Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid"—  Präsentation transkript:

1 Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: März 2018

2 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Feststellungsbescheid §§ 51, 59, 60 und 61 AO Inhalte Satzung entspricht dem Gemeinnützigkeitsrecht Förderungszweck wird definiert Aussage zum Umgang mit Zuwendungsbestätigungen Gültigkeit längstens 3 Jahre Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

3 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Hinweise Eine Feststellung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung wird nur bei Neugründung oder Wiederbeantragung der Gemeinnützigkeit erteilt. Die Feststellung trifft keine Entscheidung zur Steuerbefreiung des Vereins. Die Feststellung beinhaltet folgende Aussagen: - dass die Satzung dem Gemeinnützigkeitsrecht entspricht - welcher förderungswürdiger Zweck vom Verein gefördert wird - welche Möglichkeiten der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen vorhanden sind. Die Gültigkeit der Feststellung beträgt längstens 3 Kalenderjahre. Vor Ablauf der Feststellung erfolgt die Aufforderung der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung, zwecks Prüfung der Steuerbefreiung. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

4 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Freistellungsbescheid Inhalte Feststellung der Gemeinnützigkeit Steuerfreiheit der Geschäftsbetriebe Feststellung Förderungszweck Möglichkeiten der Zuwendungs- bestätigungen Gültigkeit längstens 5 Kalenderjahre nach Ausstellungsdatum Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013

5 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Hinweise Der Freistellungsbescheid ist der Steuerbescheid für gemeinnützige Vereine. Mit dem Freistellungsbescheid wird die Steuerbefreiung des Vereins bestätigt, in der Regel für drei Kalenderjahre. Der Freistellungsbescheid beinhaltet folgende Feststellungen: - die Gemeinnützigkeit des Vereins - die Steuerbefreiung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe - den Förderungszweck - die Möglichkeiten im Umgang mit den Zuwendungsbestätigungen Die Gültigkeit des Freistellungsbescheides beträgt längstens 3 Kalenderjahre ab dem Datum der Ausstellung Der Freistellungsbescheid dient zur Vorlage beim Landessportbund Hessen e.V., den zuständigen Amtsgerichten und bei den Banken und Sparkassen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015


Herunterladen ppt "Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen