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Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht.

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Präsentation zum Thema: "Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht."—  Präsentation transkript:

1 Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht

2 Vereinsberatung : Steuern R e g e l n Freiwilligkeit Verein muss gemeinnützig sein Verwendung des amtlichen Vordrucks Ordnungsmäßige Erfassung im Kassenbuch Nachweis über die satzungsmäßige Verwendung Vereinsvermögen muss der Höhe der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen entsprechen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

3 Vereinsberatung : Steuern Geldzuwendung Bargeldhingabe Geldeingang auf dem Bankkonto des Vereins Ausstellung einer Quittung für den Spender Einzahlung des Betrages auf dem Vereinskonto Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

4 Vereinsberatung : Steuern Sachzuwendung Hingabe eines Wirtschaftsgutes an den Verein Feststellung des Wertes des Wirtschaftsgutes Führung des Nachweises über den Wert des Wirtschaftsgutes Prüfung, ob Wirtschaftsgut aus dem Betriebs- oder Privatvermögen des Spenders stammt Ausstellung der Zuwendungsbestätigung „Sachzuwendung“ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

5 Vereinsberatung : Steuern Aufwandszuwendung Verzichtserklärung für Aufwandsersatz Vertragliche Vereinbarung zwischen Verein und MA Vorstandsbeschluss über Aufwandsersatz Nachweis über Aufwand muss vorliegen Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (ankreuzen des Worts „JA“ auf dem Vordruck) Nachweis über die Höhe des Aufwandes ist der Kopie der Zuwendungsbestätigung beizufügen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

6 Vereinsberatung : Steuern Kleinspenden bis 200 € Nachweis: Bareinzahlungsnachweis oder Buchungsbestätigung des Kreditinstituts Bestandteil des Nachweises der steuerbegünstigte Zweck „Sport“ Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftssteuer Angaben, on es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers den Betrag den Buchungstag Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

7 Vereinsberatung : Steuern Sammelbestätigung Kennzeichnung der Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) durch Ersatz des Wortes „Bestätigung“ durch das Wort „ Sammelbestätigung“. Listenförmige Angaben der Einzelspenden auf der Rückseite der Spenden- bescheinigung mit: Datum des Geldeingangs Betrag Art der Zuwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

8 Vereinsberatung : Steuern Zuwendungshaftung Bei Zuwiderhandlungen gegen das Spendenrecht z.B. durch Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen die nicht den Gemeinnützigkeitsbereich des Vereins betreffen die Summe aller Zuwendungsbestätigungen höher als das Vereinsvermögens ist Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen Nichtverwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks „Zuwendungsbestätigung“ Folge: Zuwendungshaftung in Höhe von 30% Einkommensteuer und 15 % Gewerbesteuer des Betrages der auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigt worden ist. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

9 Vereinsberatung : Steuern Hinweise Die Verwendung der amtlichen Vordrucke „Geldzuwendungen“ und „Sachzuwen- dungen“ ist zwingend notwendig, sonst wäre der Tatbestand der Haftung erfüllt. Zuwendungsbestätigungen können nur mit Unterschrift des Vereinsvorstandes im Sinne des § 26 BGB ausgestellt und nach den in der Vereinssatzung festgelegten Vertretungsvollmachten unterschrieben werden. Die Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen führt zur Haftung. Die amtlichen Vordrucke dürfen keine Anrede, Gruß- oder Dankesworte enthalten. Unrichtig oder zu Unrecht ausgestellte Zuwendungsbestätigungen sind zurückzufordern, zu ändern oder für ungültig zu erklären. Bei der Ungültigkeits- erklärung muss das Original der Zuwendungsbestätigung vorliegen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015


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