Mitarbeiterversammlung am

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 Präsentation transkript:

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Herzlich willkommen

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 08.30 Uhr Ankommen – Kaffeeangebot 09.00 Uhr Andacht mit Herrn Dekan Ulmer 09.15 Uhr Tätigkeitsbericht der MAV und neue gesetzliche Regelungen im Bereich der KAO 10.20 Uhr PAUSE mit Gelegenheit sich in die Workshoplisten einzutragen

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Höhergruppierung allgemein, gültig seit 01.09.2017 Stufengleiche Höhergruppierung Beschäftigungsverhältnisse nach dem 01.09.2017 Und nur im bestehenden Arbeitsverhältnis

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Achtung: Höhergruppierung kurz vor Erreichen des nächsten Stufenaufstiegs. Stufenlaufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorne.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Gelten diese Regelungen zur stufengleichen Höhergruppierung auch bei künftigen Neufassungen von Vergütungsgruppenplänen?? Leider Nein!

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Definition Entgeltordnung und Vergütungsgruppenpläne In der Entgeltordnung ist die Eingruppierung der Beschäftigten geregelt. Die Vergütungsgruppenpläne fassen bestimmte Berufsgruppen zusammen und regeln die Kriterien der Anwendung

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Neue Entgeltordnung für die KAO gültig ab 01.05.2018 Seit 01.01.2017 gibt es die komplette neue Entgeltordnung beim TVöD Vollzogene Überleitung in der KAO bis jetzt: Kirchenmusiker/-innen, Diakone/-innen, Erziehungsdienst und Kirchenpfleger/-innen Es gab eine Verfahrensabrede in der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Bildung von 6 Paketen, die dann kompakt bearbeitet werden. Am 23.02.18 konnte die AK das erste Paket abstimmen und beschließen. In dem waren enthalten die VGP: Mesner/- innen und Hausmeister/-innen, die offene diakonische Arbeit – Nachbarschaftshilfe, der Pflegebereich und die Geschäftsfä

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Weitere rechtsgültige Überleitungen in die neue Entgeltordnung treten in Kraft am 01.05.2018 Pflege Offene diakonische Arbeit Mesner-und Hausmeisterdienst

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Pflegedienst – von KR Eingruppierung nach P Eingruppierung wurde schon vollzogen Betrifft alle bisherigen und alle neu eingestellten Beschäftigten seit 01.01.17. Das war im ersten Schritt noch nicht die neue Entgeltordnung, diese gilt ab 01.05.2018 Nachteile für die Beschäftigten?

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Verändert wurde: In P7/P8 beträgt die Stufenlaufzeit künftig 3 Jahre anstatt wie bisher 2 Jahre Das wirkt sich nur für Beschäftigte aus, die nach dem 01.01.17 angestellt wurden. Für alle anderen wurden Regelungen geschaffen, dass sie nicht später in Stufe 3 aufsteigen

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 VGP 26 Offene diakonische Arbeit insbesondere in der Familienpflege, Alltagsbegleitung u.ä. Ganz besonders: Überführung in den VGP 54 der Pflege, wenn man nicht nur im Ausnahmefall „körperbezogene Pflegemaßnahmen“ verrichtet. In diesem Falle ist man in P 5 einzugruppieren

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Es geht hier rein um die Tätigkeit. Eine einschlägige Ausbildung ist nicht erforderlich.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Neue Entgeltgruppe 4 im VGP 26: Kriterien: Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen und Helfer Altenpflegehelferinnen und Helfer

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 VGP 54 Stellvertretende PDL Bisher bekam sie lediglich eine Zulage, jetzt wird sie ordentlich eingruppiert wie bei den stellvertretenden Kindergartenleiterinnen eine EG unter der der Leiterin bzw. der PDL. Auch eine Teamleitung ist neu berücksichtigt bei der Eigruppierung

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Besonderheiten bei den betreffenden Berufsgruppen VGP 16 Mesnerdienst: Kein EG 2 mehr für Beschäftigte zur Aushilfe EG 3 bis EG 8 möglich Eingruppierung nach AZE bleibt AZE Bogen müssen überarbeitet werden und um die Gruppe 4 ergänzt werden

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Überleitung grundsätzlich Höhergruppierung geschieht nur auf Antrag Antragsfrist: 31.07.2019 Inkrafttreten der Höhergruppierung: 01.05.2018 rückwirkend Informationspflicht für alle Betroffenen: Arbeitgeber

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Stufenlaufzeit in der neuen EG beginnt von vorne Wie beim Erziehungsdienst: Keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern betragsmäßige Höhergruppierung, d.h. das EG muss höher sein, als das bisherige Ansonsten gibt es einen Garantiebetrag

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Wichtig: Es darf dabei keine Individualberatung durch die MAV geben in den Fällen der Höhergruppierung Wer Rat braucht, geht zu einem Rechtsanwalt oder bei entsprechender Mitgliedschaft zur Gewerkschaft

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Zusammenfassung der veränderten Vergütungsgruppenplänen Vergütungsgruppenplan 26: Offene diakonische Arbeit VGP: 54 > Pflege VGP: 16 > Mesner/Hausmeister VGP: 54 a (neu und nur für Geschäftsführer/Innen von Diakonie und Sozialstationen)

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Welche Berufsgruppen sind noch nicht in die neue Entgeltordnung überführt? VGP: 25 > Sozialdienst VGP: 30 > Hauswirtschaft VGP: 60/61 > Verwaltung VGP: 33, 34, 60a, 01/02 für Handwerk, Gartenbau, Datenverarbeitung, Allgemeine Merkmale und Mitarbeitende mit Hochschulabschluss

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Neuerung für alle Entgeltgruppen Ab 01.05.2018 gibt es 6 Stufen in allen EG s nach der Überleitung Auch für Angestellte, die sich nicht höhergruppieren lassen EG 9 wird in EG 9 a, b und c aufgespreizt

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Die Rolle der MAV bei der Überleitung Die MAV muss beteiligt werden bei der Höhergruppierung und bei der Zuordnung Nicht in Fällen, die unverändert bleiben

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Jahressonderzahlung 2018 Die Jahressonderzahlung wird dem höheren Entgelt angeglichen, evtl. minimale Verringerung nach Tarifsteigerung. Das heißt : EG 1-8: 82,05 % EG 9-12: 72,52 % EG 13-15: 53,43 %

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Auszubildende und Praktikanten Azubis gibt es in der Pflege Pia s Verwaltung Ausbildungs verhälnis BA

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Rechtliche Regelungen für Ausbildungsverhältnisse TVAöD-BT-BBiG Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes-Besonderer Teil-Bundesbildungsgesetz TVAöD-AT (allgemeiner Teil) TVAöD-BT (besonderer Teil Pflege)

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Entgelte seit 01.02.2017 TVAöD-BT-BBiG (Pias und Verwaltung) Jahr: 918,26 Euro Jahr: 968,20 Euro Jahr: 1.014,02 Euro Jahr: 1.077,59 Euro

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Entgelte seit 01.02.2017 TVAöD-BT-Pflege 1.Jahr: 1.040,69 Euro 2. Jahr: 1.102,07 Euro 3. Jahr: 1.203,38 Euro

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Urlaub für Auszubildende 29 Ausbildungstage pro Kalenderjahr. Bei Schichtdienst in der Pflege gibt es im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils 1 Zusatztag.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Lernmittelzuschuss für Auszubildende Es gibt 50,00 € Lernmittelzuschuss für Auszubildende pro Jahr, auch wenn das Ausbildungsverhältnis unterjährig beginnt und endet. Achtung: Gilt nicht für Azubis in der Pflege und bei Anerkennungspraktikanten

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Praktikanten Vorpraktikum Orientierungspraktikum Vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen eines Studiums Anerkennungspraktikum Zwischenpraktikum

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Gesetzliche Regelungen Für die verschiedenen Praktikantinnen und Praktikanten gibt es unterschiedliche Regelungen. Z. B. Orientierungspraktikum: Höchstdauer 3 Monate, Vergütung zwischen 150,00 und 400,00 Euro, Urlaub 30 Tage im Gegensatz zur Anerkennungspraktikantin, da sind es 29 Tage.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Urlaubsdauer und Entgelt bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit Wer seine Arbeitszeit reduziert und noch Urlaubstage hat aus der Vollzeit-Arbeitszeit muss auch nach der Reduzierung den vollen Umfang der vorher erworbenen Resttage nehmen können. (Europarecht)

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Das Gleiche gilt auch umgekehrt bei einer Aufstockung der Arbeitszeit.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Bei mindestens 50 %: 5 Tage im Jahr Zwischen 30 und 49 % 3 Tage im Jahr

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Umgang mit Mehrarbeits- und Überstunden Werden Überstunden ausbezahlt, dann mit folgendem Zuschlag: EG 1-9 30 v.H EG 10-15 15 v. H.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Entscheiden sich MAV und Dienstgeber für ein Arbeitszeitkonto kann die entsprechende DV wahlweise mit Langzeitkonto oder ohne Langzeitkonto vereinbart werden. (alle bisherigen sind ohne Langzeitkonto)

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Verlängerung der Regelung zur Altersteilzeit Wer bis 31.12.2018 60 Jahre alt ist kann Altersteilzeit beantragen. Der Antrag muss vor dem 01.01.2019 gestellt werden. Das Altersteilzeitverhältnis darf nicht länger als 5 Jahre dauern.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Die Altersteilzeit ist als Teilzeit- oder als Blockmodell möglich Der Aufstockungsbetrag des AG liegt bei 20% Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf 80% aufgestockt

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Zu empfehlen ist eine gute Überlegung bei betroffenen Beschäftigten vor Nutzung dieses Modells Unerlässlich: Eine individuelle Rentenberatung. MAV kann nur allgemein aber nicht individuell beraten

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Allerdings muss ein AG nur bis zu 2,5 % seiner Beschäftigten eine Altersteilzeitregelung gewähren. Dabei zählen auch diejenigen, die bereits aktiv oder passiv in Altersteilzeit sind. Maßgeblich für die Berechnung der Quote ist die Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31.05. des Vorjahres

Mitarbeiterversammlung am 06.04.2017 Im § 29 KAO ist der Fortbildungsanspruch geregelt. Angeordnete Fortbildungen ( Regelfall) Freiwillige auf den Berufsbereich bezogene Fortbildungen maximal 5 Tage im Jahr bei einer 5 Tage Woche

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 Dienstvereinbarung Fortbildung und andere Mitarbeiterfördermaßnahmen Darin geregelt ist unter anderem die Kostentragung MAV Beteiligung Wiedereinstieg beurlaubter Beschäftigter

Mitarbeiterversammlung am 06.04.2017 Wichtiges zur Elternzeit Kürzung des Urlaubsanspruchs um 1 ½ Tage jeden Kalendermonats, außer die/der AN arbeitet in Teilzeit beim gleichen AG Resturlaub von vor der Elternzeit: Ist nach der Elternzeit oder ein Jahr danach zu nehmen Endet das Arbeitsverhältnis vor Ende der Elternzeit muss der AG den Resturlaubswert ausbezahlen

Mitarbeiterversammlung am 06.04.2017 Antrag auf Elternzeit Das Elternzeitverlangen bedarf keiner Zustimmung des AG. Es bringt das Arbeitsverhältnis zum Ruhen. Voraussetzung ist die Schriftform mit Originalunterschrift. Keine Mail, kein Fax

Mitarbeiterversammlung am 17.03.2016 Bildschirmarbeitsplatzbrille Alle Beschäftigten, die mit Bildschirmgeräten arbeiten, haben Anspruch auf eine regelmäßige Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Die Untersuchung ist vom AG anzubieten und beim BAD durchzuführen.

Mitarbeiterversammlung am 17.03.2016 Entsprechend der Untersuchung sind den Beschäftigten im erforderlichen Umfang Bildschirmarbeitsplatzbrillen zur Verfügung zu stellen, sofern normale Sehhilfen ungeeignet sind. Der AG trägt durch Rahmenverträge mit Augenoptikern bzw. deren Dachverband dafür Sorge, dass die Betroffenen ohne Zuzahlung eine spezielle Sehhilfe erhalten.

Mitarbeiterversammlung am 17.03.2016 Die Erstattung der Kosten der notwendigen und vom Beschäftigten beschaffenen Bildschirmplatzbrille durch den AG richtet sich nach dem durchschnittlich niedrigsten Marktpreis bzw. nach dem Satz des Rahmenvertrags

Mitarbeiterversammlung am 17.03.2016 Arbeitsunterbrechungen: Bei ausschließlichem Bildschirmkontakt von mehr als 60 Minuten stehen der/dem Beschäftigten nach 50 Minuten eine 10 Minütige Arbeitsunterbrechung zu. Keine Zusammenfassung mehrerer Unterbrechungen Keine Verbindung mit Pausen

Mitarbeiterversammlung am 17.03.2016 Bei Brillen mit mehreren Funktionen und privater Nutzung muss die/der Beschäftigte den Differenzbetrag zwischen niedrigstem Marktpreis und tatsächlichen Kosten selbst bezahlen.

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 10.50 Uhr Frau Professor Dr. Sammet, Chefärztin der Klinik für Psychosomatische Medizin im Christophsbad, mit einem Referat zum Thema „Was hält gesund am Arbeitsplatz“

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 11.40 Uhr Frau Rau-Preuss, von der Servicestelle „Personalentwicklung und Chancengleichheit“ im OKR„Personalentwicklungsgespräch – was ist das und was soll das?“

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 12.30 Uhr Mittagessen 13.45 Uhr Aktivierung durch die AOK

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 14.00 Uhr 1. Durchgang der Workshops 15.00 Uhr 2. Durchgang der Workshops

Mitarbeiterversammlung am 19.04.2018 16.00 Uhr Abschluss im Plenum mit Bericht aus den Gruppen.

Mitarbeiterversammlung am 17.03.2016 Homepage des evangelischen Kirchenbezirks Göppingen: www.ev-kirche-goeppingen.de Email der MAV mav@ev-kirche-goeppingen.de