Zuwendungsbestätigungen

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 Präsentation transkript:

Zuwendungsbestätigungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Regeln des Spendenrechts 1. Bei einer Spende muss es sich um eine echte und freiwillige Zuwendung in Form einer Geldzuwendung oder einer Sachzuwendung handeln. Es darf keine Gegenleistung vorhanden sein 2. Die Körperschaft (Verein) muss eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenen Muster verwenden. 3. Von der Zuwendungsbestätigung muss der Verein eine Zweitschrift erstellen und als Nachweis mindestens 10 Jahre aufbewahren. Weiterhin ist eine Jahreszusammenfassung erforderlich, die als Anlage der Steuererklärung der Körperschaft (Verein) sein muss. 4. Die Zuwendungen an den Verein müssen ordnungsgemäß in den Kassenbüchern erfasst und verbucht werden. 5. Sachzuwendungen müssen unter Angaben von entsprechenden Nachweisen bewertet werden. Angaben auf der Zuwendungsbestätigungen zwingend erforderlich. 6. Die Körperschaft (Verein) muss den Nachweis über die satzungsmäßigen Verwendungen der Zuwendungen führen. 7. Zum Zeitpunkt der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen muss die Körperschaft (Verein) tatsächlich über ein Vereinsvermögen in gleicher Höhe wie die Summe der Zuwendungsbe- stätigungen verfügen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Zuwendungshaftungen Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln des Zuwendungsrechts haftet die Körperschaft in Höhe von: 30 % Körperschaftsteuer und 15 % Gewerbesteuer des Betrages der auf der Zuwendungsbestätigung ausgewiesen wurde. Der Empfänger der Zuwendungsbestätigung genießt den Grundsatz von Treu, Recht und Glauben. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Geld- und Sachzuwendungen Vereinsberatung : Steuern Geld- und Sachzuwendungen Geldzuwendung Bargeldhingabe Banküberweisung Verzicht auf Aufwandsersatz Sachzuwendung Hingabe eines Wirtschaftsgutes Überlassung eines Wirtschaftgutes Überlassung einer Dienstleistung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Gesetzliche Voraussetzungen Vereinsberatung : Steuern Gesetzliche Voraussetzungen Geldzuwendung: § 10 b Einkommensteuergesetz Sachzuwendung: § 10 b Einkommensteuergesetz Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Verwendung der Zuwendungsbestätigung Vereinsberatung : Steuern Verwendung der Zuwendungsbestätigung Geldzuwendung Amtlich vorgeschriebener Vordruck „Geldzuwendung“ Sachzuwendung Amtlich vorgeschriebener Vordruck „Sachzuwendung“ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Geldzuwendung Mitgliedsbeitrag muss auf der Zuwendungs- bestätigung gestrichen (sofern vorhanden) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Angabe durch ankreuzen „JA“ oder „NEIN“ Vereinsberatung : Steuern Banküberweisung Mitgliedsbeitrag muss auf der Zuwendungs- bestätigung gestrichen werden. Angabe durch ankreuzen „JA“ oder „NEIN“ bei Verzicht von Erstattungen von Aufwendungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Aufwandszuwendungsbestätigung Vereinsberatung : Steuern Aufwandszuwendungsbestätigung Mitgliedsbeitrag muss auf der Zuwendungs- bestätigung gestrichen (sofern vorhanden). Eine Verzichtserklärung des Mitgliedes muss vorliegen Satzungsvoraussetzung für die Aufwands- und Auslagenersatz muss vorliegen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Vereinsberatung : Steuern Sachzuwendung Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand und Kaufpreis (Angaben sind beim Zuwender zu erfragen) Feststellung über den Wert der Sachzuwendung muss erfolgen und nachgewiesen werden. (Angaben sind beim Zuwender zu erfragen, Rechnung liegt vor, Hilfsmittel: Kataloge mit Prteisangaben) Feststellung der Herkunft der Sachzuwendung muss erfolgen (Privatvermögen, Betriebsvermögen, Keine Angaben des Zuwenders) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Häufige Fehlerquellen bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Vereinsberatung : Steuern Häufige Fehlerquellen bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Nichtverwendung oder Abänderungen des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks. Ausnahme: Freie Gestaltung des Ausstellers mit Vereinsemblem. Persönliche Anrede des Zuwenders auf der Zuwendungsbestätigung. (Angaben auf Rückseite der Zuwendungsbestätigung möglich). Dankesworte auf der Zuwendungsbestätigung. (Dankesworte auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung möglich). Fehlender Hinweis zum Ende der Zuwendungsbestätigung (Wer vorsätzlich und groß fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst……… usw.) Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für Mitgliedsbeiträge Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für eine Aufwandsspende ohne Vorlage eines Nachweises über die Höhe des Aufwands und einer entsprechenden Satzungsvoraussetzung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

Zuwendungsbestätigungen Vereinsberatung : Steuern Hinweise Amtlichen Vordrucke „Geldzuwendung“ oder „Sachzuwendung“ können im Internet unter www.hmdf.de Vordrucke Zuwendungsbestätigungen Heruntergeladen und verwandt werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013