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ÖSTERREICH PARLAMENT REGIERUNG UND. PARLAMENT Zentrale Funktion: Gesetzgebung Besteht aus zwei Kammern: NATIONALRATBUNDESRAT BILDEN GEMEINSAM DIE BUNDESVERSAMMLUNG.

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1 ÖSTERREICH PARLAMENT REGIERUNG UND

2 PARLAMENT Zentrale Funktion: Gesetzgebung Besteht aus zwei Kammern: NATIONALRATBUNDESRAT BILDEN GEMEINSAM DIE BUNDESVERSAMMLUNG

3 NATIONALRAT Direkt vom Volk gewähltDirekt vom Volk gewählt 183 Abgeordnete183 Abgeordnete Gewählt auf 4 Jahre, nach der Wahlrechtsreform von 2007 ab nächster Legislaturperiode – 5 JahreGewählt auf 4 Jahre, nach der Wahlrechtsreform von 2007 ab nächster Legislaturperiode – 5 Jahre Gemeinsam mit Bundesrat gesetzgebendes OrganGemeinsam mit Bundesrat gesetzgebendes Organ Kontrolle der Arbeit der RegierungKontrolle der Arbeit der Regierung

4 NATIONALRAT - ZUSAMMENSETZUNG Wahlergebnis September 2008

5 BUNDESRAT „Länderkammer“ – vertritt die Interessen der Länder„Länderkammer“ – vertritt die Interessen der Länder Derzeit 62 MitgliederDerzeit 62 Mitglieder Nicht direkt gewähltNicht direkt gewählt Gemeinsam mit Nationalrat gesetzgebendes OrganGemeinsam mit Nationalrat gesetzgebendes Organ Hat Einspruchsrecht gegen Gesetzesanträge des Nationalrates (allerdings nur mit aufschiebender Wirkung)Hat Einspruchsrecht gegen Gesetzesanträge des Nationalrates (allerdings nur mit aufschiebender Wirkung)

6 Bundesrat - Zusammensetzung Mitglieder von den Landtagen entsandt, je nach Stärke der in den Landtagen vertretenen ParteienMitglieder von den Landtagen entsandt, je nach Stärke der in den Landtagen vertretenen Parteien Anzahl der Bundesräte abhängig von der Bevölkerungszahl eines Landes (max. 12, mindestens 3)Anzahl der Bundesräte abhängig von der Bevölkerungszahl eines Landes (max. 12, mindestens 3) Präsident des Bundesrats Martin Preineder ÖVP Vizepräsidentin des Bundesrats Mag. Susanne Neuwirth SPÖMag. Susanne Neuwirth Vizepräsident des Bundesrats Mag. Harald Himmer ÖVP

7 Kärntner Bundesratsabgeordnete Ana Blatnik Fraktion: Bundesratsfraktion der SPÖ Peter Zwanzigerl Fraktion: ohne Fraktionszugehörigkeit, entsendet von FPK Peter Mitterer Fraktion: ohne Fraktionszugehörigkeit, entsendet von FPK Karl Petritz Fraktion: Bundesratsfraktion der ÖVP

8 BUNDESREGIERUNG Die Bundesregierung ist mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut. Ihr gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister an. Als Kollegialorgan übt sie nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich ausdrücklich zugewiesen sind. Alle anderen Aufgaben sind vom jeweils zuständigen Ressort-minister beziehungsweise der zuständigen Ressort-ministerin zu bearbeiten.

9 BUNDESREGIERUNG Bundeskanzler Werner Faymann Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger

10 Die Bundesregierung 2011 -

11 BUNDESREGIERUNG Sozialminister Huntsdorfer, Finanzministerin Fekter, Frauen- und Öffentlicher Dienst Hainisch-Hosek, Gesundheitsminister Stöger, Innenministerin Mikl-Leitner, Justizministerin Karl Landwirtschaftsminister Berlakovich, Verteidigungsminister Darabos, Unterrichtsministerin Schmied, Verkehrsministerin Bures, Wirtschaftsminister Mitterlehner, Wissenschaftsminister Töchterle

12 Parlament und Bürgerbeteiligung Direkte Demokratie VolksabstimmungVolksbegehrenVolksbefragung

13 Wahlrecht In Österreich wird nach den Grundsätzen des allgemeinen, freien und geheimen Wahlrechts gewählt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wahlpflicht besteht nicht. Das passive Wahlrecht, also das Recht gewählt zu werden, haben alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit kann man nur als Folge einer gerichtlichen Verurteilung ausgeschlossen werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das heißt, die Mandate werden nach dem jeweiligen prozentuellen Stimmenanteil bei den Wahlen an die einzelnen wahlwerbenden Gruppen vergeben.

14 BUNDESPRÄSIDENT Dr. Heinz Fischer Der Bundespräsident Österreichs ist das von den Österreicherinnen und Österreichern auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt. Er ist damit der einzige Repräsentant des Gesamtstaates, welcher direkt demokratisch gewählt wird.

15 Kompetenz im Detail Vertretung der Republik nach außenVertretung der Republik nach außen Abschluss von StaatsverträgenAbschluss von Staatsverträgen Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der StaatssekretäreErnennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der StaatssekretäreEntlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre Angelobung der LandeshauptmännerAngelobung der Landeshauptmänner Auflösung des NationalratesAuflösung des Nationalrates Auflösung eines LandtagesAuflösung eines Landtages NotverordnungsrechtNotverordnungsrecht Oberbefehl über das BundesheerOberbefehl über das Bundesheer Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der BundesgesetzeBeurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze BegnadigungsrechteBegnadigungsrechte

16 „REICHSINSIGNIEN“ FAHNErot-weiß-rot Wappen Nationalhymne


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