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Freiburger Gemeindeverband
Vertiefungskurs im Zusammenhang mit dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) Bauwesen BRPA / 24 April 2010
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Plan Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) Das neue System zu den Abständen BRPA / 24 April 2010
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IVHB Gesetzlicher Rahmen
IVHB vom 22. September 2005 (Beitritt durch das Gesetz vom 2. September 2008) Allgemeiner Verweis - Art. 119 Abs. 2 RPBG Spezifischer Verweis - Art. 130 s. RPBG - Art. 70, 75 ff RPBR → Inkrafttreten am BRPA / 24 April 2010
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IVHB Gesetzlicher Rahmen
Inhalt - Massgebendes Terrain - Gebäude - Gebäudeteile - Längenbegriffe, Längenmasse - Höhenbegriffe, Höhenmasse - Geschosse - Abstände und Abstandsbereiche - Nutzungsziffern BRPA / 24 April 2010
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IVHB Juristische Tragweite
Formelle Harmonisierung: Definitionen - Die Kantone und die Gemeinden können sich dafür entscheiden: Gewisse Definitionen zu übernehmen oder nicht Andere Definitionen vorzusehen (z.B. Lukarnen) …jedoch ist es nicht möglich, einen Begriff des IVHB abweichend zu definieren BRPA / 24 April 2010
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IVHB Juristische Tragweite
Hinsichtlich des materiellen Rechts wird die Kompetenz des Kantons und der Gemeinden beibehalten (Werte der Nutzungsziffern, Abstände, Höhen usw.) Änderungen im Vergleich zum alten Recht: - Neue Definitionen, neue Mess-/Berechnungsweisen für die Höhen, Nutzungsziffern… BRPA / 24 April 2010
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IVHB Höhenbegriffe,Höhenmasse
Neuerungen - Gesamthöhe Berechnet sich am höchsten Punkt der Dachkonstruktion (und nicht mehr beim Dachgiebel) Art. 68 B ARRPBG ist nicht mehr anwendbar - Fassadenhöhe Begriff der Giebelhöhe ersetzt durch den Begriff der Fassadenhöhe: → Ist im GBR genau zu definieren - Besondere Lösung für die Flachdächer BRPA / 24 April 2010
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IVHB Geschossflächenziffer (GFZ)
Gemäss den Normen SIA 421/416 ≠ Ausnützungsziffer - Nebennutzflächen werden in die Berechnung einbezogen Jedoch werden Unterstände, die nicht auf allen Seiten geschlossen sind, nicht einberechnet - Lichte Höhe (5.4): Begriff ist nicht mit der GFZ verbunden BRPA / 24 April 2010
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IVHB Geschossflächenziffer (GFZ)
Konsequenzen - Konkordanztabelle (Anhang RPBG) Der neue Begriff und die in der Konkordanztabelle festgelegten Werte sind in den GBR direkt anwendbar - Berechnung der Anzahl Parkplätze anhand der VSS- Normen = alte Definition der Ausnützungsziffer BRPA / 24 April 2010
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IVHB Überbauungsziffer (ÜZ)
Gleiche Definition wie für die vorherige Überbauungsziffer, jedoch strenger Neuerungen - Die projiezierte Fläche der Unterstände, Vordächer und Vorsprünge wird miteinberechnet Konsequenzen - Sind Überlegungen zu den im GBR festzulegenden Werten im Sinne von Art. 81 RPBR anzustellen BRPA / 24 April 2010
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IVHB Weitere Besonderheiten
Vorsprünge Unterirdische Bauten, Unterniveaubauten Untergeschosse, Dachgeschosse, Attikageschosse BRPA / 24 April 2010
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IVHB Beispiel Siehe dazu die ausgehändigte Dokumentation
BRPA / 24 April 2010
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Das neue System der Abstände Gesetzlicher Rahmen
Art. 124 RPBG - Geschlossene und offene Bauweise Art. 132 RPBG - Grundabstand = zur Grundstücksgrenze - Verringerter und erhöhter Gebäudeabstand (RPBR) Art. 133 RPBG - Besondere Vorschriften Abstand zur Strasse, zum Fliessgewässer, zum Wald, zu den elektrischen Anlagen, zur Eisenbahnlinie usw. bleibt vorbehalten DBP, Baulinien BRPA / 24 April 2010
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Das neue System der Abstände Grundabstand
Grundsystem - h/ 2, mind. 4 m - Möglichkeit der Abweichung zwischen Nachbarn (Art. 133 RPBG; siehe dazu Formular) - Neuerung: Aufhebung des Gebäudeabstands (ausser das GBR sieht einen Gebäudeabstand vor) Feuerpolizeiliche Vorschriften vorbehalten - Erinnerung Abweichungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Oberamtsperson (ordentliches Verfahren) oder der Gemeinde (vereinfachtes Verfahren) BRPA / 24 April 2010
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Das neue System der Abstände Verringerte Abstände
Neuheiten (Art. 82 RPBR) - Einzig auf Bauten anwendbar, die nicht dem Wohnen oder Arbeiten dienen - Der Abstand wird nicht anhand der Dimensionierung des Werkes, sondern anhand der Höhe des Gebäudeteils, der ausserhalb des Baubereichs liegt, berechnet = Hälfte der Höhe des Gebäudeteils Weitere Bedingungen BRPA / 24 April 2010
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Das neue System der Abstände Erhöhte Abstände
Neuheiten (Art. 83 RPBR) - Anwendbar auf Gebäude, die mehr als 30 Meter lang und mehr als 10 m hoch sind - = wenigstens ein Fünftel der Fassadenlänge - Gegnüber Strassen nicht anwendbar - Möglichkeit, weitere Lösungen im Rahmen der OP (ZNP, GBR) oder im Rahmen eines DBP zu finden BRPA / 24 April 2010
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Das neue System der Abstände Beispiel
Siehe dazu die ausgehändigte Dokumentation BRPA / 24 April 2010
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Zusammenfassung Erinnerung: Übergangsrecht
Einige Bemerkungen zur Anpassung des GBR - GFZ: Vorsicht hinsichtlich der Parkplätze (unterirdisch usw.) - Überprüfung der Bauvorschriften unter dem Blickwinkel der IVHB (Fassadenhöhe, Unterirdische Bauten, Vorsprung, Attikageschoss, Dachgeschoss usw.) - Erhöhter Abstand: allenfalls Durchführung einer Analyse, um eine angemessene Lösung zu erhalten BRPA / 24 April 2010
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Zusammenfassung Im 2010 zu erarbeitende Dokumente
Tabelle, in welcher die durch das RPBG und RPBR eingeführten Neuerungen vorgestellt werden Richtlinien zu den Baugesuchen Richtlinien zum vereinfachten Verfahren Anpassung der Baugesuchsformulare - Einschliesslich eines neuen Formulars für Bauten ausserhalb der Bauzone Diverse Formulare und Richtlinien - Übertragung der Nutzungsziffern Bauhandbuch BRPA / 24 April 2010
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Zum Abschluss Das BRPA steht Ihnen jederzeit für allfällige Fragen hinsichtlich der raumplanerischen Instrumente sowie zur Umsetzung des neuen RPBG’s zur Verfügung Danke für Ihre Aufmerksamkeit und geschätzte Zusammenarbeit! BRPA / 24 April 2010
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