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Angehörigentreffen Hermannsberg

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Präsentation zum Thema: "Angehörigentreffen Hermannsberg"—  Präsentation transkript:

1 Angehörigentreffen Hermannsberg 05.10.2019
Landratsamt Bodenseekreis Christian Kiebler Sachgebietsleitung Eingliederungshilfe © Landratsamt Bodenseekreis

2 Themenübersicht Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen Überblick Zahlungsströme Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg Teilhabeplanverfahren

3 Schrittweise Umsetzung des BTHG
„BTHG- Reparatur- gesetze“ BTHG- Modellprojekt

4 Trennung der Leistungen
Sozialgesetzbuch IX Eingliederungshilfe Sozialgesetzbuch XII Eingliederungshilfe Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt weitere Leistungen Sozialgesetzbuch XII Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt weitere Leistungen

5 Trennung der Leistungen
Trennung der Leistungen in besonderen Wohnformen bis 2020 ab 2020 Kosten der Unterkunft Lebensunterhalt Fachleistung Bruttoprinzip Nettoprinzip

6 Trennung der Leistungen
Auswirkungen der Trennung der Leistungen Existenzsichernde Leistungen sind künftig nicht mehr im Tagessatz für Stationär Betreute Wohnformen (künftig besondere Wohnform) enthalten Finanzierung der Kosten der Unterkunft (=Miete) und der Kosten für den Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bei nicht auskömmlichem Einkommen und Vermögen: Beantragung existenzsichernder Leistungen (bspw. Grundsicherung)

7 Trennung der Leistungen
Auswirkungen der Trennung der Leistungen Leistungsberechtigte erhalten keinen Barbetrag und Bekleidungspauschale mehr Bereiche des Lebensunterhalts, die der Leistungserbringer bereit stellt (z.B. Mahlzeiten), sind künftig dem Leistungsberechtigten in Rechnung zu stellen Mietvertrag in besonderen Wohnformen

8 Leistungsgewährung nach Bruttoprinzip
Barbetrag und Bekleidungspauschale Fachleistung Eingliederungshilfe inkl. Mietkosten und Lebensunterhalt Leistungserbringer Erbringung der gewährten Teilhabeleistung Leistungsberechtigter Träger der Eingliederungshilfe Einkünfte des Leistungsberechtigten: Renten, Grundsicherung, Erwerbseinkommen, Kindergeld etc. Träger Leistungen für den Lebensunterhalt

9 Leistungsgewährung nach Nettoprinzip
Miete und Kosten für den Lebensunterhalt, die vom Leistungserbringer abgedeckt werden Leistungserbringer Fachleistung Eingliederungshilfe Leistungsberechtigter Erbringung der gewährten Teilhabeleistung Träger der Eingliederungshilfe Einkünfte des Leistungsberechtigten: Renten, Grundsicherung, Erwerbseinkommen, Kindergeld etc. Träger Leistungen für den Lebensunterhalt

10 Trennung der Leistungen
Träger der Leistungen für den Lebensunterhalt abhängig von der Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation des Leistungsberechtigten, bspw.: Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente) Betriebsrentenkassen (Betriebsrenten) Kindergeldkasse Träger der Grundsicherung (bei Sozialhilfebedürftigkeit) Agentur für Arbeit (ALG I) oder Jobcenter (ALG II)

11 Trennung der Leistungen
Leistungsbescheid Eingliederungshilfe Fachleistung Besondere Wohnform Leistungsbescheid Grundsicherung Miete + Kosten Lebensunterhalt

12 Bedarfsermittlungsinstrument BW
Einführung Bedarfsermittlungsinstrument Baden- Württemberg (BEI BW) landeseinheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung personenzentrierte, leistungsrechtlich übergreifende Bedarfsermittlung Fokus auf Wünschen und Zielen des Leistungsberechtigten

13 Von der Bedarfsermittlung zur Leistungsgewährung
Antragssteller Antragssteller Antrag BEI BW Gesamt-/ Teilhabeplan Bedarfsermittlungs- gespräch Gesamt-/ Teilhabeplankonferenz Leistungs- bescheid Antragssteller

14 Teilhabeplanverfahren
Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX Eingliederungshilfe Teilhabeplan Rentenversicherung Krankenversicherung Agentur für Arbeit weitere Rehaträger nach § 6 SGB IX

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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