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Entwurf 2005, aber: Kompetenz des Bundes ? Neuwahl 2005

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Präsentation zum Thema: "Entwurf 2005, aber: Kompetenz des Bundes ? Neuwahl 2005"—  Präsentation transkript:

0 Prof. Dr. Christian Schrader
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Deutschland Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit Prof. Dr. Christian Schrader

1 Entwurf 2005, aber: Kompetenz des Bundes ? Neuwahl 2005
Umsetzung in Deutschland Entwurf 2005, aber: Kompetenz des Bundes ? Neuwahl 2005 Schrader wienvortrag2.ppt

2 Umweltschadensgesetz
Umsetzung in Deutschland Entwurf 2006, Beschluss März 2007 Umweltschadensgesetz des Bundes + Anpassungen Naturschutz- und Wasserrecht Schrader wienvortrag2.ppt

3 Definitionen, Geltungsbereich Naturschutz-, Wasser-, Bodenschutzrecht
Umsetzung in Deutschland Definitionen, Geltungsbereich Naturschutz-, Wasser-, Bodenschutzrecht Verantwortlicher hat Informationspflicht, Gefahrenabwehrpflicht, Sanierungspflicht Befugnisse Behörden Verantwortlicher trägt Kosten Einbindung Betroffene und Umweltvereinigungen Schrader wienvortrag2.ppt

4 1:1-Umsetzung der Pflichtinhalte
Umsetzung in Deutschland 1:1-Umsetzung der Pflichtinhalte Keine Aufnahme nationaler Schutzgebiete Keine Deckungsvorsorge Keine Kostenfreistellungen Schrader wienvortrag2.ppt

5 Genehmigungswirkung ? Keine Befreiung von Pflicht oder Kosten
Umsetzung in Deutschland Genehmigungswirkung ? Keine Befreiung von Pflicht oder Kosten Ausnahmen: Rechtsprechung Legalisierungswirkung § 5 BBodSchG Nur in Ansätzen bei zivilrechtlicher Haftung Schrader wienvortrag2.ppt

6 Erwartungen zum Gesetz
Umsetzung in Deutschland Erwartungen zum Gesetz Empörung Kosten ? Schrader wienvortrag2.ppt

7 Erwartungen zum Gesetz
Umsetzung in Deutschland Erwartungen zum Gesetz Einbindung Umweltorganisationen Beteiligung in laufenden Verfahren Aufforderung zum Tätigwerden Rechtsschutz gegen Entscheidung oder Unterlassung der Behörde Schrader wienvortrag2.ppt

8 Ausgestaltung Verbandsklage
Umsetzung in Deutschland Ausgestaltung Verbandsklage Voraussetzungen: 1. nach Satzung ideell und vorwiegend Umweltschutz, 2. mindestens drei Jahre tätig, 3. Gewähr für sachgerechte Aufgabenerfüllung, 4. gemeinnützige Zwecke verfolgen und 5. den Eintritt als Mitglied jeder Person ermöglichen, die die Ziele der Vereinigung unterstützt. Nur anerkannte Vereine. Schrader wienvortrag2.ppt

9 Ausgestaltung Verbandsklage
Umsetzung in Deutschland Ausgestaltung Verbandsklage Klageerfolg setzt voraus: 1. Umweltschaden, 2. Verantwortlicher hat seine Sanierungspflichten nicht erfüllt, 3. Behörde hat nicht oder unzureichend gehandelt, 4. Verstoß gegen Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen, Rechte Einzelner begründen und für die Entscheidung von Bedeutung sind 5. Verstoß berührt Satzungsziel. Schrader wienvortrag2.ppt

10 Beschwerderechten der
Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit Schrader wienvortrag2.ppt

11 Eingrenzung der Klagebefugnis/ Beschwerdebefugnis
Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit Eingrenzung der Klagebefugnis/ Beschwerdebefugnis Verletzung eines eigenen Rechts ausreichenden Interesses Schrader wienvortrag2.ppt

12 Befürchtungen/Erfahrungen
Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit Befürchtungen/Erfahrungen Systemfremd ? Überlastung der Gerichte? Blockade von Projekten ? Schrader wienvortrag2.ppt

13 EG fordert Ausbau Aarhus-Konvention Richtlinie 2003/35/EG
Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit EG fordert Ausbau Aarhus-Konvention Richtlinie 2003/35/EG In Deutschland: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Schrader wienvortrag2.ppt


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