Baugesuch und Baubewilligung

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 Präsentation transkript:

Baugesuch und Baubewilligung Freiburger Gemeindeverband Einführungskurs für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte 14. September 2011 Baugesuch und Baubewilligung Daniel Lehmann Oberamtmann des Seebezirks

Übersicht 1. Begriff und Gegenstand 2. Die Zuständigkeit zur Erteilung einer Baubewilligung 3. Das Baubewilligungsverfahren 4. Abweichungen von Bauvorschriften 5. Projektänderungen 6. Die Rechtsmittel 7. Die Gültigkeit der Baubewilligung

Begriff und Rechtsnatur der Baubewilligung Verwaltungsakt, mit welchem eine Erlaubnis erteilt wird Polizeibewilligung Verfügung, auf die ein Rechtsanspruch besteht

Gegenstand der Baubewilligung Nach Bundesrecht: Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen Nach kantonalem Recht: Erweiterungsmöglichkeit Terminologie im kantonalen Recht Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

Die Zuständigkeit zur Erteilung der Baubewilligung Ordentliches Verfahren: der Oberamtmann Geringfügige Bauten: der Gemeinderat Sonderbewilligung: die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion

Das Baubewilligungsverfahren: Übersicht 1. Die Vorprüfung und die Standortbewilligung 2. Das Baugesuch 3. Die Prüfung durch die Gemeinde 4. Die Publikation (Auflage) des Baugesuchs 5. Die Behandlung von Einsprachen 6. Die Gutachten 7. Der vorzeitige Baubeginn 8. Der Entscheid

Die Vorprüfung und die Standortbewilligung Begriff Zweck Vorteile

Das Baugesuch Einreichung bei der Gemeinde Unterschriften Projektverfasser Inhalt

Die Prüfung durch die Gemeinde Aufgabe der Gemeinde bei allen Gesuchen Formelle Prüfung: wenn nicht iO: Rücksendung/Nichteintreten Materielle Prüfung: wenn nicht iO: Verbesserung oder Rückzug

Publikation (Auflage) des Baugesuchs Zweck und Rechtsanspruch öffentliche Auflage beschränkte Auflage

Die Behandlung von Einsprachen Information des Gesuchstellers Einspracheverhandlungen Zuständigkeit zum Entscheid über die Einsprachen

Die Gutachten Das Gemeindegutachten Die Gutachten der kantonalen Dienststellen Inhalt der Gutachten

Der Entscheid Schriftenwechsel Behandlungsfrist Bindung an das Recht Kein Eintreten auf zivilrechtliche Fragen Begründung des Entscheids Mitteilung (Eröffnung) des Entscheids

Sonderfragen: Abweichung von Bauvorschriften Zuständigkeit zum Entscheid über Ausnahmegesuche Voraussetzungen für Ausnahmen Information der Nachbarn durch die Gemeinde ev. Entschädigungsansprüche

Sonderfragen: Projektänderungen Änderungen während des Verfahrens Änderungen nach Erteilung der Baubewilligung bei Bewilligung im ordentlichen Verfahren bei Bewilligung im vereinfachten Verfahren Projektänderung oder neues Gesuch ?

Die Rechtsmittel Ordentliches Verfahren: Beschwerde ans Kantonsgericht Vereinfachtes Verfahren: Beschwerde an den Oberamtmann Beschwerdeberechtigung (Legitimation) Beschwerdefrist Beschwerdewirkung (keine aufschiebende Wirkung)

Die Gültigkeit der Baubewilligung Grundsatz: sofortige Gültigkeit Ausnahme: Abbruchbewilligung Dauer der Gültigkeit und Verlängerungsmöglichkeit Möglichkeit des Widerrufs der Baubewilligung

Danke für Ihre Aufmerksamkeit