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Www.tba.bl.ch Verkehr und Gewässer sollen fliessen Bedeutung von und Umgang mit Kantonalen Nutzungsplänen (TBA) Planeranlass 2. November 2015 Referent:Martin.

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1 www.tba.bl.ch Verkehr und Gewässer sollen fliessen Bedeutung von und Umgang mit Kantonalen Nutzungsplänen (TBA) Planeranlass 2. November 2015 Referent:Martin Schaffer, Mitarbeiter Fachbereich Gesamtverkehrsplanung

2 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Raumplanung auf Kantons- und Gemeindeebene KORE – Agglomerationsprogramm – Kantonaler Richtplan – Kantonale Spezialrichtpläne Kantonale Nutzungspläne (KNP) Kommunale Konzepte, Leitbilder u. ä. – Kommunale Richtpläne – Rahmennutzungsplanung: Zonenpläne und Zonenreglemente – Erschliessungsplanung – Sondernutzungsplanung: Quartierpläne 2

3 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Bestandteile kantonaler Nutzungspläne Grundsätzlich keine rechtliche Vorschrift Bestandteile ergeben sich nach zu regelnden Inhalten Pläne und Texte können gleichrangig nebeneinander stehen Der KNP besteht aus allen Dokumenten zusammen Risiko: je umfangreicher der KNP, desto schwieriger ist es, innere Widersprüche zu vermeiden → Schwierigkeiten tauchen dann in der Umsetzung auf Für Kantonsstrassen siehe www.tba.bl.ch  Downloads  Richtlinien, …  «Inhalt der Projektdossier» 3

4 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie 4

5 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Die Rolle des KNP Mit KNP erfüllt der Kanton einen Teil seiner (übergeordneten) Aufgaben (RBG §12 Abs. 1). KNP verdrängen wegen der übergeordneten Aufgaben kommunale Nutzungspläne, soweit sie zueinander in Widerspruch stehen (RBG §12 Abs. 4). 5

6 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Abstimmungsbedarf Das "Verdrängen" stellt zwar die Wirkung in Zweifelsfällen sicher, kann aber nicht der erwünschte Weg sein. Das Verfahren zum Erlass des KNP sieht diverse Koordinationen, u. a. auch mit den betroffenen Gemeinden vor. 6

7 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Zu beachtende Themen u. potentielle Konfliktfelder Unterschiedliche Nutzungsinteressen Unklare Abgrenzung des KNP Mangelndes Bewusstsein für die raumordnerische Wirkung des KNP Umgang mit dem KNP nach der Projektrealisierung 02.02.2009 7

8 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Unterschiedliche Nutzungsinteressen 8 damals rechtskräftiger Zonenplan Stadt Liestal rechtskräftiges Projekt HPL

9 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Unklare Abgrenzung des KNP 9 rechtskr. LE-Plan HPL rechtskr. Geländegestaltung und Bepflanzung HPL

10 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Unklare Abgrenzung des KNP 10 rechtskr. Geländegestaltung und Bepflanzung HPL «trockene, flachgründige Magerwiese»

11 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Unklare Abgrenzung des KNP 11 Plan Landschaft und Ökologie HPL (UVB)

12 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Mangelndes Bewusstsein für die raumordnerische Wirkung des KNP (1/2) Wenn den verschiedenen Beteiligten und Betroffenen (Bauherrschaft, Projektverfasser, Gemeinden, private Grundeigentümer, …) die Wirkung des KNP nicht bewusst ist, kann dies zu verschiedenen Problemen führen, so z. B.: … 12

13 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Mangelndes Bewusstsein für die raumordnerische Wirkung des KNP (2/2) … falsche Annahmen zur Verfügung stehender Flächen in der kommunalen Planung falsche Grundlagenannahmen für (strategische) Planungen Dritter Betroffene erkennen die Notwendigkeit nicht, ihre Interessen im Rahmen des Auflageverfahrens zu vertreten mangelnde Sicherstellung der Umsetzung des KNP in Baubewilligungsverfahren u. ä. 13

14 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Umgang mit dem KNP nach der Projektrealisierung (1/2) KNP sind zeitlich unbeschränkt gültig – bis zu einer Anpassung oder Aufhebung (das Verfahren zur Anpassung oder Aufhebung ist identisch zu dem zum Erlass). Somit kann in zeitlicher Hinsicht nicht von einer projektbezogenen Sichtweise ausgegangen werden. Es stellen sich vielmehr Fragen des dauerhaften Betriebs und Unterhalts. 14

15 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Umgang mit dem KNP nach der Projektrealisierung (2/2) Verantwortlich ist grundsätzlich der KNP-Auslöser, wobei die Umsetzung auch z. B. durch den jeweiligen Grundeigentümer erfolgen kann (ggf. gegen Entschädigung). Entsprechende Überwachungsprozesse sind im Kanton BL bisher nicht vollständig implementiert. 15

16 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Wie könnte es gehen? 16 Projekt Salina Raurica, Verlegung HVS 3/7 (Entwurf)

17 PF_151102_Planeranlass 2015-Martin Schaffer_Sr Folie Fazit  Kantonale Nutzungspläne (KNP) sind nicht nur Bauprojekt, sondern auch Raumplanungspläne.  Eine frühzeitige Koordination mit den übrigen Planungsträgern ist daher unumgänglich.  Die Abgrenzung der KNP muss so klar wie irgend möglich erfolgen (wenn möglich: innerhalb des Perimeters alles regeln, ausserhalb nichts). 17


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