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Reálie německy mluvících zemí Německo

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Präsentation zum Thema: "Reálie německy mluvících zemí Německo"—  Präsentation transkript:

1 Reálie německy mluvících zemí Německo
VY_32_INOVACE_NEJ_38 Reálie německy mluvících zemí Německo Sociální systém

2 Reálie německy mluvících zemí Německo Autor: Mgr. Hana Bartošová
VY_32_INOVACE_NEJ_38 Reálie německy mluvících zemí Německo Sociální systém Autor: Mgr. Hana Bartošová „Autor je výhradní tvůrce materiálu“ Datum vytvoření: Klíčová slova: sociální pojištění, zdravotní pojištění, důchodové pojištění, příspěvek na státní politiku zaměstnanosti Anotace: Prezentace na získání znalostí na téma Německo – sociální systém. V některých částech je vyžadována žákova práce s internetem nebo slovníkem. Způsob využití: výklad, práce s internetem a slovníkem

3 Sozialstaat Deutschland
Das deutsche System der sozialen Sicherheit (Sozialversicherung) besteht aus 5 Säulen: Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Die Sozialversicherung wird durch monatliche Beiträge (= Sozialabgaben) während der aktiven Arbeitzeit finanziert. 2013: Anteil der Sozialabgaben = 40% des monatlichen Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträge je zur Hälfte.

4 Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall. Für die Durchführung sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Die Krankenversicherung ist unter bestimmten Bedingungen Pflicht. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen (Bemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt) sind nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert → Gesetzliche versus private Krankenversicherung Die Krankenversicherungsbeiträge werden an eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt und liegen zwischen 12,7% und 15,5% des Bruttoverdienstes. Versichert sind Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder. Nichtberufstätige Ehepartner und minderjährige Kinder sind beim Versicherten mitversichert. Arbeitslose genießen gesetzlichen Versicherungsschutz.

5 Die Krankenversicherung
Versicherungsschutz: ärztliche und zahnärztliche Behandlung Versorgung im Krankenhaus Leistungen im Mutterschutz und Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit Im Krankheitsfall erhält jeder versicherte Arbeitnehmer seinen Lohn/ sein Gehalt für 6 Wochen weiter. Nach 6 Wochen zahlen die Krankenkassen bis zu 72 Wochen Krankengeld, etwa in der Höhe des Nettoverdienstes.

6 Die Krankenversicherung
Die Gesundheitsreform soll die hohen Kosten im Gesundheitswesen verringern. 1996: Erhöhung der Eigenbeteilung der Versicherten: höhere Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Zahnersatz und Klinikenaufenthalten 2000: Gesundheitsreform 2000 2003: Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) 2004: Modernisierung des Gesundheitssystems Einführung der Praxisgebühr: Der Versicherte muss eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal bei Arztbesuchen sowie bei Zahnarztbesuchen zahlen Abschaffung der Zuzahlungsbefreiungskarte: Der Versicherte muss bis zu 2% seines Einkommens selbst an Gebühren (Praxisgebühren, Rezeptgebühren, usw.) leisten. 2005: Zusatzversicherung für Zahnersatz: Der Versicherte erhält nicht mehr die bisherigen Versicherungsleistungen für den Zahnersatz, sondern nur noch eine Grundversorgung. Für weitere Leistungen (z. B. Zahnkronen) muss der Versicherte eine private Zusatzversicherung abschließen.

7 Die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung sichert den Lebensunterhalt im Alter, bei Minderung der Erwerbstätigkeit und im Todesfall des Versicherten für dessen Hinterbliebenen. Versichert sind bis auf wenige Ausnahmen alle Erwerbstätigen. System der Altersversorgung: Die Rentner werden aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren den Beitrag je zur Hälfte (Beitragssatz: 18,9%). Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe der im Laufe der aktiven Arbeitszeit geleisteten Beiträge, d. h. je höher die Beiträge eines Arbeitsnehmers sind, desto höher ist die Rente, die er im Alter bekommt. Die monatliche Rente wird an die allgemeine Einkommensentwicklung der Wirtschaft angepasst.

8 Die Rentenversicherung
Probleme des deutschen Rentensystems: steigende Lebenserwartung sinkende Geburtenzahlen hohe Arbeitslosigkeit → Sicherung der beitragsbezogenen Altersversorgung → immer weniger Berufstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten Rentenkonzept der Bundesregierung: Rente soll für die Älteren sicher und für die Jüngeren bezahlbar bleiben („Brücke zwischen den Generationen“) Ziel: Beiträge stabil halten Eigenvorsorge stärken (˃ private Rentenversicherung) Altersvorsorge der Frauen verbessern

9 Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung existiert seit dem und gewährt Versicherungsschutz bei erheblicher Pflegebedürftigkeit ˃ Leistungen für häusliche (z. B. „Essen auf Rädern“) und stationäre (z. B. Altersheime/Pflegeheime) Pflege. Die Durchführung der Pflegeversicherung erfolgt durch die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen eingerichtet sind. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,05% und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

10 Die Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gewährt einen Schutz gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die mindestens 18 Stunden in der Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Selbstständige müssen sich privat versichern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren den Beitragssatz jeweils zur Hälfte (Beitragssatz: 3,0% des Bruttoeinkommens). Leistungen: Arbeitslosengeld Kurzarbeitergeld Beschäftigungspolitische Maßnahmen 1969: Arbeitsförderungsgesetz 1998: Arbeitsförderungs-Reformgesetz 2005: Hartz IV

11 Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung leistet finanzielle Hilfe nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Der Versicherungsschutz gilt auch auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit. In der Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber automatisch versichert und wird allein durch die Beiträge der Arbeitgeber finanziert.

12 Aufgaben Wie hoch sind die Sozialbeiträge in der Tschechischen Republik? Krankenversicherung (Arbeitnehmer – 0 % + Arbeitgeber – 2,3 %) Rentenversicherung (Arbeitnehmer – 6,5 % + Arbeitgeber – 21,5 %) Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmer – 0 % + Arbeitgeber – 1,2 %) Was ist das Hartz IV? (Sie können die Informationen auch in tschechisch suchen.) Hartz IV ist das Ergebnis einer Reform des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Eine Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" unter Vorsitz von Peter Hartz, die aus 15 Mitgliedern bestand, hatte zum Ziel, die Arbeitsvermittlung grundlegend zu verbessern und Konzepte für neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln.

13 Seznam použité literatury
MOHRDIECK, K. Německé reálie KAG/DL1N. Plzeň: ZČU, Sozialversicherung (Deutschland) [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Sozialversicherungsbeiträge 2013 [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Was ist das Hartz IV? [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Sazby pojistného na sociální pojištění [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Arbeitslosenversicherung in Deutschland [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Gesetzliche Krankenversicherung [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Pflegeversicherung (Deutschland) [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: < Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland [online]. [cit ]. Dostupný z WWW: <


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