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Europäische Union Európska únia

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Präsentation zum Thema: "Europäische Union Európska únia"—  Präsentation transkript:

1 Europäische Union Európska únia
PaedDr. Diana Mešťanová / Jazyková odborná príprava Obchodná akadémia, Akademika Hronca 8, Rožňava Moderné vzdelávanie pre vedomostnú spoločnosť / Projekt je spolufinancovaný zo zdrojov EÚ OA Rožňava – moderná škola ITMS kód Projektu

2 Inhalt Die Gründung der EU Die Geschichte der EU Die Funktion der EU
Die Mitgliedstaaten der EU Die Organe der EU Das Europäische Parlament Der Rat der EU (Minister) Der Europäische Rat Der Europäische Gerichtshof Die Europäische Kommission

3 1. Gründung der EU Die EU hat 1958 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Gründerstaaten begonnen: Belgien, Bundesrepublik Deutschland (damals in den Grenzen vor der Wiedervereinigung), Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande. Hauptziele der Gründung der EWG waren: wirtschaftliche Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit (Frieden). Zugleich mit der EWG wurde die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Vorausgegangen war 1952 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die EGKS endete, wie im Gründungsvertrag vorgesehen, 2002 nach 50 Jahren.

4 2. Geschichte der EU 1951:Sechs Länder heben die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl aus der Taufe. 1957:Dieselben sechs Länder unterzeichnen die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft. 1973:Die Gemeinschaften werden auf neun Mitgliedstaaten erweitert und entwickeln weitere gemeinsame Politiken. 1979:Das Europäische Parlament wird erstmals direkt gewählt. 1981:Mit Griechenland tritt ein weiterer Mittelmeerstaat bei. 1992:Der Europäische Binnenmarkt wird Realität. 1993:Die Europäische Union wurde gegründet durch den Vertrag von Maastricht (in Kraft seit 1. November 1993); 2002:Der Euro wird in Umlauf gebracht. 2007:Die EU hat 27 Mitgliedstaaten. 2009:Der Vertrag von Lissabon, mit dem die Arbeitsweise der EU geändert wird, tritt in Kraft. 2010 wurde die EU durch den Vertrag von Lissabon Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft.

5 3. Funktion der EU Die EU hat im 21. Jahrhundert den Auftrag,
den Frieden zwischen den Mitgliedstaaten zu erhalten und auf diesem Frieden weiter aufzubauen; die europäischen Länder zu konkreter Zusammenarbeit zu bewegen; dafür zu sorgen, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit leben können; die wirtschaftliche und soziale Solidarität zu fördern; in einer globalisierten Welt die europäische Identität und Vielfalt zu bewahren; die gemeinsamen europäischen Werte zu propagieren.

6 4. Mitgliedstaaten der EU
Die EU besteht heute aus 28 Mitgliedstaaten. Fünf weitere Staaten sind Beitrittskandidaten. jedes europäische Land hat das Recht, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft zu stellen. Den offiziellen Status „Beitrittskandidat“ vergibt die EU an Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, welcher nach einer positiven Empfehlung durch die Europäische Kommission vom Rat der Europäischen Union einstimmig angenommen wurde.

7 5. Organe der EU Die sieben Organe der EU sind:
das Europäische Parlament der Europäische Rat der Rat (der Minister) die Europäische Kommission der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Europäische Zentralbank (EZB) der Rechnungshof

8 6. Das Europäische Parlament
die 736 Mitglieder des EP vertreten die Bürger der EU, Deutschland hat 99 Abgeordnete die Abgeordneten werden alle 5 Jahre gewählt seinen Sitz hat das EP in Straßburg in Frankreich das EP erlässt zusammen mit dem Rat alle Gesetze der EU, sie entscheiden über den Haushaltsplan der EU das EP kontrolliert die Arbeit der Europäischen kommission und kann sie zum Rücktritt zwingen

9 7. Der Rat der EU ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig
übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest schließt internationale Verträge Sitz in Brüssel

10 8. Der Europäische Rat „Gipfeltreffen“ der Staats- und Regierungschefs unter Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates Setzt Richtlinien und Impulse gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritäten fest wird nicht gesetzgeberisch tätig repräsentiert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und bildet daher neben dem Rat der Europäischen Union – auch Ministerrat genannt Sitz in Brüssel

11 9. Der Europäische Gerichtshof
sichert die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedsstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden je ein Richter pro Land Sitz in Luxemburg

12 10. Die Europäische Kommission
ist die „Regierung“ unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften (alleiniges Initiativrecht) setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts („Hüterin der Verträge“) handelt internationale Verträge aus je ein Kommissar pro Land Sitz in Brüssel

13 Quellen


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