversicherung: Angestellte, Arbeiter und Auszubildende sowie Selbstständige und Hausfrauen, die freiwillig versichert sind

3.1. Der Generationenvertrag Quelle:http://www.altersvorsorge24.de/fileadmin/bilder/charts_lb/0405_5_AV24_Charts_800px_Logo_ca.png

3.2. Funktionen der Rente 2. Unterhaltsersatz 1. Lohnersatz Rente tritt im Alter oder bei Invalidität an die Stelle des Lohnes 2. Unterhaltsersatz Rente ersetzt bei den Hinterbliebenen den früher gezahlten Unterhalt

3.3. Finanzierung der Rentenversicherung Beiträge der Arbeit-geber Beiträge der Arbeit-nehmer Bundes-zuschüsse Renten-versicher-ung Beitragssatz liegt im Jahr 2012 bei 19.6 %

3.4. Berechnung der Höhe der Rente Die Berechnung der Rentenzahlung im Alter richtet sich nach drei Faktoren: 1. persönliche Entgeltpunkte (PEP): versichertes Arbeitsentgelt (für jedes Kalenderjahr) geteilt durch das Durchschnittsgehalt aller Versicherten (im aktuellen Kalenderjahr) aufsummiert für das gesamte Versicherungsleben multipliziert mit dem Zugangsfaktor (ZF)

3.4. Berechnung der Höhe der Rente 2. Rentenartfaktor (RAF): wird nach dem jeweiligen Sicherungsziel festgelegt und bezieht sich auf den Grund der Rente (z.B. Alter, Berufsunfähigkeit, Witwenrente) 3. aktueller Rentenwert (AR): koppelt die Rentenzahlungen an die Entwicklung des durchschnittlichen Bruttoeinkommens Formel zur Ermittlung der Monatsrente: Monatsrente= PEP * RAF* AR

3.5. Rentenreformen in den vergangenen Jahren Rentenreformgesetz 1997: demographischer Faktor sollte eingerechnet werden, um das Rentenniveau an die steigende Lebenserwartung anzupassen Rentenreformgesetz 2001: Verwendung des Aufkommens der Ökosteuer moderate Absenkung des Rentenniveaus anhand der Lebenshaltungskosten und Anpassung an das Nettolohn- niveau Einführung einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente)

3.5. Rentenreformen in den vergangenen Jahren Rentenreformgesetz 2004: Ergänzung eines Nachhaltigkeitsfaktors, der die Rente an die Zahl der Erwerbstätigen bindet Einkommensbesteuerung der gesetzlichen Rente Rentenreformgesetz 2007: Erhöhung des Regelrentenalters von 65 auf 67 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Schwerbehinderte und Erwerbsgeminderte

3.5. Rentenreformen in den vergangenen Jahren Einstieg in die Rente mit 67 Jahren Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5600 Euro Auszahlung von Riester-Renten erst ab dem 62. Lebensjahr

4. Das Gesundheitssystem Krankenversicherungssystem Pflegeversicherung Unfallversicherung

4.1 Die Krankenversicherung Aufteilung in: Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen Finanzierung der Krankenversicherung: erfolgt beitragsfinanziert, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge zahlen Leistungskatalog der Krankenversicherung beinhaltet: Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung ärztliche Behandlung medizinische Rehabilitation Zahlung von Krankengeld und Sterbegeld

4.1. Die Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 1.) Sachleistungsprinzip: gewährleistet im Krankheitsfall die Verfügung über alle medizinischen Leistungen ohne Zahlungsver-pflichtung, da die Krankenkassen die Behandlungskosten tragen 2.) Solidarprinzip: jeder Patient entrichtet Beiträge nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und erhält dafür die notwendige medizinische Behandlung Private Krankenversicherung (PKV) 1.) Kostenerstattungsprinzip: Patienten finanzieren die Kosten für die entsprechende Heilbehandlung vor und erhalten später eine Rückerstattung ihrer Krankenkasse 2.) Äquivalenzprinzip: Beiträge werden nach der Wahrscheinlichkeit des Versicherungsfalles und dem Wert des Versicherungsschutzes berechnet Wechselseitigkeit von Leistungen und Gegenleistungen

4.2. Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren Gesundheitsreformen zwischen 1988 und 1997: Budgetierung einzelner Leistungsbereiche Einführung von Wettbewerbselementen innerhalb der GKV Ausbau von Zuzahlungsregeln zur Ausgabenbegrenzung Ausgrenzung von Versicherungsleistungen aus dem Leistungskatalog der GKV Übertragung von Strukturmerkmalen der PKV in das System der GKV

4.2 Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren GKV-Modernisierungsgesetz (2004): Einführung der Praxisgebühr für Arztbesuche Ausschluss einzelner Leistungsbereiche (z.B. Zahnersatz) Erhöhung der Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte und Medikamente Einrichtung von Gesundheits- und Versorgungszentren GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007): Einführung des Gesundheitsfonds

4.3. Reformvorschläge im Gesundheitswesen Konzept der „Bürgerversicherung“: Kreis der Versicherten soll auf alle Versicherungspflichtigen, also auch auf Selbstständige und Beamte, erweitert werden zur Berechnung der Beiträge sollen alle Einkünfte, also auch Miet-, Zins- oder Kapitaleinkünfte, einbezogen werden Konzept der „Kopfpauschale“: jeder Versicherte zahlt den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung Geringverdiener erhalten einen staatlichen Zuschuss

4.4. Die Pflegeversicherung besteht seit 01.01.1995 Versicherungsschutz bei erheblicher Pflegebedürftigkeit Leistungen für die häusliche und stationäre Pflege Beitrag beträgt 1,95% (je zur Hälfte von AG und AN) durch die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen eingerichtet sind

4.5. Die Unfallversicherung besteht seit 1884 leistet finanzielle Hilfe nach einem Arbeitsunfall bzw. bei Berufskrankheiten gilt auch auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit Beitrag wird allein vom Arbeitgeber finanziert Höhe des Beitrags je nach Gefahrenklasse des Betriebes versichert sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende

5. Die Arbeitslosenversicherung Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg eingebunden im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) seit 2003

5.1. Historie der Arbeitslosenversicherung 1927 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) 1934 Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes 1952 Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung 1969 Arbeitsförderungsgesetz 1985 Beschäftigungsförderungsgesetz 1997 3. Buch des SGB - Arbeitsförderung 2001 Job-Aqtiv-Gesetz 2002 Hartz Reformen (bis 2005) 2003 Umbenennung in: Bundesagentur für Arbeit

5.2. Versicherte Personen Pflichtversichert: Arbeitnehmer Auszubildende Möglichkeit der freiwilligen Versicherung: Selbständige Pflegepersonen Auslandsbeschäftigte

5.3. Leistungen der Versicherung Leistungen an Arbeitnehmer Entgeldersatzleistungen (ALG 1, ALG 2) Kurzarbeitergeld Förderung der Berufsausbildung / beruflichen Weiterbildung Förderung zur Aufnahme einer Beschäftigung Leistungen an Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse Leistungen zur Altersteilzeit Förderung der beruflichen Weiterbildung Leistungen an Trägerorganisationen Förderung von Berufsausbildung Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

5.3. Leistungen der Versicherung Anspruch auf Arbeitslosenentgeld nach SGB III § 117 Arbeitslos Nicht im Beschäftigungsverhältnis Sich um ein Beschäftigungsverhältnis bemüht Der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht sich arbeitslos gemeldet hat Anwartschaftszeit erfüllt Mindestens 12 Monate in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat

5.3. Leistungen der Versicherung Entgeldersatzleistungen Arbeitslosengeld Maximal 12 Monate (> 55 Jahre – 18 Monate) 60% des letzten Nettoverdienstes (67% mit Familie) Beitragsbemessungsgrenze seit 2006 5600 € in den alten Bundesländern 4800 € in den neuen Bundesländern Zahlung von Beiträgen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Wird aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt

5.3. Leistungen der Versicherung Entgeldersatzleistungen Arbeitslosengeld II Seit 01.01.2005 Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Nach 12 Monaten (> 55 Jahre – 18 Monate) Regelsatz 374 € pro Monat (Ehepaare je 337 €) Kosten für Unterkunft und Heizung Wird aus den Steuern finanziert

5.3. Leistungen der Versicherung

5.3. Leistungen der Versicherung

6. Herausforderungen und Perspektiven Demographischer Wandel Soziale Herausforderung Kulturelle Herausforderung Ökonomische Herausforderung Internationale Herausforderung Folgen der deutschen Einheit

6. Herausforderungen und Perspektiven Ökonomische Perspektiven Überlastungsthese Stabilisierungsfaktor

7. Literaturangaben Schmid, Josef/ Buhr, Daniel/ Roth, Christian & Steffen, Christian (2006): Wirtschaftspolitik für Politologen. Paderborn: Schöningh, S. 209-228. Pilz, Frank (2009): Der Sozialstaat. Ausbau, Kontroversen, Umbau. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. Bäcker, Gerhard/ Naegele, Gerhard/ Bispinck, Reinhard/ Hofemann, Klaus & Neubauer, Jennifer (2010): Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band 2: Gesundheit, Familie, Alter und Soziale Dienste. Wiesbaden: VS-Verlag. Sozialbudget 2010, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!