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Reformbedarf aus Sicht einer Vollzugsbehörde Statement: Mag. Udo Stocker Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A Umwelt- und Anlagenrecht.

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Präsentation zum Thema: "Reformbedarf aus Sicht einer Vollzugsbehörde Statement: Mag. Udo Stocker Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A Umwelt- und Anlagenrecht."—  Präsentation transkript:

1 Reformbedarf aus Sicht einer Vollzugsbehörde Statement: Mag. Udo Stocker Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A Umwelt- und Anlagenrecht Referat UVP Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

2 Autor UVP – G 2000 3 Säulen der UVP Integrativer Ansatz der Umweltverträglichkeitsprüfung Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (inkl. NGOs) volle Verfahrens- und Verhandlungskonzentration bei einer Behörde (= Landesregierung) Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

3 Autor UVP – G 2000 Diese 3 Säulen bewirken: Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

4 Autor Antragsphase Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011 Antragsprinzip und Verfahrensgliederung Bescheid MVH Beteiligung der Öffentlichkeit UVGA Parteiengehör

5 Autor Antragsphase Problem: Vollständigkeitsprüfung wird mehrstufig/mehrgleisig durchgeführt! z.B.: BMLFUW/UBA prüft gem. § 5 UVP-G –Darstellung des Untersuchungsrahmens –Vollständigkeit der Unterlagen in Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen des § 6 Abs. 1 UVP-G –Methodischer Ansatz zur Erstellung der UVE –Nachvollziehbarkeit bei der Erstellung der Daten Lösung : UVE- Übermittlung ja, aber Entfall des Stellungnahmerechtes Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

6 Autor Ermittlungsphase Problem: Großverfahrensbestimmungen werden doppelt/parallel angewendet § 9 UVP-G: –Allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung –Erlangen der Partei/Beteiligtenstellung für BI –Erhalt/Verlust der Parteistellung für UO § 44b AVG: Erwartungswert - mehr als 100 Beteiligte –Verlust der Parteistellung für Nachbarn und sonstige Parteien (strittig bei: Formal/Legalparteien) Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

7 Autor Ermittlungsphase Praxis : kombiniert beide Bestimmungen in einem Edikt Aber: bei Erwartungswert unter 100 Beteiligten besteht die Gefahr des Verfahrensfehlers Lösung : Sonderregelung im UVP-G, die abweichend vom AVG die Einwendungsregeln mit Präklusionsfolgen generell (also auch bei Erwartungswert unter 100 Beteiligte) anwendbar macht. Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

8 Autor Feststellungsverfahren Problem : Einbeziehung der mitwirkenden Behörden, die nicht mit Sicherheit bei der gebotenen Grobprüfung identifizierbar sind Beispiel: die Frage, ob der in einerAnlage verwertet Stoff Abfall oder Nebenprodukt ist (AWG oder GewO?), ist für die Grobprüfung der Umweltauswirkungen im Feststellungsverfahren irrelevant Lösung : Entfall der Parteistellung für mitwirkende Behörden, allenfalls Ersatz durch bloßes Anhörungsrecht Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

9 Autor Feststellungsverfahren Problem : vereinzelt aus der Spruchpraxis des US ableitbare Forderung nach intensiver Prüftiefe in der EFP aber: zu intensive Prüftiefe belastet Behörden und Projektwerber, was nicht mit der Idee einer bloßen Grobprüfung vereinbar ist. Lösung : Entfall der Prüfpflicht für Umweltaspekte (z.B. Ausmaß der Zusatzbelastung von PM10), die ohnehin in den mitzubedenkenden Materien- genehmigungsverfahren zu prüfen sind Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011

10 Autor Danke für die Aufmerksamkeit Fragen? DISKUSSION Anregungen? Round Table – Effiziente UVP-Verfahren Wien, 29. 9. 2011


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