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Inhalt Stand: 19.2.2016 1 Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE.

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Präsentation zum Thema: "Inhalt Stand: 19.2.2016 1 Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE."—  Präsentation transkript:

1 Inhalt Stand: 19.2.2016 1 Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE

2 Inhalt Stand: 19.2.2016 2 Inhaltsverzeichnis Fall Grundstück in München Lösung Unternehmer Grundstückslieferung Abzugsverfahren Unternehmensvermögen Vermietung Vorsteuerabzug

3 Inhalt Stand: 19.2.2016 3 Fall ARGE

4 Inhalt Stand: 19.2.2016 4 Fall Rolf und Carsten sind Bauunternehmer Sie gründen ARGE um Autobahnen zu bauen

5 Inhalt Stand: 19.2.2016 5 Lösung 3 Unternehmer Rolf Carsten und ARGE

6 Inhalt Stand: 19.2.2016 6 Rolf und Carsten sind Unternehmer Rolf und Carsten sind wirtschaftlich tätig als Bauunternehmer Sie sind selbständig und nachhaltig tätig um Einnahmen zu erzielen Rolf und Carsten sind Vollunternehmer mit Soll-Besteuerung

7 Inhalt Stand: 19.2.2016 7 ARGE ist Unternehmer ARGE ist wirtschaftlich tätig durch Autobahnbau Sie ist selbständig und nachhaltig tätig um Einnahmen zu erzielen ARGE tritt nach außen auf Sie ist Vollunternehmer mit Soll-Besteuerung

8 Inhalt Stand: 19.2.2016 8 Überlassung der Baugeräte

9 Inhalt Stand: 19.2.2016 9 Fall Rolf und Carsten überlassen der ARGE unentgeltlich Baugeräte Sie sind mit 50 % am Gewinn der ARGE beteiligt

10 Inhalt Stand: 19.2.2016 10 Lösung Rolf und Carsten erbringen sonstige Leistung an ARGE durch Überlassen der Baugeräte Echte Gesellschafterleistung gegen Gewinnanteil ohne Leistungsaustausch ist nichtsteuerbar

11 Inhalt Stand: 19.2.2016 11 Neue Fahrbahndecke für Autobahn

12 Inhalt Stand: 19.2.2016 12 Fall Bayern erteilt ARGE Auftrag Fahrbahndecke zu erneuern ARGE beschafft Hauptstoff z.B. Teer Werklohn2,5 Mio + USt

13 Inhalt Stand: 19.2.2016 13 Werklohn2,5 Mio + USt 2 Abschlagszahlungenje 1 Mio + USt im Juni und Juli 2015 Vertragsstrafe mit 5 % für Verzug Abnahme im September 2015

14 Inhalt Stand: 19.2.2016 14 Werklieferung ARGE erbringt Werklieferung an Bayern durch Leistungsaustausch gegen Werklohn am Ort der Übergabe in Bayern ARGE schuldet Werk und Hauptstoff Werklieferung erfolgt mit der Abnahme Werklieferung im Inland ist steuerbar Werklieferung ist pflichtig, da nicht befreit

15 Inhalt Stand: 19.2.2016 15 Entgelt Entgelt ist der Werklohn mit 2,5 Mio netto Vertragsstrafe ist echter Schadensersatz Echter Schadensersatz mindert nicht das Entgelt Umsatzsteuer beträgt 19 % aus 2,5 Mio = 475.000

16 Inhalt Stand: 19.2.2016 16 Umsatzsteuer entsteht Aus den Anzahlungen mit der Zahlung im Juni und Juli 2015 jeweils 19 % aus 1 Mio = 190.000 Aus dem Rest-Werklohn mit der Abnahme im September 2015 19 % aus 500.000 = 95.000

17 Inhalt Stand: 19.2.2016 17 Abzugsverfahren gilt nicht Werklieferung durch ausländischen Unternehmer ARGE ist kein ausländischer Unternehmer Bauleistung Bayern als Leistungsempfänger erbringt keine Bauleistungen

18 Inhalt Stand: 19.2.2016 18 Erdarbeiten durch Frank

19 Inhalt Stand: 19.2.2016 19 Fall ARGE beauftragt Subunternehmer Frank mit Erdarbeiten für neue Fahrbahndecke Frank erteilt Rechnung ohne Umsatzsteuer über 10.000

20 Inhalt Stand: 19.2.2016 20 Werkleistung Frank erbringt Werkleistung an ARGE durch Leistungsaustausch gegen Entgelt am Belegenheitsort in Bayern Frank schuldet nur das Werk Werkleistung erfolgt mit der Abnahme Werkleistung im Inland ist steuerbar Werkleistung ist pflichtig, da nicht befreit

21 Inhalt Stand: 19.2.2016 21 Entgelt Entgelt für die Werkleistung ist der Werklohn mit 10.000 Umsatzsteuer beträgt 19 % aus 10.000 = 1.900

22 Inhalt Stand: 19.2.2016 22 Abzugsverfahren bei Bauleistungen Frank erbringt Bauleistung an ARGE Erdarbeiten sind Werkleistung um Bauwerk (Autobahn) herzustellen ARGE verwendet Bauleistung von Frank für eigene Bauleistung (Fahrbahndecke) ARGE schuldet Umsatzsteuer mit 1.900 aus der Werkleistung von Frank

23 Inhalt Stand: 19.2.2016 23 Vorsteuerabzug der ARGE ARGE ist Leistungsempfänger der Erdarbeiten ARGE verwendet Erdarbeiten für pflichtige Werklieferung an Bayern Pflichtige Werklieferung ist Abzugsumsatz Leistungsempfänger hat Vorsteuerabzug beim Abzugsverfahren ohne Rechnung

24 Inhalt Stand: 19.2.2016 24 Vermietung der Planierraupe

25 Inhalt Stand: 19.2.2016 25 Fall Rolf vermietet Planierraupe an Juan in Madrid für 2 Monate Rolf bringt Planierraupe nach Madrid Rücktransport durch Juan

26 Inhalt Stand: 19.2.2016 26 Entgelt netto Miete für Planierraupe7.000 Rücktransport durch Juan wird angerechnet mit2.000 Rolf erteilt Rechnung über 5.000 + USt

27 Inhalt Stand: 19.2.2016 27 Vermietung der Planierraupe Rolf erbringt sonstige Leistung an Juan gegen Entgelt durch Leistungsaustausch am Ort des Leistungsempfängers in Spanien Vermietung ist nichtsteuerbar

28 Inhalt Stand: 19.2.2016 28 Unrichtiger Steuerausweis Vermietung ist nichtsteuerbar Rolf schuldet Umsatzsteuer Rolf kann berichtigen ohne Zustimmung des FA

29 Inhalt Stand: 19.2.2016 29 Kein innergemeinschaftliches Erbringen Rolf befördert Planierraupe nach Madrid zu vorübergehenden Zwecken

30 Inhalt Stand: 19.2.2016 30 Innergemeinschaftliche Güterbeförderung Juan erbringt sonstige Leistung an Rolf durch Rücktransport der Planierraupe gegen Entgelt durch Leistungsaustausch am Empfängerort (Rolf) im Inland Güterbeförderung ist steuerbar Güterbeförderung ist pflichtig da nicht befreit

31 Inhalt Stand: 19.2.2016 31 Entgelt für Güterbeförderung Tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe durch Vermietung gegen Barzahlung und Rücktransport Entgelt für Rücktransport2.000 19 % aus 2.000 =380

32 Inhalt Stand: 19.2.2016 32 Abzugsverfahren Rücktransport ist sonstige Leistung durch ausländischen Unternehmer Rolf schuldet Umsatzsteuer mit 380 aus Rücktransport

33 Inhalt Stand: 19.2.2016 33 Vorsteuerabzug Rolf verwendet Rücktransport für Vermietung der Raupe Vermietung der Raupe im Inland wäre pflichtig und Abzugsumsatz Rolf kann Vorsteuer mit 380 abziehen


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