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Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH1 Herzlich willkommen! Wege aus dem Steuerlabyrinth.

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Präsentation zum Thema: "Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH1 Herzlich willkommen! Wege aus dem Steuerlabyrinth."—  Präsentation transkript:

1 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH1 Herzlich willkommen! Wege aus dem Steuerlabyrinth

2 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH2 Inhalt Die Neuerungen durch das KMU-Förderungsgesetz Abgabenvergleich der Rechtsformen Künstler/Schriftstellerpauschalierung Einkommensabzugssteuer Aktuelles

3 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH3 Die Neuerungen durch das KMU- Förderungsgesetz 23.5.2006 im Nationalrat beschlossen Gültig ab 2007 Investitionsrücklage für Einnahmen-Ausgabenrechner 10% des Gewinnes bleibt steuerfrei Maximal 100.000,-- Voraussetzungen: betriebsführende Einnahmen-/Ausgabenrechner Investitionen im begünstigtem Ausmaß –Abnutzbare körperliche Anlagen (Nutzungsdauer mind. 4 Jahre)

4 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH4 Die Neuerungen durch das KMU- Förderungsgesetz –Wertpapiere (Anleihen und Anleihenfonds), wenn mehr als 4 Jahre behalten –Nicht begünstigt: Gebäude, Pkw/Kombi, gebrauchte Anlagen Tipp: Investitionen allenfalls auf 07 aufschieben Verlustvortrag für Einnahmen-/Ausgabenrechner bisher: Anlaufverluste der ersten 3 Jahre unbegrenzt vortragsfähig Neu: Verluste der letzten 3 Jahre abzugsfähig Tipp: Anlaufverluste aus 2003 und vorher 2006 verbrauchen!

5 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH5 Die Neuerungen durch das KMU- Förderungsgesetz Umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze Bisher netto 22.000,-- pro Jahr Neu: netto 30.000,-- pro Jahr Tipp: Inkl. Ust Einnahmen 36.000,-- (bei 20% Ust) 15%ige Toleranzgrenze 1mal in 5 Jahren

6 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH6 Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne Bilanzierende Gewerbetreibende und LuF Gewinn abzüglich Privatentnahmen = nicht entnommener Gewinn Besteuerung mit halbem Steuersatz Maximal begünstigt 100.000,-- Steuerersparnis maximal rund 25.000,--

7 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH7 Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften Achtung Steuerfalle Nachversteuerung: Beobachtungszeitraum 7 Jahre Entnahmen > Gewinn Nachversteuerung Aufgrund BMF-Auslegung: Nachversteuerungsbetrag meist höher als vorige Steuerersparnis Tipp: Vermeidung Nachversteuerung durch: –Umgründung –Betriebsveräußerung/-aufgabe

8 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH8 Für Kapitalgesellschaften Erwirtschafteter Gewinn 100.000,-- Körperschaftsteuer -25.000,-- Bilanzgewinn +75.000,-- Bei Gewinnausschüttung: Kapitalerstragsteuer -18.750,-- Verbleibt privat +56.250,--

9 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH9 Für Kapitalgesellschaften Vorteilhaftigkeit – wesentliche Parameter: Abgabenrechtliche Vorteilhaftigkeit Höhe Gewinn/Verlust – Mindest-KÖSt Verlustausgleich Höhe Entnahmen –Schuldenrückzahlung –Investitionen/Wachstum Geschäftsführungsbezüge SV-freie Mieteinkünfte Steuerbegünstigte Pensionsvorsorge

10 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH10 Für Kapitalgesellschaften Zivilrechtliche Vorteilhaftigkeit Trennung Betrieb/Privat – Haftung

11 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH11 Künstler-/Schriftsteller- pauschalierungsverordnung Keine doppelte Buchhaltung 12% Betriebsausgabenpauschale vom Umsatz für Telefon, Büromaterial, Fachliteratur, Eintrittsgelder, Kleidung, Kosmetika, technische Hilfsmittel wie PC und dergleichen, Reisediäten, Arbeitszimmer, Geschäftsfreundebewirtung und ähnliches Maximal 8.725,-- Pauschale Vorsteuern in Höhe von 12% der pauschalen Betriebsausgaben

12 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH12 Einkommensabzugssteuer Z.B. bei Zahlungen an ausländische Künstler, Unterhaltungsdarbietende, Vortragende, Lizenzgebühren 20% Abzugssteuer Bis 15. des Folgemonats An Betriebsfinanzamt Haftung bei Nichtabfuhr Tipp: Je nach Doppelbesteuerungsabkommen vermeidbar

13 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH13 Aktuelles Frist Vorsteuererstattung Ausland für 2005 bis 30.6.2006 – nicht verlängerbar Rechnungsausstellung: Angabe UID-Nummer Kunde ab 1.7.2006 bei Rechnungen > 10.000,-- Kein Vorsteuerabzug Kunde

14 Juni 2006Copyright by Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH14 Auf Wiedersehen! Wesonig + Partner Steuerberatung GmbH A-8160 Weiz, Tel. 03172/3780-0 A-8280 Fürstenfeld Tel. 03382/52506-0 E-Mail: office@wesonig.at


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