Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Wibeke Giebler Geändert vor über 11 Jahren
1
Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE
2
ÖKOBÜRO - Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen Justice and Environment: Europäische Netzwerk -NGO (Umweltrecht) Rechtsservice: Unterstützung der betroffenen Öffentlichkeit in Verfahren
3
Übersicht Effiziente Verfahren Verfahrensdauer UVP-Pflicht Rechtsschutz Forderungen
4
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 1 2006 bis 2009: 68 UVP-Verfahren, davon 11 BMVIT 2 % nicht bewilligt 21 abgeschl. Umweltsenats-Verfahren = sehr überschaubar BMVIT VfGH und VwGH Beschwerden erfolglos BI-Frustration S1 West A5 Nordautobahn
5
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 2 Effizienz: möglichst wirksamer und erfolgreicher Einsatz der Mittel Ziel: Verbesserung, Anpassung oder STOPP Mittel: Arbeitsleistung, Rechtsvertretung und Sachverständige: 15.000 bis 50.000 EUR (pro Verfahren) = 1 FTE Erfolg 2. Abschnitt: 2 % nicht bewilligt; jedoch Anpassungen durch US Erfolg BMVIT: 0 %, auch beim Rechtsschutz; Projekte jedoch besser durch Beteiligung
6
Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 3 Erfolg schwer/nicht erfassbar: Frustration Beteiligung ökonomisch schwer vertretbar = wenig Beteiligung von NGOs Geringer Änderungsspielraum auch wg später Phase der UVP, gleichzeitig einzige Möglichkeit der Mitsprache
7
Verfahrensdauer und Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht kausal für die ohnehin kurze Verfahrensdauer Warum Öffentlichkeitsbeteiligung? Rechtsstaat/Demokratie Akzeptanz/Transparenz Image des Projektwerbers u Verwaltung Bessere Entscheidungsqualität
8
Dauer der Genehmigungsverfahren Verfahrensdauer: 12 Monate 2. Abschnitt 10 Monate BMVIT Stellungnahmefrist: 6 Wochen Frist zu kurz für BI-Konstituierung und fundierte Einwendungen
9
Dauer und Anzahl der Rechtsschutzverfahren 18 Wochen Feststellungsverfahren 4,5 Monate Berufungsverfahren 21 Berufungsverfahren (7 pro Jahr) Ca 30 % Berufungen von UVP-Genehmigungen BMVIT: Kein aufschiebender Rechtsschutz 7 Berufungen pro Jahr und 6 Wochen Stellungnahmen führen zu keinen erheblichen Verfahrensverzögerungen
10
UVP-Pflicht UVP muss stattfinden Schwellenwerte senken Beteiligung und Rechtsschutz im Feststellungsverfahren
11
UVP-Pflicht: Schwellenwerte senken! Nur 20 UVP-Verfahren pro Jahr! Deutschland ca 900 Verfahren pro Jahr Frankreich ca 6.000 Schweden ca 2.500 Luxemburg ca 20 Tschechien ca 200 Quelle: AK Tagungsband UVP 2008, mwN
12
UVP-Pflicht: Beteiligung/Rechtsschutz im Feststellungsverfahren Ca 100 Verfahren pro Jahr 81 % keine UVP Umweltanwaltschaften haben limitierte Ressourcen Berufungen in NÖ? (1/3 aller Verfahren) Parteistellung für NGOs geboten durch Art 9/3 Aarhus Rechtsschutz geboten durch EuGH Rechtsprechung zum effektiven Rechtsschutz (vgl C-240/09 Slowakei)
13
Rechtsschutz – Allgemein Parteistellung im Feststellungsverfahren Parteistellung für BI auch im vereinfachten Verfahren Rechtsschutz unabhängig von Verfahrensbeteiligung (EuGH C-263/08 Schweden) Kein Fortbetriebsrecht (Art 9/4 Aarhus) Kostenersatz für Gutachten/Rechtsvertretung
14
Rechtsschutz ASFINAG und ÖBB Projekte BMVIT darf nicht Genehmigungsbehörde sein Zuständigkeit des Umweltsenates (UVP-RL, Art 9/4 Aarhus) Aufschiebender Rechtsschutz (Art 9/4 Aarhus)
15
Zusammenfassung/Forderungen Erhöhung der Effizienz der Öffentlichkeitsbeteiligung (frühzeitige, effektive Instrumente und Rechtsschutz, Kostenersatz) Abschaffung 3. Abschnitt Verlängerung der öffentlichen Auflage auf 12 Wochen 120 statt 20 UVP-Verfahren pro Jahr Parteistellung im Feststellungsverfahren Prä-UVP sowie /Alternativen- und Bedarfsprüfung bei öffentlichen Projekten; SUP wirkungslos
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.