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Öffentlichkeitsbeteiligung im Nuklearbereich und die österreichische Antiatompolitik ANDREAS MOLIN Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten.

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Präsentation zum Thema: "Öffentlichkeitsbeteiligung im Nuklearbereich und die österreichische Antiatompolitik ANDREAS MOLIN Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten."—  Präsentation transkript:

1 Öffentlichkeitsbeteiligung im Nuklearbereich und die österreichische Antiatompolitik
ANDREAS MOLIN Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten

2 Österreichs Anti-Atom-Politik
„Energie Union ohne Kernenergie“ Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie Ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit – Risikominimierung Transparenz und Partizipation im Nuklearsektor Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger an grenzüberschreitenden Verfahren Kooperation mit der Zivilgesellschaft Initiativen für Transparenz und Partizipation auf bilateraler, europäischer und internationaler Ebene

3 (Öffentlichkeits-)BETEILIUNG – Rechtsinstrumente
Aarhus-Konvention - Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungs- verfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (UN-ECE), einschlägige EU-Richtlinien Espoo-Konvention - Übereinkommen über die Umweltverträglichkeits- prüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (UN-ECE), einschlägige EU-Richtlinien Öffentlichkeit: Stellungnahmen, Anhörungen Staatliche Ebene: Stellungnahmen, Anhörungen, Konsultationen, Monitoring Bilaterale Abkommen (staatliche Ebene) IAEA Konventionen, etc. (von begrenzter Auswirkung)

4 (Öffentlichkeits-)BETEILIUNG – GRUNDSÄTZE
Beteiligung wenn nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können (deterministisch), aber “graded- approach” Nachteilige Auswirkungen: wenn Maßnahmen erforderlich sind Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglichen Fachstellungnahmen, Konsultationen, etc., um Österreichs Sicherheits- und Umweltinteressen zu vertreten und kompetente und umfassende Information der Öffentlichkeit zu ermöglichen (Umweltbundesamt

5 Kooperation mit der Zivilgesellschaft – Möglichkeiten und Grenzen
Weiterentwicklung/Interpretation des Rechtsrahmens Beteiligungsmöglichkeiten Evidenz schaffen Einschlägige Initiativen Bestehender Rechtsrahmen Formal und faktenbasiert Kapazitäten und Ressourcen Österreich zentriert Keine Rechtsberatung Allgemeine Themen: Sprachenfrage Vertraulichkeit Betroffenheit

6 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Andreas Molin, AL Dipl.-Ing. Abteilung I/6, Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten Stubenbastei 5, 1010 Wien T , F


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