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Veröffentlicht von:Adelinda Schmunk Geändert vor über 11 Jahren
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Service des communes SCom Amt für Gemeinden GemA Direction des institutions, de l'agriculture et des forêts DIAF Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD Modul 2 Die Gemeindefinanzen Ausbildungsseminar des FGV für die gewählten Gemeinderätinnen und –räte 7. September 2011 Brigitte Zbinden, Revisorin
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2 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – Zweck und Verwendung >alle Vorgänge systematisch präsentieren, einordnen und erfassen >eine Kostenrechnung ermöglichen >die statistischen Daten vergleichbar und einheitlich gestalten >den politischen Entscheidträgern die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen Zweck
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3 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – Zweck und Verwendung 0Allgemeine Verwaltung 1Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2Bildung 3Kultur, Sport und Freizeit 4Gesundheit 5Soziale Sicherheit 6Verkehr und Übermittlungswesen 7Umweltschutz und Raumordnung 8Volkswirtschaft 9Finanzen und Steuern Funktionale Gliederung
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4 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – Zweck und Verwendung 1Aktiven 2Passiven 3Aufwand 4Ertrag 5Ausgaben 6Einnahmen 9Abschluss Buchhalterische Gliederung Bilanz Laufende Rechnung Investitionsrechnung
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5 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – Zweck und Verwendung >Kein Grenzbetrag >Laufende Rechnung >Aufwand und Ertrag eines Rechnungsjahres >Investitionsrechnung >Finanzvorfälle, die eigene oder subventionierte Vermögenswerte mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen >Mehrjährige, neue, erweiterte oder verlängerte Nutzung Laufende Rechnung oder Investitionsrechnung?
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6 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – Zweck und Verwendung >Wahrheit >Bruttoverbuchung >Sollverbuchung >Qualitative Bindung >Quantitative Bindung >Zeitliche Bindung Grundsätze des öffentlichen Rechnungswesens >Jährlichkeit >Vorherigkeit >Vollständigkeit >Öffentlichkeit >Einheit >Klarheit >Genauigkeit
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7 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – HRM2 >Neues Rechnungsmodell für den Bund, die Kantone und Gemeinden >2008 Veröffentlichung des Handbuchs – empfohlene Frist zur Umsetzung – 10 Jahre >2011 – Einführung des HRM2 für die Rechnungslegung beim Staat Freiburg Gemeinden: Änderung des Gesetzes über die Gemeinden und Einführung eines neuen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden Geplante Einführung auf Gemeindeebene - 2014 HRM2 – Neues harmonisiertes Rechnungslegungsmodell
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8 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – HRM2 >Harmonisierung der Rechnungslegung von Bund, Kantonen und Gemeinden >Verbesserung der Transparenz (ausserordentlicher Aufwand und Ertrag) >Orientierung an den IPSAS-Richtlinien (internationale Rechnungslegungsstandards) >Internationale Anforderungen, insbesondere bei der Finanzstatistik >Neu : Einführung eines Schweizerischen Rechnungslegungsgremiums für den öffentlichen Sektor (SRS) Ziele des HRM2
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9 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Kontenrahmen – HRM2 20 Fachempfehlungen mit oder ohne Gestaltungsspielraum, die u.a. folgende Themen betreffen: >Kontenrahmen und funktionale Gliederung >Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung >Neubewertungen der Bilanzwerte >Anlagenbuchhaltung >Geldflussrechnung >Anhang zur Jahresrechnung >Finanzhaushaltgesetz (Gemeinden) Empfehlungen
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10 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Revisionsstelle >Natürliche Person oder Revisionsunternehmen >Ernennung durch die Gemeindeversammlung oder den Generalrat, auf Vorschlag der Finanzkommission >1 bis 3 Rechnungsjahre >Wiederwahl ist möglich >Maximaldauer des Mandats: 6 aufeinanderfolgende Jahre Bezeichnung
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11 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Revisionsstelle >Zulassung als Revisor/in durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (Art. 60a ARGG) >Unabhängigkeit – darf weder tatsächlich noch dem Anschein nach beeinträchtigt sein (Art. 98b GG und 60b ARGG) Voraussetzungen
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12 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Revisionsstelle >Führt auf Anfrage des Gemeinderats die periodische Kontrolle der Bilanzwerte durch >Prüft, ob Buchhaltung und Jahresrechnung den im Ausführungsreglement festgelegten Grundsätzen des Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte entsprechen >Erstellt einen Prüfungsbericht zuhanden der Gemeindeversammlung oder des Generalrates >Meldet Verstösse gegen das Gesetz unverzüglich dem Gemeinderat >Informiert das Amt für Gemeinden unverzüglich, wenn Verstösse gegen das Gesetz festgestellt werden und der Gemeinderat keine Massnahmen ergreift Aufgaben
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13 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Revisionsstelle >Angaben zur Bestätigung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle >Angaben zu den Personen, die die Revision geleitet haben, und zu deren fachlicher Befähigung >Stellungnahme zum Ergebnis der Revision >Empfehlung, ob die Jahresrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen ist Minimaler Inhalt des Berichts (Kurzbericht)
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14 Amt für Gemeinden GemA Ausbildungsseminar des FGV / 7. September 2011 Revisionsstelle >Rücktritt vor Ablauf der Mandatsdauer – Angabe der Gründe an den Gemeinderat und Mitteilung an das Amt für Gemeinden >Kündigung durch die Gemeindeversammlung oder den Generalrat jederzeit möglich Rücktritt und Kündigung
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