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Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten!

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Präsentation zum Thema: "Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten!"—  Präsentation transkript:

1 Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten!
erzlich ILLKOMMEN Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten! Von Leonhard Schmuckenschlager

2 Begrüßung Herzlich Willkommen zur Info- Veranstaltung
„Veranstaltungen, Feste,… rechtlich richtig abhalten“ Eigenvorstellung: Name: Leonhard Schmuckenschlager Funktion: Brandschutzbeauftragter der Stadtgemeinde Klosterneuburg Tätig seit: (als BSB seit )

3 Behördliche Zuständigkeiten
Gemeinde ist zuständig wenn Wenn die Gemeinde nicht zuständig ist, wer dann? Die Bezirkshauptmannschaft Die NÖ Landesregierung! innerhalb der Gemeindegrenzen nicht mehr als Personen die VA besuchen (gleichzeitig!) Projektionsflächen (< 9m²) zu Film- vorführungszwecken verwendet werden. keine Tanzveranstaltungen mit besonderen Mitteln Stichwort: Schaum, Styropor, Pyrotechnik, o. ä.

4 Anmeldung vs. Eignung VA- Anmeldung Eignung d. Betriebsstätte Wer ist der Veranstalter? Wer ist verantwortlich? Wo soll die VA stattfinden? Wie viele Personen kommen? in Summe? Wie viele gleichzeitig? Betriebstechnische Einrichtungen Versicherung VA- Ort genehmigt?? Liegt schon eine Genehmigung vor?- Die auch passt? Eigentümer einverstanden? Pläne (Grundriss, Einbauten) Wieviel Auslastung (Personen) Technische Beschreibungen? Was wird gefeiert! Open Air, Gebäude, Zelt Konzepte (Lärm, WC, Brandschutz, Sicherheit, etc.) Wann muss ich das Wissen? Mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung!!!

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6 Anmeldung der Veranstaltung
JA wenn… Nein weil… öffentlich zugänglich (für jedermann) öffentlich beworben Veranstaltung zu Religionsausübung (wenn anerkannt!) in den Stätten der Ausübung Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen in dem dafür vorgesehenen und genehmigten Umfang; Veranstaltungen, die nach ihrer Art im Volksbrauchtum begründet sind, wie z.B. Platzkonzerte, Faschingsumzüge etc.; und Weitere wie…

7 Fristen Anmeldung bei der Gemeinde 4- Wochen vor VA- Beginn! Anmeldung bei der Bezirksbehörde oder Landesregierung 8- Wochen vor VA- Beginn! Mindestens!!!

8 Veranstalter & Verantwortung
Behörde beurteilt und genehmigt- Verantwortlich ist der Veranstalter! Eine Genehmigung ist keine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“ Karte! Gesetze sowie der Stand der Technik (Normen, Richtlinien) sind immer einzuhalten. Überprüfungen werden durchgeführt! Dienstausweis zeigen lassen und die Behörde unterstützen! Wenn schwerwiegende Mängel erkannt werden, VA absagen bzw. beenden. Bei leichten Mängeln, versuchen Ersatzmaßnahmen zu treffen! Nicht mehr Personen als bewilligt den Zutritt gewähren! Wetterlage beachten (Sturm, Gewitter) Social Media nicht unterschätzen! Alkoholkonsum kontrollieren Veranstalter muss nüchtern sein!

9 Vorsicht fallen (FAQ) Rahmen der Veranstaltung wird immer größer!! Andere Behörde wird zuständig und/oder Auflagen erhöhen sich massiv. Was ist im Gastgewerbe enthalten? Was nicht? Behörde fragen. Attraktionen werden im Bewilligungsverfahren nicht genannt. Lärm ist ein Problem. Egal ob bewilligt oder nicht. Jeder empfindet anders. Letztes Wort hat die Exekutive! Nichts verheimlichen oder verniedlichen. Die Gemeinde kümmert sich „eh“ um die straßenpolizeilichen Maßnahmen! Bewilligungsverfahren und Durchführung durch verschiedene Personen! Info-Weiterleitung

10 Es passiert sowieso nichts!
Pukkelpop- Festival Tote Duisburg- Loveparade Tote Bergisel Air & Style Tote

11 Ansprechpartner Gemeinde
Bei Anmeldung: Finanzabteilung- Abgabenamt- Veranstaltungsbehörde 02243/ DW Für Betriebsstättengenehmigung: Bauabteilung- Baubehörde- Veranstaltungspolizei 02243/ DW Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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