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Präsentationsvorlage
Sonder-Mitglieder- versammlung Rheinischer Verband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder e.V. Präsentationsvorlage Bonn, 4.Juli 2013 Neufassung und Beschluss zur Änderung der Satzung des Rheinischen Verbandes Ev. Tageseinrichtungen für Kinder Rheinischer Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. Diakonie Rheinland- Westfalen-Lippe e.V.
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Wesentliche Änderungen
Anpassung der Stimmverteilung der Mitglieder - § 6 und § 9 Geborene Mitglieder der EKiR und DW der EKiR im Vorstand - § 7 Einrichtung einer Geschäftsstelle - § 7 und § 10 Konkretisierung des Beirats - § 8 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
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§ 6 Mitgliederversammlung
(2) Die Stimmverteilung auf die Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, umgerechnet auf Vollzeitstellen, die in den unter § 4 genannten Einrichtungen tätig sind: ab 1 Mitarbeiterin und Mitarbeiter (VK-Wert) – 1 Stimme ab 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VK-Wert) – 2 Stimmen ab 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VK-Wert) – 3 Stimmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VK-Wert) – 4 Stimmen ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VK-Wert) – 5 Stimmen ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VK-Wert) – 6 Stimmen ab 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VK-Wert) – 7 Stimmen (3) Das Stimmrecht wird durch persönlich benannte Abgeordnete wahrgenommen. Je Abgeordnete/Abgeordneter können bis zu drei Stimmrechte wahrgenommen werden sowie jeweils eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter bestellt werden. Die Namen der Abgeordneten und deren Stellvertretung werden nach schriftlicher Aufforderung durch die Geschäftsstelle dieser umgehend mitgeteilt. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
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§ 9 Einladungen und Beschlussfähigkeit
(3) Die Ausübung der Stimmrechte in der Mitgliederversammlung kann nur von den persönlich benannten Abgeordneten und den jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter gem. § 6 Abs. 3 wahrgenommen werden. Geplantes Verfahren: mit der Vorankündigung zur nächsten Mitgliederversammlung durch die Geschäftsstelle werden die Träger gebeten, die Namen der Abgeordneten innerhalb einer bestimmten Frist zu benennen. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
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§ 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus sechs stimmberechtigten Personen und berücksichtigt in seiner Zusammensetzung die paritätischen Vertretungen der Landesteile des Mitgliedsgebietes Nord – und Südrhein. (2) Dem Vorstand gehören an: a) vier von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählte Personen. Dies sind der Vorsitzende/die Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende/die stellvertretende Vorsitzende und zwei Beisitzende. b) eine von dem Diakonischen Werk im Rheinland benannte Vertretung. c) eine von der Evangelischen Kirche im Rheinland benannte Vertretung. Die Vorstandsmitglieder unter Buchstabe a) werden auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt; sie bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt. (3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB (engerer Vorstand) sind der Vorsitzende/die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertretung. Diese vertreten den Verband gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. (4) Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte des Verbandes verantwortlich. Er tritt nach Bedarf auf Einladung des Vorsitzenden zusammen. Die Geschäftsführung nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
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§ Beirat (1) Zur Beratung des Vorstandes in allen Fragen von besonderer Wichtigkeit oder grundsätzlicher Bedeutung wird ein Beirat bestellt, der aus 12 – 15 Personen besteht und in seiner Besetzung die paritätischen Vertretungen der Landesteile des Mitgliedsgebietes Nord – und Südrhein berücksichtigt. (2) Die Mitglieder des Beirats werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Beirat soll sich aus folgenden Vertretern zusammensetzen: bis zu sechs Trägervertreter/-vertreterinnen bis zu zwei Vertreter/Vertreterinnen der Aus – und Fortbildung bis zu drei Vertreter/Vertreterinnen aus der Verwaltungsleitung bis zu vier Vertreter/Vertreterinnen der sozialpädagogischen Arbeit (3) Beiratssitzungen finden in der Regel zweimal jährlich statt. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
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§ 10 Geschäftsstelle (1) Der Verband unterhält eine Geschäftsstelle an seinem Sitz in Düsseldorf. Er beruft im Einvernehmen mit dem Diakonie Rheinland, Westfalen, Lippe e.V. eine Geschäftsführung, welche die Geschäftstelle leitet und die laufenden Geschäfte erledigt. (2) Die Geschäftsführung hat die gesamten Geschäfte des Verbandes zu besorgen und führt die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung aus. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
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Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Sarah Steinfeld Geschäftsbereich FABE Telefon: Telefax:
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