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Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen.

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Präsentation zum Thema: "Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen."—  Präsentation transkript:

1 Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen

2 Überblick 1.Entstehung des Amts der oder des Behindertenbeauftragten 2.Einführung in die Funktion des LBB 3.Aufgabenschwerpunkte des Beauftragten 4.Abschließende Bemerkungen / Austausch 2/20

3 1. Entstehung des Amts der oder des Behindertenbeauftragten 3/20

4 Beschluss der Bürgerschaft vom 01. Juli 2004 Drucksache 16/ 353: „Ein/eine Landesbehindertenbeauftragte/r kann zur Umsetzung des Gesetzes und zur Schaffung gleichberechtigter selbstbestimmter Lebensverhältnisse im Lande Bremen einen wichtigen Beitrag leisten.“ Beschluss des Senats vom 07. Juni 2005 Aufnahme der Tätigkeit am 01. Juli 2005 4/20

5 2. Einführung in die Funktion des Behindertenbeauftragten 5/20

6 Wahl des Beauftragten  Präsident der Bürgerschaft schlägt Person vor  Möglichst ein Mensch mit Behinderung  Stellungnahme der verbandsklageberechtigten Verbände wird eingeholt  Bürgerschaft wählt auf Vorschlag des Präsidenten die oder den Beauftragten  Amtszeit beträgt sechs Jahre  01. April 2009 bis 31. März 2015 6/20

7 Sitz des Beauftragten Bremische Bürgerschaft – Börsenhof A Foto: Bremer Touristik-Zentrale 7/20

8 Büro des Beauftragten Kai Baumann Dr. Joachim Steinbrück Kai J. Steuck Nadine Wendelken Christian Schubert 8/20 Weitere Informationen erhalten Sie im Geschäftsverteilungsplan (www.lbb.bremen.de – Der Beauftragte)www.lbb.bremen.de

9 3. Aufgabenschwerpunkte des Beauftragten 9/20

10 Vorgaben aus dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz Die beauftragte Person ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen Ombudsfunktion Interessen behinderter Menschen. /. Öffentliche Verwaltung, Bürgerschaft Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an die beauftragte Person wenden Der Senat beteiligt die beauftragte Person bei allen Vorhaben des Senats, die die Belange behinderter Menschen betreffen  Besonderheit Bremerhaven 10/20

11 Aufgabenbereiche a)Anliegen und Eingaben b)Bauen und Verkehr c)„Große Politik“ d)Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit 11/20

12 a) Anliegen und Eingaben Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an die beauftragte Person wenden (§ 15 Abs. 4 BremBGG) 2010 = 89 Anliegen 2011 = 73 Anliegen 2012 = 78 Anliegen 2013 = 74 Anliegen 12/20

13 b) Bauen und Planen  Seit Februar 2006 Träger öffentlicher Belange  Anhörung und Beteiligung bei Bau-, Erschließungs- und Planungsvorhaben sowie bei Neuanmietungen  Regelmäßige Baubesprechungen  Austausch mit dem Forum Barrierefreies Bremen 2010 = 99 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben 2011 = 73 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben 2012 = 97 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben 2013 = 80 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben 13/20

14 Bauen und Planen Beteiligungsbeispiele Hulsberg-Viertel - MitteShared Space - Osterholz Domsheide Straßenbahnverlängerung 14/20

15 c) „Große Politik“ 15/20

16 „Große Politik“  Weitere Felder:  Diverse Gremien / Ausschüsse: Deputationssitzungen + ESF / EFRE + …  Jour fixe mit Senatoren  Treffen der Landesbehindertenbeauftragten / Großstadtbeauftragten  Bundesteilhabegesetz  Reform des Behindertengleichstellungsgesetz  Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 16/20

17 4. Bewusstseinsbildung www.lbb.bremen.de 17/20

18 Bewusstseinsbildung unmittelbar durch das Büro des Landesbehindertenbeauftragten Webseite Newsletter Pressemitteilungen Veranstaltungen Tätigkeitsbericht 18/20

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

20 4. Abschließende Bemerkungen / Austausch Büro des Landesbehindertenbeauftragten Am Markt 20, 28195 Bremen 0421 361-18181 office@lbb.bremen.de www.lbb.bremen.de 20/20


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