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Neues zum Erbschaftsteuergesetz

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Präsentation zum Thema: "Neues zum Erbschaftsteuergesetz"—  Präsentation transkript:

1 Neues zum Erbschaftsteuergesetz
Eckpunkte zur verabschiedeten Erbschaftsteuerreform Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Wir haben sorgfältig redigiert – Haftung wird ausgeschlossen

2 ErbSt-Reform: neue Freibeträge
Steuerklasse Bisher Neu I Ehepartner I Kinder I Enkel 51.200 II Sonst.Verw. 10.300 20.000 III Fremde 5.200 III Lebenspartner Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

3 neue Steuersätze nach Reform
Bis € StKlasse I StKlasse II StKlasse III 75.000 7 % 30 % 11 % 15 % 19 % 23 % 50 % 27 % Darüber Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

4 Reform des Bewertungsrechts
Kernpunkt der Reform ist die Änderung der Bewertung des Vermögens Es wird alles zum gemeinen Wert bewertet Abweichung bei vermieteten Wohnimmobilien mit – 10 % Land- und Forstwirtschaft durch „unzutreffendes“ Ertragswertverfahren Betriebe durch Ertragswertverfahren Grundbesitz nach WertVO Vergleichsverfahren, Ertragsverfahren, Sachwertverfahren Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

5 Behandlung des Betriebes
Es gibt jetzt zwei steuerliche „Verschonungsoptionen“, den Betrieb zu übertragen. „Regelverschonung“ „Verschonungsoption“ Die einmal getroffene Wahl kann nicht mehr revidiert werden Jede erfolgreiche Übertragung des Betriebes erfolgt in der Steuerklasse I Der Freibetrag gilt für jede Person Wir können hier nur eine grobe und ungefähre Darstellung geben! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

6 Verschonungsoption (1) große Regelung
Ermittlung des gemeinen Wertes des Betriebes. Verschonungsabschlag 100 % Behaltensfrist 10 Jahre Gesamtlohnsumme % (Ausgangslohnsumme = Schnitt 5 Jahre vor Schenkung) Bei Nichteinhaltung = Nachversteuerung im Verhältnis der Unterschreitung Verwaltungsvermögensgrenze 10 %! Dies ist nur eine grobe ungefähre Darstellung! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

7 Regelverschonung (2) kleine Regelung
Ermittlung des gemeinen Wertes des Betriebes. 85 % Verschonungsabschlag Die Steuer wird nicht gestundet, sondern gleich mit 15 % angesetzt. € Abzugsbetrag für kleine Betriebe (und zusätzlich andere persönliche Freibeträge). Gesamtlohnsumme: es muss die nächsten 7 Jahre 650 % der Ausgangslohnsumme erreicht werden. Nachversteuerung erfolgt im Verhältnis, in dem die Gesamtlohnsumme tatsächlich unterschritten wird. Freibetrag für Kleinbetriebe € (14,28 % Steuer pro Jahr der Gesamtsteuer) Verwaltungsvermögen bis 50 % ist möglich! Dies ist nur eine grobe ungefähre Darstellung! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

8 BayFinMin sagt Wert-Erhöhungen voraus und zwar wie folgt:
Unbebaute Grundstücke + 25 % Einfamilienhäuser + 75 % Doppelhaushälften + 64 % Eigentumswohnungen + 27 % Geschäftsgrundstücke + 27 % Anteile an Kapitalgesellschaften + 64 % Anteile an Personengesellschaften % Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

9 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Aber es gilt der Kinderspruch: Geschenkt ist geschenkt und Wiederholen ist gestohlen! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH


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