Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht."—  Präsentation transkript:

1 W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht

2 W.J. Kainz 2 Problem - Systematische Einordnung des Mittagessens in WfbM Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, §§ 41 ff SGB XII? oder Eingliederungshilfe, §§ 53 ff SGB XII?

3 W.J. Kainz 3 Grundsätze Die Eingliederungshilfe ist systematischer Bestandteil des Rechts auf Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX.

4 W.J. Kainz 4 Leistungsgruppen des SGB IX - § 5 SGB IX - Leistungen der medizinischen Rehabilitation- §§ 26-32 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben-§§ 33-43 SGB IX Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen-§§ 44-54 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft- §§ 55 bis 59 SGB IX

5 W.J. Kainz 5 Leistungsberechtigter Personenkreis Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann (§ 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII)

6 W.J. Kainz 6 Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu füllten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen, zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern(§ 53 Abs. 3 SGB XII). Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern Ausübung eines angemessenen Berufs oder sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen Soweit möglich Unabhängigkeit von Pflege zu schaffen

7 W.J. Kainz 7 Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX) Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern behinderten Frauen die gleichen Chancen im Erwerbsleben sichern

8 W.J. Kainz 8 Überblick über die wichtigsten Leistungen d. § 33 Abs. 3 SGB IX 1.Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistung zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen 2.Berufsvorbereitung (einschließlich Grundausbildung) 3. berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluß einschließen, 4. berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden, 5. Überbrückungsgeld entsprechend § 57 SGB III durch die Reha-Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, 6. sonstige Hilfen

9 W.J. Kainz 9 Werkstatt für behinderte Menschen §§ 136 ff SGB IX Einrichtung der beruflichen Rehabilitation Die von der WfbMM als Sachleistung erbrachten Hilfen unterliegen einer ganzheitlichen Betrachtung (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 ‑ B 8 SO 22/07 R) WfbM sind keine bloßen Betriebe; Produktion und Umsatz stehen nicht im Vordergrund Sie sollen durch berufliche und persönlichkeits- bildende Förderung helfen, einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu erlangen (§§ 39, 41 Abs. 2 Nr.2, 136 Abs. 1 S. 2 Nr.2 SGB IX) Beinhalten auch gesellschaftliche Eingliederung

10 W.J. Kainz 10 Um diesen Anforderungen gerecht zu werden: Tagesstrukturierender Ablauf erforderlich Pflege- und Betreuungsaufwand umfasst nach 3.2.3 WE/BaGüS ausdrücklich auch den Aufwand u.a. für Essen und Trinken; Dabei sprengt ein gemeinsam eingenommenes Mittagessen nicht die Aufgabenstellung als Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben

11 W.J. Kainz 11 Zusammenfassung:  Das Mittagessen in einer WfbM ist notwendiger und integrierender Bestandteil der Eingliederungshilfe (vgl. BSG, Az.: B 8/9b SO 10/07 R)

12 W.J. Kainz 12 Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers Zuständigkeiten grundsätzlich in § 6 SGB IX geregelt Dabei gilt grundsätzlich der Nachranggrundsatz, d.h. Leistungen des Trägers der Sozialhilfe kommen nur in Betracht, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist Gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 SGB XII richtet sich die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Landesrecht

13 W.J. Kainz 13 Anrechnung auf Regelsatz Der behinderte Mensch muss dann allerdings die Anrechnung auf die Grundsicherungsleistungen gem. § 28 Abs 1 Satz 1 SGB XII hinnehmen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 ‑ B 8/9b SO 21/06 R ‑ SozR 4 ‑ 3500 § 28 Nr 3 RdNr 18 ff)


Herunterladen ppt "W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen