Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung?!

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 Präsentation transkript:

Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung?! 27.06.2016, Graz, BBB

Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung Ausgangslage UVP-G 1993 (Basis EU-Richtlinie) „Startphase“ UVP-G 2000: Ausweitung Anwendungsbereiche (Anhang) Konkretisierung Einzelfallprüfung / Screening Verfahrensart und –dauer UVP Novellen, z.B. 2004: Regelung der Beteiligung (Aarhus-Konvention 2003) Einbindung der NGO`s Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie (ÖB-RL) Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung

Beteiligungen lt. UVP Gesetz Umsetzung / Konkretisierung ÖB-RL Definition der „betroffenen Öffentlichkeit“ (§19) NachbarInnen („wesentliche Auswirkungen“) „Parteien“ (nach Verwaltungsrecht) Umweltanwältin Wasserwirtschaftliche Planungsorgane Gemeinden Bürgerinitiativen, gem. Abs. 4 Umweltorganisationen (Verein, Stiftung); gemeinnützig; mind. 3 Jahre eingetragen in „Liste“ des Lebensministeriums Im vereinfachtem Verfahren sind BI`s nur „Beteiligte“ (Recht auf Akteneinsicht) Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung

§9: Öffentliche Auflage (6 Wochen) Stellungnahmerecht für „Jedermann“ Kundmachung / Edikt Projekteinsichtnahme (wer, wo, wie) BI`s (nach § 19) Parteienstellung Termine (mündliche Verhandlung) „Jedermann“ (erford. Unterstützungserklärungen) kann innerhalb der Fristen eine schriftliche „Stellungnahme“ abgeben (Parteienestellung) Öffentliche Auflage im vereinfachten Verfahren Kürzere Fristen (6 Monate) BI´s haben „Beteiligtenstellung“ Recht auf Akteneinsicht Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung

Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung UVP im vereinf. Verfahren Ablaufschema UVP Verfahrensdauer min. 9 Monate Differenzierung im Anhang UVP-G (Verfahrensdauer min. 6 Monate) Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung

Beschwerderecht / Anfechtung An den Verwaltungsgerichtshof (VWGH) UVP Entscheidungen (Bescheide) können beim VWGH angefochten werden An den Verfassungsgerichtshof Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung

Beteiligung auf informeller Ebene  Beispiel Koralmbahn (Trassenverordnung) Moderation des Planungsprozesses Trassenbegehungen Gemeindeforen Regionalforen Info-Büros (Sprechstunden an 2 Standorten) Projektinfo / Planungsstand Anrainerberatung Besucherliste / Dokumentation Flyer, Infopfade etc.  Beispiel Steirische Ostbahn (Trassenauswahlverfahren) Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung

Resümee: Mehrwert eines „Offenen Planungsprozesses“ Planungsdialog gewährleistet höhere Projektqualität Planungs- und Projektsicherheit (Konsenswerber, Behörde) Höhere Projektakzeptanz Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung