Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07

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Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07 Körperschaftsteuer Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07

Körperschaftsteuer Rechtsgrundlagen Körperschaftsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Systematische Einordnung Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer Veranlagungsabgabe „Einkommensteuer“ juristischer Personen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Steuersubjekt Unbeschränkte Steuerpflicht Juristische Personen des privaten Rechts Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 KStG) Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-) Nicht Land- und Forstwirtschaft Nicht Vermögensverwaltung Stpfl ist der einzelne BgA Ausnahme Versorgungsbetriebe WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Steuersubjekt Beschränkte Steuerpflicht Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist Vor allem kest-pflichtige Erträge Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Steuersubjekt Persönliche Steuerbefreiungen In § 5 KStG aufgezählt zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) Einkommen iSd EStG Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG). Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben. WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1 KStG) Ausschüttungen der Gesellschaft an die Gesellschafter GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht (§ 8 Abs 1 KStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Gewinnermittlung § 5 Abs 1 EStG iZm §§ 11 und 12 KStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Verluste der Körperschaft Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig. Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG) Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Ausschüttungen an die Gesellschafter Folgen für die Körperschaft Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz von 25 % Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht Trennungsprinzip! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Ausschüttungen an die Gesellschafter Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person Einkünfte aus Kapitalvermögen KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37 EStG) Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb KESt, wenn nicht § 94a EStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter Trennungsprinzip Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn fremdüblich! Nicht fremdüblich Verdeckte Gewinnausschüttung Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung Rückgängigmachung von vGA: Einlage WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft Laufende Erträge sind von der KöSt befreit! Veräußerungsgewinne steuerpflichtig WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG) Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes Beteiligung mindestens 10 % Beteiligung seit mindestens 1 Jahr Beteiligungserträge steuerfrei Laufende Erträge Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer Ansatz Ausnahme: Option auf Steuerpflicht WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen verboten Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7 Jahre zu verteilen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden  Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) Gruppenträger Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften Gruppenmitglieder Inländische KapGes oder Genossenschaften Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind. WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) Finanzielle Verbundenheit Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten Ausländ Gruppenmitglied Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen Formale Voraussetzung Unterfertigung eines Gruppenantrages Ergebniszurechnung außerbücherlich Steuerausgleichsvereinbarung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG) Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird § 10 KStG ist aber anwendbar WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG) Tarif Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG Tarif WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Körperschaftsteuer Tarif (§ 22 KStG) 25 % vom stpfl Einkommen Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten Jährlich € 1750,- für GmbH Jährlich € 3.500,- für AG Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen  Anrechnung auf KöSt-Schuld WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Privatstiftungen Definition Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind. 70.000 €) Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Privatstiftungen Kosten der Vermögensausstattung: ErbSt 5 % (§ 8 Abs 3 ErbStG) Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt-Äquivalent Eintragungsgebühr 1 % WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Privatstiftungen Einkunftsermittlung Handelsrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung ins Firmenbuch Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht  Stiftung hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1 KStG)  Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus Gewerbebetrieb WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Eigennützige Privatstiftungen Gem § 5 Z 11 KStG nach Maßgabe des § 13 leg cit von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung (§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG) Ausländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine Steuerentlastung aufGr v DBA] WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Eigennützige Privatstiftungen Zinserträge aus österr Bankeinlagen u Forderungswertpapieren KESt-frei, wenn Zufluss an eigennützige PS (§ 94 Z 10 EStG) Zwischenbesteuerung (12, 5 %) von in- u ausländischen Kapitalerträgen aus Bankeinlagen u Forderungswertpapieren sowie von Einkünften aus der Veräußerung v Beteiligungen iSd § 31 EStG, wenn Einkü aus KV (§ 13 Abs 3 KStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Eigennützige Privatstiftungen Zwischenbesteuerung unterbleibt, Wenn im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an Begünstigte und davon KESt einbehalten sowie keine Entlastung auf Gr eines DBA Veräüßerungsgewinne auf AK neu angeschaffter mind 10 %-iger Anteile an KapGes übertragen Veräußerungsgewinne in Übertragungsrücklage Einkü aus betriebl Tätigkeit, VuV u Spekulationsgeschäfte nicht begünstigt  25 % KSt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2006 / 07 U M S A T Z S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2006 / 07

System der Umsatzsteuer Rechtsgrundlagen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft Umsatzsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen (BMF) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

System der Umsatzsteuer Funktionsweise Finanzamt 20 USt 40 USt 20 VSt 100 + 20 USt 200 + 40 USt Unternehmer F Unternehmer X Private A Belastung F = 0 Belastung X = 0 Belastung A = 40 WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuerbarer Umsatz (§ 1 Abs 1 UStG) Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt Eigenverbrauch im Inland Spezieller Eigenverbrauch im Inland Einfuhr von Waren aus dem Drittland WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Der Unternehmer (§ 2 UStG) Unternehmer ist, wer selbständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt Selbständigkeit Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu ihrem Auftraggeber? Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers zu folgen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Der Unternehmer (§ 2 UStG) Gewerbliche od berufliche Tätigkeit Nachhaltig Tun, Unterlassen, Dulden Einnahmenerzielungsabsicht Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung Ausnahme: Liebhaberei Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Der Unternehmer (§ 2 UStG) Beginn d unternehmerischen Tätigkeit Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Handlung Ende d unternehmerischen Tätigkeit Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Der Unternehmer Weltunternehmer Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des UStG erfüllt Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit unternehmerisch auftritt Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ... WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Der Unternehmer Körperschaften öffentlichen Rechts Bund, Länder, Gemeinden Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden Maßstab: Betriebe gewerblicher Art iSd KStG Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Merksatz: Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben Unternehmen alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Konsequenzen Eine gemeinsame USt-Erklärung Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmens  nicht steuerbare Innenumsätze WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

„gegen Entgelt“ Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“ Leistungsaustausch Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung Geld Anderer Gegenstand (Tausch) Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Gegenstand der USt Grundtatbestand Ergänzungstatbestand Lieferungen Sonstige Leistungen Ergänzungstatbestand Eigenverbrauch Einfuhr aus dem Drittland WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Lieferungen (§ 3 UStG) Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand Auch Strom und Gas Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Sonstige Leistungen (§ 3a UStG) Alles, was keine Lieferung ist Dienstleistungen Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung) Duldung eines Zustandes (zB Servitut) Unterlassungen Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte) Abgrenzungsfrage Worauf kommt es den Vertragsparteien an? WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten  entweder Lieferung od sonstige Leistung Beispiel Schneider fertigt Anzug nach Maß Auftraggeber stellt Hauptstoff bei  sonstige Leistung Schneider besorgt auch Hauptstoff  Lieferung Auftraggeber stellt Hauptstoff bei, Schneider stellt zusätzlich selbst Hauptstoff (zB Futterstoff) bei  Werklieferung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG) Entgelt Alles, was der Empfänger der Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten Was ein anderer als der Empfänger für die Lieferung od sonstige Leistung gewährt Wesentlich Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG) Änderung der Bemessungsgrundlage Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung eingetreten ist Zeitlich unbefristet Anwendungsfälle Mängelrügen, Skonti, Rabatte Zahlungsunfähige Kunden WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der Lieferung (§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG) Lieferung „im Inland ausgeführt“  steuerbar in Österreich Grundtatbestand Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs 7 UStG) Ergänzungstatbestand Wo die Beförderung od Versendung beginnt (§ 3 Abs 8 UStG) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der sonstigen Leistung (§ 3a Abs 6 – 12 UStG) Abhängig von der Art der sonstigen Leistung Generalnorm (§ 3a Abs 12 UStG) Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt Spezialnormen (§ 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG) Verhältnis der Absätze zueinander: Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Absätze! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 6 – Belegenheitsort des Grundstücks sonstige Leistung iZm einem Grundstück zB Architekt, Immobilienhändler Abs 7 – Ort, an dem die Beförderung bewirkt wird Beförderungsleistungen Bei grenzüberschreitender Beförderung  inländischer Teil der Leistung in Österreich ausgeführt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 8 - Tätigkeitsort Der Ort, an dem der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird Gilt für Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der Veranstalter, Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände. WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 10 – Katalogleistungen zB Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; Die Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen; Die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer; WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 10 – Katalogleistungen zB Die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung; Die Datenverarbeitung; Die Gestellung von Personal; Die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen; Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; Die Telekommunikationsdienste; ...... WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 9 – Katalogleistungen Die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen werden ausgeführt: Empfänger ist Unternehmer: sonstige Leistung wird dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt Empfänger ist kein Unternehmer und hat keinen Sitz im Gemeinschaftsgebiet: sonstige Leistung wird an seinem Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet ausgeführt (.....) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Reverse – charge (§ 19 Abs 1 UA 1 UStG) Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, wenn Leistender Unternehmer keinen Sitz oder Wohnsitz in Österreich, Aber sonstige Leistung in Ö ausgeführt Leistungsempfänger ist selbst Unternehmer oder juristische Person öffentlichen Rechts WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Eigenverbrauch im Inland Ersatztatbestand Ziel Gleichstellung mit dem Letztverbraucher, wenn der Unternehmer seinen privaten Bedarf aus dem Unternehmen deckt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Entnahmeeigenverbrauch § 3 Abs 2 UStG Der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt Entnahme eines Gegenstandes Durch einen Unternehmer Aus seinem Unternehmen Für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten oder Für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster Voraussetzung: vorher VStA WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Nutzungseigenverbrauch § 3a Abs 1a UStG Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes Der zum vollen od teilweisen VStA berechtigt hat, Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen, Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen AUSNAHME: private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes fällt nicht darunter! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Eigenverbrauch durch sonstige Leistung § 3a Abs 1a UStG Unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Spezieller Eigenverbrauch (§ 1 Abs 1 Z 2 UStG) Aufwandseigenverbrauch Bei ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen, für die davor VStA geltend gemacht wurde Aufwendungen für bestimmte Auslandsleistungen Befristet bis 1.1.2006 Bsp.: Auslandsleasing von PKW Gemeinschaftsrechtswidrig? WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Eigenverbrauch Bemessungsgrundlage (§ 4 Abs 8 UStG) Nutzungseigenverbrauch Auf die Nutzung entfallende Kosten Nach hA AfA + Betriebskosten im Ausmaß der privaten Nutzung Entnahmeigenverbrauch Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme Eigenverbrauch durch sonstige Leistung Die auf die sonstige Leistung entfallenden Kosten WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs 2 Z 3 UStG) Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland Unabhängig davon, ob Abnehmer der Lieferung Unternehmer oder Privatperson ist Bemessungsgrundlage Zollwert + Eingangsabgaben + Kommissions- und Beförderungskosten + Versicherungskosten bis zum 1. Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG) Änderung der Bemessungsgrundlage Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung eingetreten ist Zeitlich unbefristet Anwendungsfälle Mängelrügen, Skonti, Rabatte Zahlungsunfähige Kunden WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuersätze (§ 10 UStG) Allgemeiner Steuersatz 20 % ermäßigter Steuersatz 10 % Preise beinhalten im Zweifelsfall die Umsatzsteuer MwSt-Anteil bei USt-Satz von 20 %: 16,667 % (Divisor: 6) MwSt-Anteil bei USt-Satz von 10 %: 9,091 % (Divisor: 11) WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuerschuldner (§ 19 Abs 1 UStG) Regel Lieferung u sonstige Leistung  leistender Unternehmer Eigenverbrauch  eigenverbrauchender Unternehmer Einfuhr  einführende Person Ausnahme Reverse-Charge WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuerbefreiungen Echte Unechte Umsatz befreit Umsatz befreit Vorsteuerabzug bleibt USt bleibt neutral § 6 Abs 1 Z 1 – 6 UStG Unechte Umsatz befreit Kein Vorsteuerabzug § 6 Abs 1 Z 7 ff UStG Folge Gleichstellung mit Letztverbraucher USt Belastung Tw Optionsrecht auf Regelbesteuerung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuerbefreiungen mit VStA Ausfuhrlieferung Ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet Abnehmer befördert oder versendet selbst ins Drittland („tax free shopping“) Ausnahme: Touristenexport < 75 € Abnehmer ohne Wohnsitz in Österreich Zw Erwerb und Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate Wert der Lieferung nicht mehr als 75 €  Keine Steuerbefreiung  steuerpflichtig in Ö WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuerbefreiungen ohne VStA Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) Voraussetzungen Jahresumsatz nicht über 22.000 Euro (netto) / ab 2007 € 30.000,- Einmaliges Überschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren zulässig Von der USt befreit Kein VStA Keine Befreiung von den Aufzeichnungspflichten Ausnahme: Jahresumsatz nicht über 7.500 € WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuerbefreiungen ohne VStA Kleinunternehmer Option auf Steuerpflicht Bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides Empfehlenswert, wenn überwiegend Umsätze an Unternehmer und wenn hohe Vorsteuern Verpflichtet für 5 Jahre Bei Wechsel  Vorsteuerkorrektur WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Steuerbefreiungen ohne VStA Beispiele Grundstücksumsätze (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG) Erfasst alle Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG Steuerfrei ist auch die fiktive Lieferung Option auf Steuerpflicht Vermietung und Verpachtung von Grundstücken Ausgenommen Vermietung zu Wohnzwecken (10 % USt) Vorübergehend unternehmensfremde Nutzung fällt nicht unter die Befreiung! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug Kernstück des MwSt-Rechts Inhalt Zweck Erstattung der Umsatzsteuer auf empfangene Lieferungen und sonstige Leistungen Zweck Verwirklichung der Konsumbelastung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug (§ 12 UStG) Betrifft USt, EUSt, reverse-charge-Steuer Voraussetzungen Leistungsempfänger ist Unternehmer Leistung für das Unternehmen ausgeführt USt von anderem Unternehmer gesondert in Rechnung ausgewiesen Bezahlung nicht notwendig Ausnahme Anzahlung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug „für sein Unternehmen ausgeführt“, wenn Leistungen dienen zu mind 10 % unternehmerischen Zwecken maßgeblich sind Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung Im Ausmaß der nichtunternehmerischen Nutzung GS Nutzungseigenverbrauch WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug „für sein Unternehmen ausgeführt“ Beispiel Unternehmer X erwirbt einen PC, den er zu 70 % für seinen „Job“ verwendet, zu 30 % wird er von den Söhnen benutzt. Anschaffungskosten € 1000 + USt Lösung PC wird zu mind 10 % unternehmerisch genutzt  für das Unternehmen ausgeführt  VStA iHv 200 Private Nutzung  fiktive sonstige Leistung auf die Nutzung entfallende Kosten sind zu versteuern  30 % der AfA und der Betriebskosten x 20 % WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug „Nicht für das Unternehmen ausgeführt“ Kraft gesetzlicher Fiktion Entgelte, die überwiegend keine abzugsfähigen Aufwendungen iSd EStG PKW Folge Kein Vorsteuerabzug daher auch kein Eigenverbrauch WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Rechnung (§ 11 UStG) Angaben Name u Anschrift d leistenden Unternehmers Name u Anschrift d Abnehmers Menge, handelsübliche Bezeichnung der Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum, an dem Leistung ausgeführt Entgelt USt, die auf das Entgelt entfällt, Steuersatz; bei steuerfreien Umsätzen Hinweis auf die Steuerbefreiung UID-Nummer, wenn stpfl Umsätze ausgeführt UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn Rechnungsbetrag > € 10.000,- Ausstellungsdatum Laufende Nummer der Rechnung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Rechnung (§ 11 UStG) Kleinbetragsrechnung Entgelt nicht über 150 Euro Name, Adresse des leistenden Unternehmers Menge, handelsübliche Bezeichnung d Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum (d Ausstellung u d Leistungserbringung) Entgelt brutto Steuersatz WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Rechnung (§ 11 UStG) Gutschriften Steuerschuld auf Grund der Rechnung Gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung Steuerschuld auf Grund der Rechnung Unrichtiger Steuerausweis Unberechtigter Steuerausweis Leistung wurde gar nicht ausgeführt oder Leistender war nicht Unternehmer Berichtigung möglich! WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 3 UStG) Ausschluss vom Vorsteuerabzug Unecht befreite Leistungen Erfasst sind auch damit in bloß mittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen Die vorübergehend private Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Gebäudeteilen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 3 UStG) Nutzung eines Gegenstandes sowohl für steuerfreie als auch für steuerpflichtige Umsätze Aufteilung der Vorsteuern Nach der wirtschaftl Zuordnung Umsatzschlüsselmethode Beispiel Bank errichtet Gebäude, 1.000.000 + 20 % USt, Nutzung 60 % für das Bankgeschäft, 40 % steuerpflichtig vermietet  Bankgeschäft unecht steuerfrei, Vermietung steuerpflichtig  VStA 40 % von 200.000  80.000 WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerkorrektur (§ 12 Abs 10 UStG) Voraussetzungen Änderung des Verwendungszwecks eines Gegenstandes Innerhalb des Beobachtungszeitraumes Anlagevermögen: 5 Jahre Grundstücke (Gebäude): 10 Jahre Umlaufvermögen: grds. zeitlich unbegrenzt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerkorrektur Folgen Verwendung zuerst steuerpflichtig, dann steuerfrei Negative Vorsteuerkorrektur Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes ist VSt zurückzuzahlen Verwendung zuerst steuerfrei, dann steuerpflichtig Positive Vorsteuerkorrektur Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes wird VSt erstattet WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerkorrektur Wie? Bagatellgrenze Für jedes Jahr der Änderung 1/5 bzw 1/10 der gesamten Vorsteuer Bagatellgrenze 220 Euro VSt  keine Korrektur WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerkorrektur Beispiel S hat im Jahr 2002 einen PC erworben, den er für seine steuerfreie Versicherungstätigkeit verwendet hat. AK 2000 + 20 % USt. Im Jahr 2004 ändert er seinen Unternehmensgegenstand und arbeitet (selbständig) als steuerpflichtiger Eventmanager, den PC verwendet er weiter 2002: PC für das Unternehmen ausgeführt, aber Tätigkeit ist steuerfrei  kein VStA 2004: PC nicht mehr für steuerfreie Tätigkeit, sondern für steuerpflichtige  Änderung der Verhältnisse innerhalb der 5 Jahresfrist  positive VSt-Korrektur  1/5 von 400 bis zum Jahr 2006 WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug für Reisekosten Anknüpfung an die Einkommensteuer (ESt) Vorsteuerabzug nach Durchschnittsätzen Auf Grund des Gesetzes Auf Grund von Verordnungen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Entstehen der Steuerschuld Sollbesteuerung (§ 19 Abs 2 UStG) Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Leistung ausgeführt Bezahlung der Rechnung ohne Bedeutung Spätere Rechnungslegung Steuerschuld entsteht 1 Monat später WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Entstehen der Steuerschuld Ist-Besteuerung (§ 17 UStG) Nach vereinnahmten Entgelten Gilt für Freiberufler Nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende Andere Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 1,5 Mio Euro in den letzten 2 Jahren Anzahlungen Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung Fälligkeit = Entrichtungszeitpunkt Spätestens am 15. des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) der Steuerschuldentstehung zweitfolgenden Kalendermonat USt-Voranmeldung USt-Vorauszahlung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung Vorauszahlungszeitraum Grundsätzlich der Kalendermonat Kleinunternehmer, die optiert haben Vierteljahr Nach Ablauf des Kalenderjahres Veranlagung zur USt WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Aufzeichnungspflichten Wer? Jeder Unternehmer (auch befreite) Was? Eigene Umsätze VSt-zulässige Umsätze Einfuhr Eigenverbrauch Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Aufzeichnungspflichten Wie? Keine besonderen Formerfordernisse Verstoß Finanzordnungswidrigkeit WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Binnenmarkt - Überblick Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen EG-Richtlinien Wo in Österreich geregelt? Binnemarktregelung Anhang zum UStG Was braucht ein Unternehmer im Binnenmarkt? Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer Zusammenfassende Meldungen Buchnachweis WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Binnenmarkt - Überblick Grundsätze Bestimmungslandprinzip Ursprungslandprinzip Im privaten Reiseverkehr WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel

Binnenmarkt - Überblick Lieferungen im Binnenmarkt Exportsituation Importsituation Sonstige Leistungen im Binnenmarkt Besonderheiten in Bezug auf Beförderungsleistungen Vermittlungsleistungen Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel