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Integrations- und Bildungszentrum

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Präsentation zum Thema: "Integrations- und Bildungszentrum"—  Präsentation transkript:

1 Integrations- und Bildungszentrum
aktive Mitglieder / Fördermitglieder

2 MITGLIEDSCHAFT §3. Mitgliedschaft aktiven Mitglieder Fördermitglieder
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Die Art der Mitgliedschaft wird im Aufnahmeverfahren festgelegt Verein unterscheidet zwischen: aktiven Mitglieder Fördermitglieder Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder und können nur natürliche Personen ab 16 Jahren sein. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen (Familienmitgliedschaft möglich).

3 Rechte und Pflichten aller Mitglieder
MITGLIEDSCHAFT Rechte und Pflichten aller Mitglieder Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Alle Mitglieder sind berechtigt, - an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen; - gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

4 der aktiven Mitglieder: der Fördermitglieder:
MITGLIEDSCHAFT Rechte der aktiven Mitglieder: der Fördermitglieder: Stimmrecht in der Mitgliederversammlung; Anstellungsmöglichkeit beim Verein (bei entsprechender Qualifizierung) Seine Mitgliedschaft ruht, solange das Angestelltenverhältnis besteht, oder das Mitglied wechselt seine aktive Mitgliedschaft in die Fördermitgliedschaft für die Dauer der Anstellung um. (s §3. P. 4.) Anspruch auf entsprechende Bekanntgabe ihrer Fördertätigkeit. Informationsrecht (von allen gesetzlichen Mitgliedschaftsrechten) - allerdings nur soweit, als dadurch nicht das Vereinsinteresse verletzt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden. kein Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen

5 MITGLIEDSCHAFT Pflichten der aktiven Mitglieder: der Fördermitglieder:
Bereitschaft, für den Verein uneigennützig tätig zu sein. Das bedeutet, sich aktiv durch Arbeitsbeiträge (mindestens 5 Stunden im Monat) bei der Organisation der öffentlichen Auftritten des Vereins oder der Gestaltung des Vereinslebens einzusetzen Bereitschaft, sich uneigennützig für den Verein einzusetzen, indem sie den Verein durch Verbreitung seiner Anliegen und durch regelmäßige Zahlung von Mitgliedsbeiträgen unterstützen.

6 MITGLIEDSCHAFT Wie wird man? aktives Mitglied Fördermitglied
Schriftlicher Antrag beim Vorstand (Formular); Der Vorstand entscheidet; Der Vorstand ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu kommentieren; Personen unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

7 Wechsel der Art der Mitgliedsart:
MITGLIEDSCHAFT Wechsel der Art der Mitgliedsart: aktives Mitglied Fördermitglied einer schriftlichen Mitteilung zur Kenntnisnahme des Vorstands. aktives Mitglied Fördermitglied schriftlicher Antrag beim Vorstand und seiner Entscheidung

8 der aktiven Mitglieder An diese Stelle - großen Dank für die Hilfe!
MITGLIEDSCHAFT Mitgliedsbeitrag der aktiven Mitglieder der Fördermitglieder Alle Mitglieder sind verpflichtet die Mitgliedsbeiträge einmal im Kalenderjahr zu zahlen. Die Höhe der Jahresbeiträge deren Fälligkeit werden vom Vorstand festgesetzt. Die aktiven Mitglieder können vom Beitrag befreit werden, wenn sie sich sehr aktiv im Vereinsleben beteiligen und weit mehr als 5 Stunden pro Monat für den Verein tätig sind. Vorstand entscheidet Die Fördermitglieder unterstützen mit ihren Beiträgen die Entwicklung des Vereins, und helfen der Gemeinschaft, ihre Ziele zu verwirklichen An diese Stelle - großen Dank für die Hilfe!

9 der aktiven Mitgliedschaft: der Fördermitgliedschaft:
Das Ende… der aktiven Mitgliedschaft: der Fördermitgliedschaft: Kündigung des Mitgliedes: Sie ist schriftlich bis Ende des jeweiligen Geschäftsjahres an den Vorstand zu richten. Bei dieser Kündigung bleibt die Pflicht zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Geschäftsjahr bestehen; Tod oder – bei juristischen Personen – durch Auflösung; Streichung von der Mitgliederliste: wenn es mit seinem Mitgliedsbeitrag länger als drei Monate in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung den Rückstand nicht innerhalb von zwei Wochen ausgeglichen hat; Ausschluss: wenn das Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt.


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