München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Fünf)zehn Jahre Selbstverwaltung der ungarischen Justiz.

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München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Fünf)zehn Jahre Selbstverwaltung der ungarischen Justiz Dr Péter Darák Ph.D

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Justiz nach der Wende Ausschreibung von leitenden Positionen (Eine starke Stellung der Präsidenten) Aufstellung von richterlichen Mitbestimmungsgremien auf allen Ebenen –Gesamtrichterkonferenzen der Gerichte –Ein gewählter Landesrat der Richter –Gewählte Richterräte an den Gerichten (Mitwirkung in Personal-, und Budgetfragen) –Fachliche Gremien (sg.Kollegien)

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Justizreform 1997 Vorbild Italien, Spanien Landesjustizrat tritt an Stelle des Justizministeriums –Zusammensetzung (das richterliche Element überwiegt, weitere Mitglieder sind: Generalstaatsanwalt, Justizminister, Vorsitzende der Landesrechtsanwaltkammer, Mitglieder von zwei Parlamentsausschüssen)

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Landesjustizrat Die Gesamtrichterkonferenzen wählen die Delegierten für die Wahl des Landesjustizrates Die Delegierten wählen durch eine geheime Wahl die neun Richtermitglieder des Justizrates für sechs Jahren Wählbar sind alle Richter mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Aufgaben des Landesjustizrates I. Zentrale Verwaltungsaufgaben Ernennungen Fertigt den Haushaltsvorschlag an, reicht diesen dem Parlament unmittelbar ein (seit 2003) Wirtschaftet mit dem Budget Leitet und kontrolliert die Verwaltungstätigkeit der Gerichtspräsidenten

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Aufgaben des Landesjustizrates II. Organisiert die zentrale Weiterbildung Aussenvertretung der Justiz (zB. In Entschädigungssachen usw.) Legt die Grundsätze der Gerichte fest Sammelt statistische Daten Digitalisierung Veröffentlichung von den rechtskräftigen Urteilen und Revisionsentscheidungen

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Rechtstellung des einzelnen Richters Sachliche und persönliche Unabhängigkeit Fortbildungspflicht Durch Gesetz geregelte Besoldung Zentrale Ausschreibung und Aufnahmeprüfung für Universitätabsolventen (erst ab 2008!) Ausschreibungspflicht für alle Richterposten, wobei die Stellungsnahmen des fachlichen Gremiums und Richterrates nicht verbindlich sind

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Mitwirkung von Richterverbänden I. Ungarisches Richterverband Verein von –Arbeitsrechtlichen Richter –Richtern des Wirtschaftsrechts –Verwaltungsrichtern –Richtern für Europarecht (sg. Trainers) –Für Verkehrsrecht (gemischt mit anderen Juristen) –Richtern für die gute Verwaltung (sg.Ibike)

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Mitwirkung von Richterverbänden II. Konsultation bei Zusammenlegung von fachlichen Fortbildungsprogrammen Stellungnahme an Entwürfen von Satzungen des Amtes des Landesjustizrates Nominierung für Auszeichnungen Fachliche Konsultation bei Begutachtung von Gesetzentwürfen

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Schlussbemerkungen I. Landesjustizrat schützt vor äusseren Einflüssen. Das Parlament –das regierende Koalition- kann bei der Budget, und bei der Wahl des OG Präsidents immer Kritik ausüben. Die Macht der Verwaltung muss sorgfältig verteilt und balanciert werden. Keine der leitenden Personen darf unkontrollierte Befugnisse haben. Dafür wäre die Verbietung oder Limitierung der Neuwahl auf Verwaltungsposten bedenkbar.

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Schlussbemerkungen II. Zentrale Unabhängigkeit – alleine – kann kein Gleichgewicht auf allen Ebenen garantieren. Ersetzt nicht die Selbstverwaltung an den Gerichten. Von den Richtern gewählten örtlichen, territorialen Gremien sind ebenso wichtige Elemente der Selbstverwaltung. Die Dualität der fachlichen und Mitbestimmungsgremien sichert den gewünschten Kontroll auf allen Ebenen der Verwaltung.

München, 12.Juni 2008.Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!