„Aktuelles Steuerrecht 2012“ (Stand Februar 2012)

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„Aktuelles Steuerrecht 2012“ (Stand Februar 2012)

Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

Gesetzgebung und Termine H Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Steuervereinfachungsgesetz 2011

Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Stand Inhalte bzw. betroffene Vorschriften Inkrafttreten Entwurf eines Gesetzes 07.12.2011 Im System des progressiv ausgestalteten 2013/2014 zum Abbau der kalten Progression Kabinettsbeschluss Einkommensteuertarifs profitiert der Staat von Steuermehreinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen. Diesen nicht gewollten Steuerbelastungen sollen durch eine Korrektur des Est-Tarifs entgegengewirkt weden. Gesetz zur Förderung der 04.02.2011 Förderung der außergerichtlichen Konflikt- am Tag nach Mediation und anderer Regierungsentwurf beilegung und insb. der Mediation zur Ver- der Ver- Verfahren der außer- besserung der Streitkultur: kündung gerichtlichen Konfliktbei- legung 08.03.2011 Legaldefinition der außergerichtlichen, gerichtsnahen, gerichtsinternen Ausschüsse Mediation Verhaltenspflichten und Aufgaben der 18.03.2011 Mediatoren 1. Beratung BR Verschwiegenheitspflicht und Zeugnis- verweigerungsrecht 01.04.2011 Keine Reglementierung der Quali- Gesetzentwurf fikation 13.04.2011 Gegenäußerung BReg 14.04.2011 1. Lesung BT 01.12.2011 Beschlussempfehlung und Bericht 15.12.2011 2./3. Lesung BT 06.01.2012 Seite 3 von 8

Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen 06.06.2011 Steuerliche Anreize für energetische geplant war Förderung von energetischen Regierungsentwurf Wohngebäudesanierung: § 7e EStG: Erhöhte Absetzungen für 01.01.2012 Sanierungsmaßnahmen 09.06.2011 energetische Gebäudesanierungsmaß- an Wohngebäuden 1. Lesung BT nahmen § 10k EStG: Steuerbegünstigung für 29.06.2011 Beschluss- empfehlung und nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden Bericht 30.06.2011 2. Lesung BT 08.07.2011 BR Versagung der Zustimmung 26.10.2011 Anrufung VermA durch BRg 08./22.11.2011 Sitzung VermA (ohne Einigungs-vorschlag) 06.01.2012 Seite 3 von 8

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter- nehmen 04.03.2011 Regierungsentwurf 05.04.2011 BR-Empfehlung der Ausschüsse Reform des Insolvenzrechts zur Erleichterung der Fortführung sanierungs- fähiger Unternehmen: geplant war 01.01.2012 15.04.2011 1. Beratung BR 04.05.2011 Gesetzentwurf Stärkung des Gläubigereinflusses Ausbau des Insolvenzplanverfahrens Stärkung der Eigenverwaltung 30.06.2011 Lesung BT 26.10.2011 Beschlussempfehlung 27.10.2011 2./3. Lesung BT 04.11.2011 Unterrichtung BR/ Empfehlung der Ausschüsse zur Anrufung des Vermittlungsausschusses 25.11.2011 Beratung BR (keine Anrufung) 13.12.2011 Verkündung 21.12.2011 Berichtigung

Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung 10.03.2011 Referentenentwurf Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU sowie Änderungen folgender steuerrechtlicher Regelungen: 2011/2012 und 2013 steuerlicher Vorschriften 04.05.2011 - Änderung und Neufassung der Kabinettsbeschluss Regelungen des LSt- Abzugsverfahrens - Einführung einer Steuerfreiheit für 03.06.2011 Sozialversicherungsrenten an BR-Empfehlung der Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Ausschüsse BEG anerkannt sind - Einführung eines Mindestbeitrags von 17.06.2011 60 Euro p.a. für die i. R. d. steuerlich 1. Beratung BR geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen 22.06.2011 - Erweiterung des Katalogs der Frei- Gesetzentwurf willigendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst 30.06.2011 - engere Bindung der Gewährung von 1. Lesung BT Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuer- 26.10.2011 pflichtige Einkünfte aus nichtselb- Beschluss- ständiger Arbeit empfehlung und - Einführung eines automatisierten Ver- Bericht fahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen - Aufhebung des § 8c Abs.1a KStG 2./3. Lesung BT - Überarbeitung des II. Teils der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes zur Ge- 25.11.2011 währleistung der Ermittlung des ge- Zustimmung BR meinen Werts im Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG 13.12.2011 - Einführung eines Antragsrechts eines Verkündung beschränkt steuerpflichtigen Erwerbers auf Behandlung des Vermögensanfalls wie bei unbeschränkter Steuerpflicht - Änderung § 370 Abs.6 AO - Änderung §§ 2 und 17 des 5. VermBG 06.01.2012 Seite 7 von 8

Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatz- steuergesetzes 14.09.2011 Kabinettsbeschluss 20.09.2011 Koalitionsbeschluss 21.09.2011 1. Lesung BT 19.10.2011 Beschluss- empfehlung und Bericht 20.10.2011 2./3. Lesung BT 25.11.2011 Zustimmung BR 13.12.2011 Verkündung Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten so mehr Planungssicherheit. 01.01.2012 Zweite Verordnung zur 10.08.2011 Einführung von normativen Vorgaben für 07.12.2011/ Änderung steuerlicher BMF veröffentlicht die Ausgestaltung der von den Landes- Verordnungen Referentenentwurf finanzbehörden bei der Verwaltung der 02.09.2011 Gemeinschaftssteuern eingesetzten automationsgestützten Abgabefrist der Ver- bandsstellungnahmen Risikomanagementsysteme in der Verordnung über Art und Umfang der steuerlichen Ermittlungen der Landesfinanzbehörden bei Einsatz automations- 25.11.2011 gestützter Risikomanagementsysteme Zustimmung BR (Steuer-Ermittlungs-Verordnung - StErmV). Darüber hinaus sind insbesondere 06.12.2011 Regelungsbereiche der Umsatzsteuer- Verkündung Durchführungsverordnung (UStDV) in Bezug auf Ausfuhrlieferungen und inner- gemeinschaftliche Lieferungen betroffen. 06.01.2012 Seite 7 von 8

Steuervereinfachungsgesetz 2011 Gesetz über den Rechts- schutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Er- mittlungsverfahren 03.09.2010 Regierungsentwurf 05.10.2010 BR- Empfehlung der Ausschüsse 15.10.2010 1. Beratung BR 17.11.2010 Gesetzentwurf 20.01.2011 1. Lesung BT 28.09.2011 Beschluss- empfehlung und Bericht 29.09.2011 2./3. Lesung BT 14.10.2011 Zustimmung BR 02.12.2011 Verkündung Einführung eines Entschädigungsanspruchs für überlange Gerichtsverfahren: Ersatz materieller Nachteile Ersatz immaterieller Nachteile, soweit nicht nach den Einzelfallumständen Wiedergutmachung auf andere Weise (z.B. in Form der gerichtliche Fest- stellung der überlangen Verfahrensdauer) ausreichend ist Besondere Wiedergutmachungsmöglichkeiten im Strafverfahren 03.12.2011 Steuervereinfachungsgesetz 2011 20.12.2010 Referentenentwurf 02.02.2011 Kabinettsbeschluss 18.03.2011 21.03.2011 Anhebung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro Wegfall der Einkünfte- und Bezüge- grenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich, Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute Erfassung von Erstattungsüberhängen 2011/2012 und 2013 06.01.2012 Seite 7 von 8

04.11.2011 Verkündung Gesetzentwurf 23.03.2011 Gegenäußerung Steuervereinfachungsgesetz 2011 Gesetzentwurf 23.03.2011 Gegenäußerung von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses Wegfall der Einbeziehung der ab- geltend besteuerten Kapitaleinkünfte in BRg die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens 25.03.2011 1. Lesung BT Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche 08./09.06.2011 Auskunft Beschlussempfehlung und Erleichterung für die elektronische Rechnungsstellung Bericht 09.06.2011 2./3. Lesung BT 08.07.2011 BR Versagung der Zustimmung 31.08.2011 Anrufung VermA durch BRg 21.09.2011 Vermittlungsvor- schlag 23.09.2011 Zustimmung/ Annahme Vermittlungsvorschlag BR/BT 04.11.2011 Verkündung 06.01.2012 Seite 8 von 8

Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

Ausbildungskosten bleiben Sonderausgaben (Rechtsprechungsänderung durch BFH -> Gesetzesänderung durch Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz). Ab 2012 wurden der SA-Höchstbetrag hierfür von 4000 auf 6000 € angehoben. (Frage: Ist das verfassungswidrig?) Mindestbeitrag bei der Riester-Rente 60 € pro Jahr für mittelbar zulageberechtigte Personen Kein Wahlrecht mehr bezüglich Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte durch Kreditinstitute (automatisierter Datenabruf vom BZSt – Sperrung durch Anleger möglich) – gilt erst für Kapitalerträge die 2014 zufließen (Banken und GmbH) Ab 2013 wird die getrennte Veranlagung von Ehegatten durch die Einzelveranlagung von Ehegatten abgelöst – damit werden Sonderausgaben demjenigen zugerechnet, der sie getragen hat

Erneute Verschiebung der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte: ELStAM-Datenbank sollte ab 01.01.2012 an den Start gehen: aufgrund technischer Probleme verschoben. Neuer Beginn 1.November 2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 Umsatzsteuer: dauerhafte Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze auf 500.000 € (bundeseinheitliche Regelung) ab 2012 Umsatzsteuernachschau: zukünftig können auf Verlangen des Amtsträgers auch elektronisch aufgezeichnete Daten eingesehen werden. Blick in den Computer ist erlaubt. Rechtsprechung: Partyservice erbringt in der Regel Dienstleistungen, also müssen die Umsätze mit 19% Umsatzsteuer belastet werden

Schenkungssteuer bei Einlagen und vGA: disquotale Einlage bei einer Kapitalgesellschaft führt zur Schenkung an den Gesellschafter, der keine Einlagen gemacht hat. Zinslauf bei Aufgabe der Investitionsabsicht: rückwirkende Änderung des Investitionsabzugsbetrages und damit Erhöhung der Steuer im Jahr der Bildung der Rücklage der Zinslauf beginnt lt. Rechtsprechung erst mit dem Ereignis (=Aufgabe der Investitionsabsicht) -> ist nicht endgültig entschieden

Empfehlung: wenn ein PKW ohne Vorsteuerabzug (also von Privat) erworben und betrieblich genutzt wurde, dann muss dieser vor dem Verkauf / Inzahlunggabe dem Unternehmensvermögen entnommen werden, um kein Umsatzsteuer auszulösen. Diese Entnahme ist sicherheitshalber vor dem Verkauf schriftlich dem Finanzamt mitzuteilen. Änderungen bei der Belegnachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Durch die Änderung der UStDV wurde als Nachweis eine „Gelangensbestätigung“ eingeführt (Musterformular BMF-siehe Anlage): wegen großer Probleme bei der Umsetzung und unnötige Verkomplizierung der Rechtslage Übergangsregelung zunächst bis 31.03.2012 jetzt sogar bis 30.06.2012 alles wie bisher, Problem: Lösung danach bisher unbekannt. Änderungen bei der Ausfuhrlieferung jedoch nur mit Übergangsfrist bis zum 31.03.2012 wie bisher (Pflicht zum elektronischen Ausfuhrverfahren)

Anrechnung und Erstattung der USt-Sondervorauszahlung: Bisher wurde immer mit der Dezembervoranmeldung verrechnet und Überschüsse erstattet -> diese Erstattung soll zukünftig nicht mehr erfolgen, sondern eine Verrechnung mit der Jahressteuer. Das es technische Probleme gibt, wurde dies noch nicht umgesetzt. Rechtsprechungsänderung: Bei einer klassischen Betriebsaufspaltung mit Besitzpersonengesellschaft kann nicht mehr von einer umsatzsteuerlichen Organschaft ausgegangen werden. Rechtsprechung: keine Ansparabschreibung für Software. Auch Standardsoftware ist ein immaterielles Wirtschaftsgut Mitwirkungspflicht bei Fragebögen im Rahmen einer Betriebsprüfung (keine gesonderten Aufstellungen/Kalkulationen für das Finanzamt erstellen, insbesondere keine Schätzungen!) Nur was schon vorhanden ist, kann auch vorgezeigt werden.

Investitionszulagengesetz Überblick Minderung der Fördersätze Beginn der Investition KMU andere Unternehmen vor dem 01.01.2011 20% 10% vor dem 01.01.2012 15% 7,50% vor dem 01.01.2013 5% vor dem 01.01.2014 2,50%

Grunderwerbsteuersätze Neue Grunderwerbsteuersätze von 1983 bis 1997 betrug die GrEStG bundesweit 2 %, von 1998 bis 31. August 2006 bundesweit 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. (Tabelle siehe Anlage!)

Steuervereinfachungsgesetz 2011 Verkündung am 4.11.2011 Nachfolgend einige ausgewählte Punkte: Arbeitnehmer-Pauschbetrag Anhebung von 920 € auf 1000 € ab VZ 2011 Es entfällt künftig die Möglichkeit auf die Authentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von Steuerdaten zu verzichten Grunderwerbsteuer: Veräußerungsanzeigen werden durch die Notare und Gerichte ab 05.11.2011 elektronisch übermittelt. Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige gilt ab 2012 Entspricht die vereinbarte Miete mehr als 2/3 (66%) der ortsüblichen Miete, können 100% der Werbungskosten geltend gemacht werden. Entfall der 56% - Grenze und der Totalüberschussprognose. Liegt die Miete unter 66%, dann teilentgeltlich/ Kosten nur anteilig. Entfernungspauschale: Vereinfachung der Berechnung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab 2012

Steuervereinfachungsgesetz Kinderfreibeträge: Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern ab 2012, damit verzichtet die Familienkasse und das Finanzamt ab 2012 auf die Einkommensprüfung volljähriger Kinder, die in der Schul- oder Berufsausbildung sind. Eine nebenbei ausgeübte Erwerbstätigkeit bleibt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums außer Betracht. Danach (bei anschließender Zweitausbildung) sind Nachweise erforderlich – erwerbslos oder unter 20h/Woche oder geringfügige Beschäftigung Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr: Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit) der Eltern ab 2012 außerdem werden die Kinderbereuungskosten einheitlich als Sonderausgaben abgezogen (nicht mehr wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben) Abzugsfähig: 2/3 der Aufwendungen, max. 4000 €/Kind

Steuervereinfachungsgesetz Verbindliche Auskunft: Bagatellgrenze von 10.000 € Gegenstandswert für Gebührenpflicht. Ist der Gegenstandswert unter 10.000 €, fallen keine gebühren für die Bearbeitung des Auskunftsantrags an, bei einer Gebühr nach Zeitwert (wenn kein Gegenstandswert feststellbar) fallen bis zu 2h keine Gebühren an (bisher 200€!). Dies gilt für Anträge ab dem 06.11.2011. Betriebsaufgabe, -verpachtung, -unterbrechung: In Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt der Betrieb zukünftig als grundsätzlich fortgeführt, eine ausdrückliche Aufgabeerklärung wird erforderlich. Die Aufgabe kann bis zu 3 Monate rückwirkend erklärt werden. Gilt ab dem 5.11.2011

Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

Elektronische Übermittlung von Bilanzen BMF gibt Form und Inhalt vor (Taxonomie, XBRL-Format) geht weit über die Gliederung im HGB hinaus, da um steuerliche Angaben erweitert E-Bilanz zweimal verschoben: erstmalig sollen Bilanzen, deren Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2012 beginnen Grundsatz) elektronisch übermittelt werden (also Bilanz für 2013) Diverse Ausnahmen (Sonderbilanzen, Vereinsbilanzen, Kapitalkontenentwicklung Personengesellschaften) Freiwillig ab Bilanz für 2012 (wegen Nichtbeanstandungsregel keine Pflicht) Härtefallregelung möglich

Elektronische Übermittlung von Bilanzen Maßnahmen: Kontenpläne an Taxonomie anpassen also zusätzliche Konten einrichten – ideal schon im VZ 2012 (ca. 140 neue Buchhaltungskonten, Beispiele: Umsatzsteuerkonten, Vorsteuerkonten, Beteiligungen, steuerfreie Rücklagen) Differenziertes Buchen, Überarbeiten Buchungsanweisungen, evtl. Schulung der Mitarbeiter Steuerbilanz wird übertragen (Sammelkonten vermeiden) Alternativ: Überleitungsrechnung Auswertungen der Finanzverwaltung – vorab prüfen Vorauswahl für Betriebsprüfungen/Rückfragen vermeiden (betroffen: Mittel- und Kleinbetriebe)

Elektronische Übermittlung von Bilanzen Nicht nur laufende Gewinnermittlung, auch alle anderen Bilanzen (z. B. Betriebsaufgabe, Veräußerung, Liquidation) Taxonomie unter www.esteuer.de abrufbar Kerntaxonomie, Branchentaxonomie (Beispiel: Bilanz einer kleinen KapGes. nach HGB hat 62 Gesamtfelder davon 23 Pflichtfelder – nach der Steuer-Taxonomie ergeben sich 465 Gesamtfelder mit 178 Pflichtfeldern) Mussfelder (teilweise Kontennachweise erwünscht), Auffangpositionen Ziele Finanzverwaltung: Bürokratieabbau bei der Finanzverwaltung Risikomanagement Verprobungen, Mehrjahresvergleiche Automatische Auswahl prüfungsrelevanter Fälle

Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Neue Erbschaftsteuerrichtlinen 2011, ab 02.11.2011 Poolvereinbarung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind nur bei einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 25% begünstigt. (Änderung: nur mit Stimmrecht kann Poolvereinbarung getroffen werden, Bündelung der Anteile in einer GbR ist nicht begünstigt) Unternehmensbewertung: Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Vergangenheitsbezogen) kein Muss – andere Verfahren sind zulässig und in vielen Fällen sinnvoll

Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Weitere mögliche Probleme Wahl des Zuwendungszeitpunktes: Bewertungsstichtag, Steuerprogression Verwaltungsvermögen zu hoch Verwaltungsvermögen zu niedrig (die Grenzen können ausgeschöpft werden, 50% bei Regelverschonung)

Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Änderungen des Versorgungsvertrages sind schriftlich zu belegen. Andernfalls können derartige mündliche oder konkludente Vereinbarungen steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden OFD Frankfurt/M. v. 19.8.2011 - S 2221 A - 82 - St 218) Hintergrund: Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden. Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach § 22 Nr. 1b EStG steuerpflichtig. Hierzu die OFD: Werden die auf der Grundlage eines Übertragungsvertrags geschuldeten Versorgungsleistungen ohne Änderung der Verhältnisse, also willkürlich nicht mehr erbracht, sind sie steuerrechtlich nicht anzuerkennen, auch wenn die vereinbarten Zahlungen später wieder aufgenommen werden.

Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Im September 2013 finden die Bundestagswahlen statt. Je nach Ausgang, haben die Parteien bereits angekündigt, dass die Erbschaftsteuer geändert werden soll. Es könnte sein, dass die Begünstigungen von Betriebsvermögen wegfallen. Geplante Übertragungen sollten eventuell bis dahin vollzogen werden, da später keine Planungssicherheit mehr besteht. Weiterhin: Vorlageverfahren des BFH hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des ErbStG

Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen (Hinweis: BMF hat Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen überarbeitet) Grundvoraussetzungen: Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit Tatsächliche Durchführung Fremdvergleich

Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Fremdvergleich: Vergleichsmaßstab zu Kreditinstituten (Laufzeit, Tilgung, Zinsen, Besicherung) Problem: Besicherung – bankübliche Sicherheiten Ausnahme: Bei volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen kann auf Modalitäten zur Tilgung und Besicherung verzichtet werden, wenn Darlehen zur Herstellung/Anschaffung ansonsten bei fremden Dritten und Vereinbarungen tatsächlich vollzogen werden. (Ehegatte/Kind ohne eigenes Einkommen ist nicht unabhängig!)

Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Schenkung unter Auflage ein Darlehen zu gewähren wird nicht anerkannt! Unter Umständen auch wenn zeitnah in getrennten Verträgen – keine Anerkennung Vorschlag für den Inhalt eines Darlehensvertrages: Höhe des Darlehens Verzinsung Rückzahlung Sicherheiten Kündigung Salvatorische Klausel

Agenda Überblick Gesetzgebung und Termine Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung Hinweise zur Einführung der E-Bilanz Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen Sonstiges

6. Sonstiges Ausblick: Geplante Reform des Reisekostenrechts (ReiKoRef): 5 verschiedene Modelle vorgeschlagen Gesetz zum Abbau der kalten Progression: ab VZ 2013 Abmilderung durch eine Erhöhung der Grundfreibeträge und Verschiebung der Progressionskurve nach rechts Grundfreibetrag 2012: 8004 €, 2013: 8130 €, 2014: 8.354 € Steuersatz 14% ab Grundfreibetrag+1€ Steuersatz 42% ab 2012: 52.822 €, 2013: 53.728 €, 2014: 55.209 €

6. Sonstiges Ausblick: Geplante Neuregelung der Grundsteuer spätestens 2013 Reformmodelle werden momentan verprobt (Einheitswertverfahren wurden als Verfassungswidrig eingestuft, ein aktuelles Verfahren ist jedoch nicht anhängig) Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist in der Planung. Empfehlung: Vor dem Beginn einer solchen Maßnahme, wenn möglich Gesetzgebungsverfahren abwarten nützliche / zusammenfassende Hinweise der OFD Koblenz - siehe Anlage

Freizeichnung Der Vortragsinhalt und das Script sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann vom Verfasser und Referenten keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen werden. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung Simone Rappe Steuerberater mail: srappe@t-online.de fon: 03631 / 46 21 22 fax: 03631 / 46 09 94 mobil: 0173 / 310 89 56