Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe

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 Präsentation transkript:

Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe

Kommunale Strukturen zur Einführung des BTHG in Baden-Württemberg Entwurf 06.02.2017

Inkrafttreten BTHG

BTHG-Reformen Maßnahmen zur Umsetzung Implementierung kommunaler Strukturen Start: Jahrestagung Sozialdezernentinnen u. Sozialdezernenten Konstituierung der Steuerungsgruppe, Festlegung von weiteren Strukturen, Bildung von begleitenden Arbeitsgruppen März 2017: Auftakt-Workshop für Mitglieder der begleitenden Arbeitsgruppe. Zielsetzung: Ideen-Sammlung und Bündelung, Aufgabenbeschreibung der AG´s. Zeitplan für den Beginn der AG-Arbeiten Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ministerien, KLV, Liga, Angehörigenverbände, andere Reha-Träger sowie Jugendhilfe und Schwerbehindertenrecht Planung und Struktur der Fortbildungsmaßnahmen (Einbindung in laufende FoBi und Schaffung neuer Angebote)

BTHG § 35a Abs. 3 SGB VIII „Aufgabe und Ziele der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie Art und Form der Leistungen richten sich nach Kapitel 6 des Teils 1 des Neunten Buches sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 des Neunten Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt.“

BTHG Meldepflichten für den Teilhabeverfahrensbericht (§ 41 Abs. 1 SGB IX) Unter anderem: die Anzahl der gestellten Anträge differenziert nach Leistungsgruppen in wie vielen Fällen die Fristen des § 14 SGB IX nicht eingehalten wurde die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Erteilung des Gutachtenauftrages in Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 3 und der Vorlage des Gutachtens die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Antragseingang und der Erledigung, die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen die durchschnittliche Zeitdauer zwischen dem Datum des Bewilligungsbescheides und dem Beginn der Leistungen die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen die Anzahl der Rechtsbehelfe

Keine Übergangsregelung BTHG Keine Übergangsregelung Nach Auskunft des BMFSFJ soll per Gesetz geregelt werden, dass Änderungen, die das SGB VIII betreffen, erst zum 1.1.2020 in Kraft treten sollen, ggf. mit Ausnahme der Änderung im SGB VIII, die auf den Teil 1 des SGB IX Bezug nimmt.

BTHG Wesentliche Auswirkungen des BTHG auf die Jugendhilfe allgemein: Ab 1. Januar 2018 Persönliches Budget könnte stärker in den Fokus rücken Ausweitung und Konkretisierung der Verfahrensvorschriften (§ 14 ff. SGB IX) In bestimmten Fällen Teilhabeplanung nach § 19 SGB IX ergänzend zur Hilfeplanung Verstärkte Kooperation der Jugendhilfeträger mit anderen Leistungsträgern erforderlich (z.B. durch Teilhabeplankonferenz (§ 20 SGB IX) oder Beteiligung anderer öffentlicher Stellen (§ 21 SGB IX)) Umfangreiche jährliche Meldepflichten an BAR über OBLJB im Rahmen des Teilhabeverfahrensberichts (§ 41 SGB IX)  Insgesamt ist mit Kostensteigerungen für die Jugendhilfe zu rechnen, zum einen durch personellen Mehrbedarf zum anderen durch Ausweitung der Vorschriften

BTHG Wesentliche Auswirkungen des BTHG auf die Jugendhilfe allgemein: Ab 1. Januar 2020 Ausweitung und Konkretisierung des Leistungskatalogs aber keine Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten  Kostensteigerungen möglich z.B. durch neue Leistungen wie Assistenzleistungen und pauschale Geldleistung  Insgesamt ist mit Kostensteigerungen für die Jugendhilfe zu rechnen, zum einen durch personellen Mehrbedarf zum anderen durch Ausweitung der Vorschriften

BTHG Wesentliche Auswirkungen des BTHG auf das KVJS-LJA: Ggf. Erhöhter Personalbedarf in den Bereichen: Beratung, Fortbildung Qualifizierung des Personals erforderlich Erstellung von Handlungsempfehlungen Einrichtungskonzeptionen müssen ggf. angepasst werden