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STAATSAUFBAU DER BRD - das Grundgesetz trat am in Kraft

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Präsentation zum Thema: "STAATSAUFBAU DER BRD - das Grundgesetz trat am in Kraft"—  Präsentation transkript:

1 STAATSAUFBAU DER BRD - das Grundgesetz trat am in Kraft Es ist die rechtliche und politische Grundordnung der BRD - laut Grundgesetz ist die BRD ein demokratischer, föderaler, sozialer Rechtsstaat   Föderation (Bundesstaat) = die Staatsgewalt wird auf die Bundesländer und auf den Zentralstaat aufgeteilt = die Bundesländer haben in vielen Bereichen ihre eigene Autonomie = Selbstbestimmungsrecht, d.h., sie sind in vielen

2 Bereichen vom Zentralstaat unabhängig
Die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Bundesländern gehören fast zum Tagesgeschäft. = jedes Bundesland hat eigene Verfassung, eigenes Parlament, eigene Regierung, eigene Gesetze (in manchen Bereichen) Legislative des Zentralstaates (= die BRD) = das Parlament (der Bundestag + der Bundesrat) Exekutive des Zentralstaates (= die BRD) = die Regierung (15 Minister + Kanzler + 1 Vizekanzler) Legislative des Bundeslandes = das Landesparlament - der Landtag

3 Legislative der Stadtstaaten = das Abgeordnetenhaus Berlin die Hamburgische Bürgerschaft die Bremische Bürgerschaft Exekutive des Bundeslandes = die Landesregierung Exekutive der Stadtstaaten = der Senat

4 2. Sozialstaat = den Menschen wird bei Krankheit, Erwerbslosigkeit, Behin- derung und im Alter ein materielles Auskommen gewährlei- stet = es gibt ein hoch entwickeltes Netz an sozialen Sicherungs- systemen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern anteilig finanziert werden - u.a.: Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeits- losenversicherung

5 3. Rechtsstaat = das ganze Handeln der staatlichen Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle = die unabhängigen Gerichte sollen die Legalität des Handelns von allen staatlichen Institutionen sichern = es werden die Rechte der Menschen geschützt

6 4. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) - das Parlament
  Der Bundestag - die untere Kammer des Parlaments - s Mandat: 4 Jahre, 631 Abgeordneten - an der Spitze des Bundestages stehen der Bundestags- präsident und Vizepräsidenten - es sind die wichtigsten Per- sonen der dt. Legislative - die Wahlbeteiligung ist traditionell hoch ( %) - der Bundestag verkörpert nicht den Typ eines Debattierparla- aments, er entspricht eher dem Typ eines Arbeitsparlaments

7 Kompetenzen: übt die legislative Gewalt aus = die Bildung +
Abstimmung von Gesetzen Die Entwürfe von Gesetzen stammen meistens von der Bundesregierung, nur ein kleinerer Teil entsteht direkt im Bundestag oder im Bundesrat : Abstimmung des Staatshaushaltes : Abstimmung von internationalen Verträgen : Kontrolle der Regierung : Wahl des Bundeskanzlers

8 : Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten
und der Richter : Kontrolle vom Bundeswehreinsatz

9 4.2 Der Bundesrat - das Mandat: 4 Jahre., 69 Mitglieder
: den Bundesrat bilden Mitglieder der Landes- regierungen, d.h., der Bundesrat besteht nicht aus gewählten Volksvertretern - an der Spitze steht der Bundesratspräsident – er darf u.a. den Bundespräsidenten bei seiner Abwesenheit vertreten Kompetenzen: durch den Bundesrat sind die Bundesländer auf der Bundesebene vertreten = es geht um die Ländervertretung = die Vertre- ter vom Bundesland sollten die Länderinte- ressen beim Zentralstaat wahren

10 : Beteiligung an der Gesetzgebung des Bundes
(zusammen mit dem Bundestag) : Kontrollorgan für die Legislative und Exekutive des Bundes

11 5. Die vollziehende Gewalt (Exekutive)
5.1 Der Bundespräsident - der Präsident stellt eine neutrale, überparteiliche Kraft dar - das Mandat: 5 Jahre, darf 1x wieder gewählt werden : Joachim Gauck (parteilos) Kompetenzen: er vertritt das Land nach außen – schließt inter. Verträge ab : ernennt und entlässt den Bundeskanzler : ernennt und entlässt die Richter

12 : auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und
entlässt die Minister : darf den Bundestag auflösen : setzt die Gesetze in Kraft : kann Straftäter begnadigen : das Vetorecht gesteht dem Präsidenten nicht zu

13 5.2 Die Bundesregierung = die Minister + Bundeskanzlerin + 1 Vizekanzler - die Kanzlerin stellt die bedeutendste Person der Politik dar und repräsentiert das Land nach außen - die Kanzlerin wählt die Minister aus und der Bundespräsident ernennt sie dann ins Amt Der Bundespräsident darf die Ministerkandidaten auch ablehnen. Angela Merkel (CDU) – seit 2005, 2009, – Koalition CDU-CSU + SPD

14 15 Ministerien: das Auswärtige Amt (Außenminist.)
: das BM des Inneren : das BM der Finanzen : das BM der Justiz u. für Verbraucherschutz : das BM der Verteidigung : das BM für Arbeit u. Soziales : das BM für Bildung u. Forschung : das BM für Ernährung u. Landwirtschaft : das BM für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend : das BM für Gesundheit : das BM für Umwelt : das BM für Verkehr : das BM für Wirtschaft u. Energie u.a.

15 6. Die rechtsprechende Gewalt (Judikative)
- wird durch unabhängige Gerichte ausgeführt - das höchste Gericht: das Bundesverfassungsgericht  Sitz: Karlsruhe Kompetenzen: das Gericht beschäftigt sich mit Verfassungs- beschwerden, die von Bürgern oder Ver- fassungsorganen eingelegt werden können : das Gericht muss Gesetze außer Kraft setzen, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen = das Gericht hat Monopol auf die ganze Verfassungsauslegung


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