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MEDIA Ersatzmassnahmen 2014 Mesures compensatoires MEDIA 2014 Information an die Produzenten Information aux producteurs 3. 7. 2014 (12-13.30 heures)

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Präsentation zum Thema: "MEDIA Ersatzmassnahmen 2014 Mesures compensatoires MEDIA 2014 Information an die Produzenten Information aux producteurs 3. 7. 2014 (12-13.30 heures)"—  Präsentation transkript:

1 MEDIA Ersatzmassnahmen 2014 Mesures compensatoires MEDIA 2014 Information an die Produzenten Information aux producteurs 3. 7. 2014 (12-13.30 heures)

2 Übersicht Präsentation Begrüssung durch das BAK Aktuelle Situation MEDIA (BAK) Kurze Übersicht über die Ersatzmassnahmen (BAK) Organisation und Abläufe (BAK) Projektentwicklungsförderung (MEDIA Desk Suisse) Ausblick 2015 (BAK) Fragen und Diskussion (BAK, MEDIA Desk) 2

3 Aktuelle Situation MEDIA Programm Keine CH-Teilnahme 2014 Ziel Wiedereinstieg ab 2015 Wiederaufnahme der Diskussionen CH-EU ab Frühling 2014 Verhandlungen auf Herbst 2014 vorgesehen 3

4 Aufbau der Ersatzmassnahmen 2014 31.1: Mitteilung EU Beiträge für MEDIA 2014 9.2.:Abstimmung MEI 10.2.:Bestätigung der Nichtteilnahme 2014 7.3.:Bundesrat spricht Kredit für Ersatzmassnahmen April:Erarbeitung EDI Verordnung Ersatzmassnahmen Mai:Organisation der Fördermodelle Juni:Unterzeichnung Verordnung (BRAB) und Kreditbeschluss Parlament Juli:Publikation und Start der Ersatzmassnahmen 4

5 Ziele der Ersatzmassnahmen 2014: Kompensation gewisser – aber nicht aller - Nachteile aus der Nichtteilnahme der Schweiz an MEDIA Erleichterung des Wiedereinstiegs durch unterbruchsfreie Überbrückungsmassnahmen Pflasterlösung für 2014, kein Allheilmittel 5

6 Rechtsgrundlage für die Ersatzmassnahmen: Verordnung EDI über die MEDIA Ersatzmassnahmen (SR 443.122) Quelle: www.bak.admin.ch/film 6

7 Merkmale Verordnung EDI über die MEDIA Ersatzmassnahmen: Neue Verordnung (von Filmförderungsverordnung FiFV getrennt) Förderkriterien orientieren sich am MEDIA Programm Inkrafttreten rückwirkend auf 1. Januar 2014 Befristet bis Ende 2015 Verfahren gemäss den Kriterien der Filmförderungsverordnung (FiFV) – Ausnahmen in MEDIA-V Expertise: Beizug von europäischen Expertinnen/Experten Regelung der Zuständigkeiten BAK und MEDIA Desk Suisse 7

8 Förderinstrumente 2014: Verordnung MEDIA Ersatzmassnahmen regelt: Selektive Projektentwicklung (single project) Verleihförderung (selektiv & erfolgsabhängig) Weiterbildungsprogramme Festivalförderung (Märkte und Programmation) Wie bisher werden fortgeführt (FiFV): Teilnahmen CH-Filmschaffende an Weiterbildungsprogrammen Kinoförderung (Europas Cinemas) Exportförderung Schweizer Filme in Europa 8

9 Finanzierung Ersatzmassnahmen 2014: 5 Millionen Franken als Kostendach für 2014 (bewilligt am 20. Juni 2014; Parlament) davon: 1 Million für Projektentwicklung (Einzelprojekte) Rest entfällt auf Verleih, Weiterbildung, Festivals Berechnungsbasis: mittlere Rückflüsse letzte Jahre aus dem MEDIA Programm 9

10 Zuständigkeiten Ersatzmassnahmen 2014: Bundesamt für Kultur: Verwaltung Kredit für Ersatzmassnahmen Entscheide über Finanzhilfen Aufsicht über die Ersatzmassnahmen Kommunikation zu den MEDIA Verhandlungen Finanzierung des MEDIA Desk Suisse 10

11 Zuständigkeiten Ersatzmassnahmen 2014: MEDIA Desk Suisse: Eingabestelle für alle Fördergesuche (nach Verordnung über Ersatzmassnahmen) Vorprüfung der Gesuche Publikation der Calls Erste Informationsstelle für Gesuchsteller zu den Ersatzmassnahmen. Reporting und Evaluation der Ersatzmassnahmen 11

12 Schematischer Ablauf Gesuchsverfahren: Publikation der Einreichtermine durch das MEDIA Desk Suisse Einreichung Gesuche per POST an MEDIA Desk und BAK Zusätzlich Gesuche elektronisch an MEDIA Desk Nach Vorprüfung durch MEDIA Desk und Rücksprache BAK, Zustellung Gesuche an Experten Empfehlung der Experten mit Begründung an MEDIA DESK, Zusammenstellung aller Gesuche und Bewertungen Gemeinsame Sitzung (Panel) BAK-MDS BAK verfügt aufgrund der Empfehlungen mit Pro- und Kontraargumenten (Verfahren gemäss FiFV) Zustellung des formellen –rekursfähigen- Entscheids BAK (Mitteilung) an die Gesuchsteller (Verfahren gemäss FiFV) 12

13 Vertraulichkeit der Gesuchsunterlagen: Betroffen sind speziell Geschäftsgeheimnisse der Gesuchsteller und Angaben zu laufenden Verfahren, Absagen, usw. Das BAK untersteht dem Amtsgeheimnis Mitarbeiterinnen des MEDIA DESK haben eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben; Externe Experten sind vertraglich verpflichtet keine Auskünfte gegen aussen und keinen Kontakt mit den Gesuchstellern direkt zu haben. 13

14 Präsentation Projektentwicklungsförderung 2014 DIESER TEIL WIRD VON MDS Eingefügt 14

15 Ausblick MEDIA 2015 Wiedereinstieg 2015 Weiterführung 2015 Konsequenzen Kulturbotschaft? Auswirkungen Förderungskonzepte? 15

16 Fragen und Diskussion 16


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